RAUMPLANUNG
UND
RAUMENTWICKLUNG
IN
DER SCHWEIZ
BEOBACHTUNGEN
UND ANREGUNGEN
DER
INTERNATIONALEN EXPERTENGRUPPE
BUNDESAMT
FÜR RAUMENTWICKLUNG (ARE)
ETH
ZURICH
INSTITUT
FÜR RAUM- UND LANDSCHAFTSENTWICKLUNG
PROFESSUR
FÜR RAUMENTWICKLUNG
Die «Kleinheit» der Schweiz mit ihren vielfältigen
Landschaf-ten und Kulturen trägt zur Überschaubarkeit bei und fördert
intensive persönliche Beziehungen zwischen wichtigen Akteuren. Eine in Europa
einmalige Situation bildet die direkte Demokratie mit einer extremen, föderal
strukturierten Fragmentierung der Macht und einer ausgeprägten Autonomie auf
Gemeindeebene. Überörtliche Raumplanung liegt bei den Kantonen, die sich in Grösse,
Kultur und Landschaft unterscheiden und ganz unterschiedlichen Anforderungen
ausgesetzt sind. Die politische Struktur hat unter den skizzierten Bedingungen
Vor- und Nachteile. Eine zentral gesteuerte Raumordnungspolitik ist nicht möglich.
Klug angewandt, bietet die politische Struktur jedoch Vorteile und Potenziale,
welche die Schweiz in den Stand versetzen könnte, besondere Impulse
auszustrahlen. Insbesondere bietet die extrem dezentrale Organisation mit
grosser Autonomie der Gebietskörperschaften Chancen, jeweils besondere,
massgeschneiderte Konzepte zu entwickeln und eigene Wege zu gehen. Von den Möglichkeiten,
die das Gesetz bietet, wird freilich bisher zu wenig Gebrauch gemacht.
Andererseits bestehen auch Gefahren, dass der erforderliche überörtliche,
insbesondere stadtregionale Zusammenhang geschwächt wird. Es ist also zu prüfen,
ob unter den gewandelten Bedingungen das Verhältnis des Bundes zu den Kantonen
und Gemeinden noch passt.
Die Verteilung der Macht und die Vielfalt der Kulturen macht
die Schweiz zu einem kleinen Modell für Europa. Die ständige Suche und das
Ringen um Zusammenhalt und zweckmässige Lösungen sind Triebfedern, sich auf
Veränderungen einzustellen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die
vergleichsweise günstigen Voraussetzungen im wirtschaftlichen Bereich
erlauben es, auch grosse Werke, wie z.B. die neuen Eisenbahntransversalen,
anzugehen. Die mit direkter Demokratie und wirtschaftlichem Potenzial
entstehende Planungssicherheit auch über längere Zeiträume ist ein nicht zu
unterschätzendes Gut. Die beson-dere Gemeindeautonomie und die
Unterschiedlichkeit der einzelnen Kantone kann – wie schon erwähnt - auch als
ein Potenzial von übersichtlichen Experimentierfeldern mit ganz
unterschiedlichen und den jeweiligen Verhältnissen angepassten Lösungen
gesehen werden.
Die Konkurrenz unter und zwischen Gemeinden und Kantonen
ist dabei ein belebendes Element und fördert auf Dauer robuste, das heisst auch
gegenüber Fehlentwicklungen und den Ungewissheiten der Zukunft resistentere Lösungen.
Die direkte Demokratie, in weiten Teilen von nebenamtlichen Politkern gestaltet,
führt zu einer breiten und tiefen Durchdringung der Gesellschaft mit
politischer Debatte, Kultur und Sachkenntnis.
