- Ähnliche Zerfallerscheinungen wie in
der Wirtschaft- und Sozialordnung kennzeichnen unsere schweizerische
Staatsordnung. Verwaltung und Regierung rufen nach stärkeren
Führungskompetenzen, und das Milizparlament fühlt sich überfordert. So werden
die mit der Gewaltenteilung gesetzten Gewichte verschoben und der
direkt-demokratische Willensbildungsprozess (die menschenwürdigste Form der
Entscheidungsfindung) verfälscht. Grosse Teile der sogenannten Elite wähnen, die
Weisheit für sich gepachtet zu haben. Sie lassen “die jedem Schein abholde
Demut” (Robert Holzach) vermissen. Die Gefahr von Machtmissbrauch wächst. Solche
Tendenzen sind weder der politischen Kultur noch dem Willen zum politischen
Engagement „gewöhnlicher” Bürger förderlich. Gleichzeitig schicken wir uns an,
Perlen freiheitlicher Ordnungspolitik, nämlich den Föderalismus und die
Kleinstaatlichkeit, auf dem Altar internationaler Organisationen zu opfern.
Diese verkaufen sich zwar gern als sogenannte Wertegemeinschaften, haben mit
unseren traditionellen Wertvorstellungen jedoch wenig gemein. Auch wenn wir
(noch) nicht Mitglied der EU und der Nato sind, spüren wir den Druck zur
Anpassung und zur schrittweisen Einschränkung des Wettbewerbs der Systeme,
insbesondere in der Währungs- Fiskal-, Sozial- und Wirtschaftspolitik. Überall,
einschliesslich der Sicherheits- und Aussenpolitik, sind Souveränität,
Unabhängigkeit und Neutralität, drei Wahrzeichen eines freiheitlichen
Ordnungssystems, angekratzt.
- Hans Letsch. Freiheitliche
Ordnungspolitik: Garant für direkte Demokratie, Marktwirtschaft und Föderalismus
In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein
Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S.167f
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- Doch selbst im Rahmen und unabhängig
von der heutigen Parteienstruktur darf der demokratische Willensbildungsprozess
nicht allmählich zur Farce verkommen. Als Farce empfinde ich etwa sogenannte
“runde Tische”, an denen Vertreter der Verwaltung, Partei- und
Verbandsexponenten Kompromisse vorwegnehmen und so das Parlament faktisch unter
Druck setzen. Noch schlimmer ist eine andere Modeströmung: Die Regierung hat
ihre Pflicht getan und im Rahmen der geltenden Gewaltenteilung ihr Recht
ausgeschöpft, wenn sie ihre Vorlagen gegenüber dem Parlament vertritt. Wird
anschliessend das Volk zum Entscheid aufgerufen, ist es primär Sache von
Parlamentariern und anderen interessierten Bürgern, den Abstimmungskampf zu
führen, zu qualifizieren und zu finanzieren. Die Einmischung, ja Indoktrination
durch Departemente und den Bundesrat, unter Einsatz beträchtlicher Steuergelder,
nimmt in letzter Zeit ungebührliche Formen an und ist wiederum Ausdruck
unheilvoller Arroganz der Macht. Bundesrat und Parlament täten zudem gut,
wählerischer zu sein, welche Geschäfte sie von sich aus dem Souverän
unterbreiten oder mindestens dem Referendum unterstellen wollen, und zwar nicht
erst dann, wenn durch jahrelange Praxis bereits so viele Präjudizien geschaffen
wurden, dass es ein Zurück kaum noch gibt. Der Respekt vor den Volksrechten
leidet mehr und mehr.
- Hans Letsch. Freiheitliche
Ordnungspolitik: Garant für direkte Demokratie, Marktwirtschaft und Föderalismus
In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein
Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S. 171
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- Aus Machtgefühlen
heraus resultiert bei gewissen Politikern auch die Anfälligkeit dafür, sich vom
Grossen und Gigantischen begeistern zu lassen. Sie unterliegen im Gefolge der
eigenen schönen Worte und ihres Selbstgefühles auch eher dem Wahne der
Machbarkeit. Sie versprechen sich und anderen zu viel. Aus all diesen Gründen
haben sie teilweise ein anderes Verhältnis zum Kleinstaat und zur Neutralität.
Sie sind dem gewollten Machtverzicht und der Bescheidenheit nicht gewogen.
- Hans Baur: EU
oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 127
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- Die meisten
Politiker sind nach der Lehre der geistigen Typen von Eduard Spranger
psychologisch hauptsächlich geprägt von ihrer Neigung zur Macht. Diese
entspricht ihrem Wesen. Darum sind sie Politiker geworden. Darum neigen sie von
Haus aus nicht zur Ethik des ohnmächtigen, neutralen Kleinstaates, sondern zur
Grösse der Macht, d.h. zur EU.
- Hans Baur: EU
oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 125
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- Im alten Rom
wurden die Politiker Rhetoriker genannt. Politiker sind also, insbesondere in
repräsentativen Demokratien, grundsätzlich Wortgewandte und Wortgewaltige. Schon
immer haben sich Politiker mit wohlgefälligen Reden Popularität verschafft.
Wahrheit steht im allgemeinen nicht im Zentrum ihrer Aussagen. Walter Lippmann
charakterisiert einen erheblichen Teil der demokratischen Politiker als
Menschen, die selten das Gefühl hätten, sie könnten sich den Luxus leisten, „dem
Volk die Wahrheit zu sagen”.
