Gefährdungen der direkten Demokratie
Ähnliche Zerfallerscheinungen wie in der Wirtschaft- und Sozialordnung kennzeichnen unsere schweizerische Staatsordnung. Verwaltung und Regierung rufen nach stärkeren Führungskompetenzen, und das Milizparlament fühlt sich überfordert. So werden die mit der Gewaltenteilung gesetzten Gewichte verschoben und der direkt-demokratische Willensbildungsprozess (die menschenwürdigste Form der Entscheidungsfindung) verfälscht. Grosse Teile der sogenannten Elite wähnen, die Weisheit für sich gepachtet zu haben. Sie lassen "die jedem Schein abholde Demut" (Robert Holzach) vermissen. Die Gefahr von Machtmissbrauch wächst. Solche Tendenzen sind weder der politischen Kultur noch dem Willen zum politischen Engagement "gewöhnlicher" Bürger förderlich. Gleichzeitig schicken wir uns an, Perlen freiheitlicher Ordnungspolitik, nämlich den Föderalismus und die Kleinstaatlichkeit, auf dem Altar internationaler Organisationen zu opfern. Diese verkaufen sich zwar gern als sogenannte Wertegemeinschaften, haben mit unseren traditionellen Wertvorstellungen jedoch wenig gemein. Auch wenn wir (noch) nicht Mitglied der EU und der Nato sind, spüren wir den Druck zur Anpassung und zur schrittweisen Einschränkung des Wettbewerbs der Systeme, insbesondere in der Währungs- Fiskal-, Sozial- und Wirtschaftspolitik. Überall, einschliesslich der Sicherheits- und Aussenpolitik, sind Souveränität, Unabhängigkeit und Neutralität, drei Wahrzeichen eines freiheitlichen Ordnungssystems, angekratzt.
Hans Letsch. Freiheitliche Ordnungspolitik: Garant für direkte Demokratie, Marktwirtschaft und Föderalismus In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S. 167f
Doch selbst im Rahmen und unabhängig von der heutigen Parteienstruktur darf der demokratische Willensbildungsprozess nicht allmählich zur Farce verkommen. Als Farce empfinde ich etwa sogenannte "runde Tische", an denen Vertreter der Verwaltung, Partei- und Verbandsexponenten Kompromisse vorwegnehmen und so das Parlament faktisch unter Druck setzen. Noch schlimmer ist eine andere Modeströmung: Die Regierung hat ihre Pflicht getan und im Rahmen der geltenden Gewaltenteilung ihr Recht ausgeschöpft, wenn sie ihre Vorlagen gegenüber dem Parlament vertritt. Wird anschliessend das Volk zum Entscheid aufgerufen, ist es primär Sache von Parlamentariern und anderen interessierten Bürgern, den Abstimmungskampf zu führen, zu qualifizieren und zu finanzieren. Die Einmischung, ja Indoktrination durch Departemente und den Bundesrat, unter Einsatz beträchtlicher Steuergelder, nimmt in letzter Zeit ungebührliche Formen an und ist wiederum Ausdruck unheilvoller Arroganz der Macht. Bundesrat und Parlament täten zudem gut, wählerischer zu sein, welche Geschäfte sie von sich aus dem Souverän unterbreiten oder mindestens dem Referendum unterstellen wollen, und zwar nicht erst dann, wenn durch jahrelange Praxis bereits so viele Präjudizien geschaffen wurden, dass es ein Zurück kaum noch gibt. Der Respekt vor den Volksrechten leidet mehr und mehr.
Hans Letsch. Freiheitliche Ordnungspolitik: Garant für direkte Demokratie, Marktwirtschaft und Föderalismus In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S. 171
Aus Machtgefühlen heraus resultiert bei gewissen Politikern auch die Anfälligkeit dafür, sich vom Grossen und Gigantischen begeistern zu lassen. Sie unterliegen im Gefolge der eigenen schönen Worte und ihres Selbstgefühles auch eher dem Wahne der Machbarkeit. Sie versprechen sich und anderen zu viel. Aus all diesen Gründen haben sie teilweise ein anderes Verhältnis zum Kleinstaat und zur Neutralität. Sie sind dem gewollten Machtverzicht und der Bescheidenheit nicht gewogen.
Hans Baur: EU oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 127
Die meisten Politiker sind nach der Lehre der geistigen Typen von Eduard Spranger psychologisch hauptsächlich geprägt von ihrer Neigung zur Macht. Diese entspricht ihrem Wesen. Darum sind sie Politiker geworden. Darum neigen sie von Haus aus nicht zur Ethik des ohnmächtigen, neutralen Kleinstaates, sondern zur Grösse der Macht, d.h. zur EU.
Hans Baur: EU oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 125
Im alten Rom wurden die Politiker Rhetoriker genannt. Politiker sind also, insbesondere in repräsentativen Demokratien, grundsätzlich Wortgewandte und Wortgewaltige. Schon immer haben sich Politiker mit wohlgefälligen Reden Popularität verschafft. Wahrheit steht im allgemeinen nicht im Zentrum ihrer Aussagen. Walter Lippmann charakterisiert einen erheblichen Teil der demokratischen Politiker als Menschen, die selten das Gefühl hätten, sie könnten sich den Luxus leisten, "dem Volk die Wahrheit zu sagen".