IMPRESSUM
AUFTRAGGEBER:
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), Bern
Prof. Dr. Pierre-Alain Rumley
Dr. Fritz Wegelin
AUFTRAGNEHMER:
ETH Zürich
Institut
für Raum- und Landschaftsentwicklung
Professur für Raumentwicklung
Prof. Dr. Bernd Scholl
EXPERTENGRUPPE:
Prof. Ir. Max van den Berg (NL)
Gaëlle Pinson (F)
Christof Schremmer (A)
Prof. Thomas Sieverts (D)
John Zetter (UK)
UNTERSTÜTZUNGSTEAM ETH:
Dr. Hany Elgendy
Anja Häfliger
Markus Nollert
Dr. Rolf Signer
LAYOUT:
Hilda Juez Salgado
Nov. 2006
http://www.news-service.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/7049.pdf
48 3.3.
EINIGE BEMERKUNGEN
ZUR DIREKTEN
DEMOKRATIE
IN DER
SCHWEIZER
RAUMPLANUNG
AUS
DEUTSCHER
SICHT
PROF.
THOMAS SIEVERTS
Seit vielen Jahren bin ich hin und wieder beratend in der
Schweiz tätig und habe deswegen einige Erfahrungen mit der Praxis der
Raumplanung in der Schweiz auf verschiedenen Massstabsebenen. Im Folgenden
werde ich versuchen, vor dem Hintergrund meiner deutschen Erfahrung einige
Anmerkungen zu Stärken und Schwächen der Schweizer Raumplanung machen.
Der wohl wesentlichste Unterschied besteht in den Formen
demokratischer Entscheidungen: Während in Deutschland die repräsentative
Demokratie nur sehr selten durch unmittelbare Volksentscheide ergänzt und
meist konfrontiert wird, gilt in der Schweiz in der Regel die direkte, unmittelbare
Demokratie für alle wesentlichen Entscheidungen. Entgegen meinen eigenen und
nicht nur bei mir, sondern in Deutschland allgemein weitverbreiteten
Vorurteilen, dass die direkte Demokratie zu schwerfällig sei für unsere
schnell-lebige Zeit, zu aufwendig und zu langsam, habe ich inzwischen dieses
Vorurteil revidiert:
Ich sehe folgende Vorteile:
Die
direkte Demokratie zwingt im Wettkampf der Vorschläge und Ideen zu einer
klaren, auch den einfachen Bürgern verständlichen Argumentation, und weil es
gerade in der Raumplanung fast immer um klar abgegrenzte Sachentscheidungen
geht, sind demagogische Argumente selten. Auch hingezogene Experten müssen sich
diesem Zwang zu einfacher und klarer Argumentation unterwerfen, wenn sie
Einfluss gewinnen möchten.
Die
Entscheidungsvorlagen enthalten zusammen mit den
Sachvorschlägen immer auch die Finanzierungen: Wenn eine Sache per Mehrheit
entschieden wird, dann ist zugleich auch über die Finanzierung mitentschieden.
Das gibt den Entscheidungen Gewicht und Verlässlichkeit.
Wenn
eine Entscheidungsvorlage in direkter Demokratie abgelehnt wird, kann sie
jeder Zeit wiederholt werden. Das eröffnet Wege zu ihrer stufenweise Verbesserung
und zu vernünftigen Kompromissen.
Die Eigenarten der direkten Demokratie haben zur Folge, dass
die Entscheidungen, wenn einmal gefällt, auf verlässlicher Grundlage
realisiert werden. Ohne es beweisen zu können, habe ich den Eindruck gewonnen,
dass diese Art der Entscheidungsfindung insgesamt im Vergleich mit Deutschland
zu keinen grösseren Verzögerungen führt und verlässlicher realisiert wird.
Einen weiteren wichtigen, in unserer Zeit der Unbestimmtheit
und Unsicherheit an Nutzen gewinnenden Vorteil sehe ich darin, dass die Gebietskörperschaften
grosse sachliche und verfahrensbezogene Gestaltungsfreiräume haben. Sie können
wirklich etwas Neues ausprobieren und damit zum Innovationsklima der Schweiz
wesentlich beitragen: Die ganze Schweiz könnte zu einem «Raumlabor» werden.