- Viele Politiker
sind auch Menschen, die ein larges Gewissen und kein vorbildliches
Normenbewusstsein haben: Verfassung und Gesetze verpflichten den Bund seit
Jahren, den Finanzhaushalt des Bundes wirtschaftlich und sparsam zu führen und
allfällige Fehlbeträge der Bilanz abzutragen. Trotzdem haben sich die Schulden
innert 6 Jahren verdoppelt. Der Zwang zur periodischen Überprüfung der
Subventionen ist seit Jahren gesetzlich verankert. Die Subventionen wachsen
ständig. Seit 1984 besteht ein Bundesgesetz zur Stellenplafonierung. Trotzdem
haben die Personalbestände seit 1985 bis1995 um 40 000 Stelleninhaber
zugenommen. Normen der Verfassung und Gesetze zählen für die Mehrheit der
Politiker wenig. Andernfalls wäre die heutige riesige Verschuldung nicht
entstanden.
- Weil ein Teil der
Politiker so ist, (popularitätssüchtig, nicht normenbewusst und nicht
haushälterisch), entweichen diese gerne der Kontrolle der Bürgerschaft, d.h. der
Bürgernähe und der direkten Demokratie. Brüssel ist fern und grosszügiger.
- Hans Baur: EU
oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 124f
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- Auch auf richterlicher Ebene prägt die
eidgenössische Legislative als Wahlorgan das Bild eines zunehmend
verpolitisierten und nach Proporz ausgerichteten Bundesgerichts, welches
aufgrund unserer direktdemokratischen Ausgestaltung unseres Staatswesens
konsequenterweise keine Verfassungsgerichtsbarkeit kennt. Das Volk ist immer
noch der bessere Richter als ein Gremium einzelner weniger Rechtsgelehrter,
deren Zusammensetzung zudem der Beliebigkeit der Legislativen ausgesetzt ist,
weshalb oftmals Parteibüchlein vor Sachkompetenz und Parteiverdienste vor
richterlicher Leistungsausweise den Ausschlag geben.
- Die Volkswahl der Richter auf Bezirks-
und Kantonsebene ist deshalb stetig zu fördern. Auf Bundesebene lassen die
angesprochene Veränderung der politischen Rahmenbedingungen sowie die
konsequentere Durchsetzung der Gewaltentrennung die Legislative zu einem
besseren Wahlkörper werden. Eine Volkswahl auf Bundesebene sowohl des
Bundesrates als auch des Bundesgerichts ist aufgrund unserer
direktdemokratischen Kontrollmechanismen unnötig und wegen unseres
viersprachigen Staatsvolkes unerwünscht.
- Richard C. Ritter. Horizontale und
vertikale Gewaltentrennung verhindern den Filz. In: Walter Hirt, Robert Nef,
Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne
Industrie, 2002 S. 179
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In unserem
institutionellen Modell geniessen die Kantone gegenüber dem Bund und die
Gemeinden gegenüber dem Kanton eine relativ grosse Steuerautonomie. Die zur
Finanzierung der Aufgaben der öffentlichen Hand nötigen Mittel stammen
grösstenteils aus Steuern, deren Höhe autonom festgelegt wird und nicht aus der
Verwaltung von Mitteln, die von den Bundesbehörden an die Kantone oder Gemeinden
übertragen werden. Diese Autonomie wird allerdings besonders seit der
Nachkriegszeit zunehmend eingeschränkt. Gleichzeitig greift der Staat immer
stärker in die Gesellschaft ein. Noch hat der Trend zu mehr Zentralismus den
Alarmpegel nicht erreicht. Würde dieser überschritten, hätten die Begriffe
Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip keine Bedeutung mehr.
- Marina Masoni.
Der schweizerische Föderalismus als Modell für die Europäische Union. In:
Voraussetzungen Walter Hirt, Robert Nef,
Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne
Industrie, 2002 S. 184f
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- Das 17. und das 18. Jahrhundert wurde
für die Schweiz eine Ära der wirtschaftlichen Entfaltung und des fast
ungebremsten Reichwerdens. Es sei hier an Pestalozzis Warnung vor dem
“Grossreichtum” in seiner Schrift “Von der Freyheit meiner Vaterstatt” erinnert,
wo er ein Auseinanderdriften der Begriffe Freiheit und Grossreichtum
feststellt, die zur Lebensgefahr gereichen könnte. Die Prognose erfüllt sich
auch, obgleich in anderem Sinne als erwartet. Nicht von Innen kam das Gericht
über die Stadt und die alte Eidgenossenschaft, sondern von Aussen in Gestalt der
französischen Plünderungsinvasion von 1798 im Gefolge der Französichen
Revolution. Die Umwälzung machte auch die Neutralität zunichte, für die Schweiz
wie für die meisten Staaten Europas. Allerdings hatte sich die
Eidgenossenschaft, nach dem Ausbruch des Revolutionskrieges von 1792 noch
neutral verhalten, trotz Tuileriensturm und Königsprozess, welche die
öffentliche Meinung aufwühlten und zur Entzweiung Lavaters und Pestalozzis
führten. Während der Pädagoge um Verständnis für die Umwälzung des Nachbarvolkes
warb, war es für den Pfarrer mit solcher Toleranz nach der Hinrichtung von
Ludwig dem XVI. vorbei. Mit der Invasion musste nun die Schweiz die
Heimsuchungen des Krieges erleiden, von denen sie während Jahrhunderten dank
ihrer Neutralität verschont geblieben war. Sie musste kraft der ihr
aufgezwungenen Allianz mit Frankreich auch an dessen Kriegen teilnehmen, von
Spanien bis nach Russland. Aber nicht nur die Schweiz, auch Europa bekam zu
spüren, was es bedeutete, wenn ein Gebirgsland im Zentrum des Kontinentes einer
präponderanten Militärmacht ausgeliefert war.
- Peter Stadler. Neutralität und
schweizerisches Selbstverständnis. In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C.
Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie,
2002 S. 203
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