Viele Politiker sind auch Menschen, die ein larges Gewissen und kein vorbildliches Normenbewusstsein haben: Verfassung und Gesetze verpflichten den Bund seit Jahren, den Finanzhaushalt des Bundes wirtschaftlich und sparsam zu führen und allfällige Fehlbeträge der Bilanz abzutragen. Trotzdem haben sich die Schulden innert 6 Jahren verdoppelt. Der Zwang zur periodischen Überprüfung der Subventionen ist seit Jahren gesetzlich verankert. Die Subventionen wachsen ständig. Seit 1984 besteht ein Bundesgesetz zur Stellenplafonierung. Trotzdem haben die Personalbestände seit 1985 bis 1995 um 40 000 Stelleninhaber zugenommen. Normen der Verfassung und Gesetze zählen für die Mehrheit der Politiker wenig. Andernfalls wäre die heutige riesige Verschuldung nicht entstanden.
Weil ein Teil der Politiker so ist, (popularitätssüchtig, nicht normenbewusst und nicht haushälterisch), entweichen diese gerne der Kontrolle der Bürgerschaft, d.h. der Bürgernähe und der direkten Demokratie. Brüssel ist fern und grosszügiger.
Hans Baur: EU oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 124f
Auch auf richterlicher Ebene prägt die eidgenössische Legislative als Wahlorgan das Bild eines zunehmend verpolitisierten und nach Proporz ausgerichteten Bundesgerichts, welches aufgrund unserer direktdemokratischen Ausgestaltung unseres Staatswesens konsequenterweise keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Das Volk ist immer noch der bessere Richter als ein Gremium einzelner weniger Rechtsgelehrter, deren Zusammensetzung zudem der Beliebigkeit der Legislativen ausgesetzt ist, weshalb oftmals Parteibüchlein vor Sachkompetenz und Parteiverdienste vor richterlicher Leistungsausweise den Ausschlag geben.
Die Volkswahl der Richter auf Bezirks- und Kantonsebene ist deshalb stetig zu fördern. Auf Bundesebene lassen die angesprochene Veränderung der politischen Rahmenbedingungen sowie die konsequentere Durchsetzung der Gewaltentrennung die Legislative zu einem besseren Wahlkörper werden. Eine Volkswahl auf Bundesebene sowohl des Bundesrates als auch des Bundesgerichts ist aufgrund unserer direktdemokratischen Kontrollmechanismen unnötig und wegen unseres viersprachigen Staatsvolkes unerwünscht.
Richard C. Ritter. Horizontale und vertikale Gewaltentrennung verhindern den Filz. In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S. 179
In unserem institutionellen Modell geniessen die Kantone gegenüber dem Bund und die Gemeinden gegenüber dem Kanton eine relativ grosse Steuerautonomie. Die zur Finanzierung der Aufgaben der öffentlichen Hand nötigen Mittel stammen grösstenteils aus Steuern, deren Höhe autonom festgelegt wird und nicht aus der Verwaltung von Mitteln, die von den Bundesbehörden an die Kantone oder Gemeinden übertragen werden. Diese Autonomie wird allerdings besonders seit der Nachkriegszeit zunehmend eingeschränkt. Gleichzeitig greift der Staat immer stärker in die Gesellschaft ein. Noch hat der Trend zu mehr Zentralismus den Alarmpegel nicht erreicht. Würde dieser überschritten, hätten die Begriffe Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip keine Bedeutung mehr.
Marina Masoni. Der schweizerische Föderalismus als Modell für die Europäische Union. In: Voraussetzungen Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S. 184f
Das 17. und das 18. Jahrhundert wurde für die Schweiz eine Ära der wirtschaftlichen Entfaltung und des fast ungebremsten Reichwerdens. Es sei hier an Pestalozzis Warnung vor dem "Grossreichtum" in seiner Schrift "Von der Freyheit meiner Vaterstatt" erinnert, wo er ein Auseinanderdriften der Begriffe Freiheit und Grossreichtum feststellt, die zur Lebensgefahr gereichen könnte. Die Prognose erfüllt sich auch, obgleich in anderem Sinne als erwartet. Nicht von Innen kam das Gericht über die Stadt und die alte Eidgenossenschaft, sondern von Aussen in Gestalt der französischen Plünderungsinvasion von 1798 im Gefolge der Französichen Revolution. Die Umwälzung machte auch die Neutralität zunichte, für die Schweiz wie für die meisten Staaten Europas. Allerdings hatte sich die Eidgenossenschaft, nach dem Ausbruch des Revolutionskrieges von 1792 noch neutral verhalten, trotz Tuileriensturm und Königsprozess, welche die öffentliche Meinung aufwühlten und zur Entzweiung Lavaters und Pestalozzis führten. Während der Pädagoge um Verständnis für die Umwälzung des Nachbarvolkes warb, war es für den Pfarrer mit solcher Toleranz nach der Hinrichtung von Ludwig dem XVI. vorbei. Mit der Invasion musste nun die Schweiz die Heimsuchungen des Krieges erleiden, von denen sie während Jahrhunderten dank ihrer Neutralität verschont geblieben war. Sie musste kraft der ihr aufgezwungenen Allianz mit Frankreich auch an dessen Kriegen teilnehmen, von Spanien bis nach Russland. Aber nicht nur die Schweiz, auch Europa bekam zu spüren, was es bedeutete, wenn ein Gebirgsland im Zentrum des Kontinentes einer präponderanten Militärmacht ausgeliefert war.
Peter Stadler. Neutralität und schweizerisches Selbstverständnis. In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S. 203