Noch freilich machen die meisten Gebietskörperschaften von ihrer
Gestaltungsfreiheit nur sehr verhalten und zöger-lich Gebrauch! Bund und Kanton
sollten die Städte und Gemeinden ermuntern, ihre Spielräume kreativer zu
nutzen.
Ein ernst zu nehmender Einwand besteht darin, dass die
direkte Demokratie wohl für eng begrenzte örtliche Entscheidungen geeignet
sei, nicht aber zur Wahrnehmung übergeordneter Interessen von Regionen,
Kantonen oder Bund. Die Erfahrungen zeigen freilich auch hier, dass das Volk mit
seiner Macht der direkten Demokratie meist verantwortungsbewusst umgeht und
sich neue Entwicklungen abzeichnen, die die übergeordneten Probleme in Angriff
nehmen, ohne Abstriche an der direkten Demokratie zu machen.
Noch freilich kann man auch beobachten, dass die direkte
Demokratie im Umgang mit den grossen politischen und sachlichen
Gestaltungsspielräumen teilweise zu einem unproduktiven Konkurrenzverhalten
von Gebietskörperschaften untereinander führt. Dies kann insgesamt in
zusammenhängenden Stadtregionen eine regional abgestimmte Entwicklung
verhindern.
Gerade auf diesem schwierigen Problemfeld sind in den
letzten Jahren aber sehr interessante neue Entwicklungen zu beobachten: Ohne
Eingriffe von Bund oder Kanton beginnen viele Städte und Gemeinden, die
gemeinsam eine Stadtregion bilden, nach Wegen einer besser abgestimmten
regionalen Gesamtentwicklung zu suchen, unter Abgabe einiger wichtiger
Kompetenzen an eine übergeordnete Ebene. Der Grund hierfür liegt darin, dass
die Städte und Gemeinden es zu spüren bekommen, dass ihnen ein wie auch immer
gearteter Zusammenschluss ein besseres Überleben in einer vergrösserten,
globalen Welt ermöglicht. Es ist erstaunlicherweise die direkte Demokratie
selbst, aus der die Initiativen zur verstärkten Kooperation, bis zur
freiwilligen Gemeindefusion, entstehen! Systemtheoretisch ausgedrückt,
entsteht aus vielen kleinen, einfachen
Gemeindesystemen durch innere Emergenz ein höheres
komplexeres Regionensystem, in ganz unterschiedlichen Formen!
Trotz diesen positiven Beobachtungen «im Kleinen» zeichnen
sich aber auch bestimmte Problemfelder ab, die mit direkter,
gemeindlich-dezentraler Demokratie ohne Unter-stützung von aussen
wahrscheinlich nur schlecht lösbar erscheinen, wie z.B. die grossen
Infrastrukturen Flughafen und Güterbahn-Transitstrecken. Auch das Entstehen von
grossen arbeitsteiligen metropolitanen Räumen und arbeitsteilig angelegten Städtenetzwerken
bedarf wahrscheinlich einer stärkeren Unterstützung der Bundesebene.
Nach der neueren Systemtheorie freilich sollte die gesamtstaatliche
Ebene nicht unmittelbar in die autonomen Teilsys-teme eingreifen, sondern durch
Informationen, alternative Konzepte und experimentelle Projekte den schwierigen
gegenseitigen Abstimmungsvorgang bei Wahrung der verschiedenen
Systemautonomien unterstützen.
Auf diesem Feld sehe ich einen echten strukturellen Reformbedarf:
Die Raumplanung auf Bundesebene sollte selbstbewusster präsent sein und
Angebote an Informationen, Projektideen und unkonventionellen Verfahrensformen
machen, um damit eigene Wege, arbeitsteilige Zusammenschlüsse und neue
Entwicklungen zu stimulieren! Dabei sollte die Subvention von Verfahren im
Zusammenhang mit innovativen Projekten an das Einhalten bestimmter Ziele und
Leitlinien gebunden werden.