Wesen

 

Dem eigentlichen Wortsinn nach ist Demokratie nicht mehr und nicht weniger als diejenige Form der politischen Willensbildung, bei welcher dem Volk selbst die letzte Entscheidung zusteht.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 115

 

 

Was unser Wesen am deutlichsten darstellt: Es ist der Wille zur freien Zusammenkunft, zu Rede und Gegenrede, zum Entscheid, wie ein gemeinsames Anliegen zu gestalten sei. Gegenüber dieser demokratischen Grundhaltung treten alle anderen sehr schätzenswerten Wesenszüge von der genauen Arbeit und vom sauberen Wohnen über das gediegene Schulwesen und unsern sozialen Ausgleich bis zum bündischen Aufbau, zur Neutralität und zum Roten Kreuz in den Hintergrund. Sie alle sind ja nicht ohne Zusammenhang mit der demokratischen Grundhaltung, und sie blicken zum Teil, wie Töchter zur Mutter, zu dieser Hausmeisterin im Schweizerhaus auf.

Georg Thürer. Eidgenössischen Selbstbehauptung und staatspolitische Verantwortung  In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 319

 

 

Es liegt in der genossenschaftlichen Tradition geschlossen, dass sich in der Schweiz weniger als sonstwo privilegierte Stände gebildet haben, welchen die Besorgung der öffentlichen Aufgaben überlassen worden wäre, wie der Klasse der “Politiker” oder der Militärkaste oder dem Stand der “Gebildeten” . In der Genossenschaft tragen alle die Verantwortung für alles. Kein Gebiet soll aus der Verantwortung der Gemeinschaft entlassen werden. Die ursprüngliche genossenschaftliche Gesinnung setzt sich in den bekannten Formen der modernen Schweiz fort: in der direkten Demokratie, im Konkordanzsystem, in der Kollegialität der Behörden, im fortbestehenden Föderalismus.  Wenn nach dem Wesen eines schweizerischen Nationalgeistes gefragt wird, kann man es am ehesten in der Tatsache finden, dass das ganze Leben vom kleinen Kreis getragen wird, von Familie, Gemeinde, Region. Für Ramuz war die eigentliche Heimat die von der Rhone, ihren Tälern und ihrem See geprägte Landschaft, die Schweiz nur eine notwendige politische Stütze. Das Grundmotiv allen “Schweizer Geistes” ist enthalten in dem Satz von Gotthelf: “Im Hause muss beginnen, was leuchten soll im Vaterland.” Pestalozzis Erziehungsidee geht von der Heiligkeit der Wohnstube aus.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 57 f,

 

 

 

Warum halten wir an der direkten Demokratie fest, trotz allen Mängeln, die sie haben mag, und allen Bestrebungen, sie zu reduzieren? Gewiss nicht deshalb, weil sie eine vollkommene Gesellschaft garantieren würde. Vielmehr ist unter der Voraussetzung des mündigen Bürgers etwas anderes gar nicht möglich. Wir wollen uns nicht von einer politischen Klasse unkontrolliert dahin führen lassen, wo es ihr beliebt. Die direkte Demokratie ist die Form, in der die Mündigkeit des Bürgers sich zur Geltung bringt.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 115 f

 

 

Die Schweiz verdankt die politische und wirtschaftliche Stabilität auch ihren Institutionen, vor allem ihrer föderalen Struktur sowie der direkten Demokratie, die sich auf nationaler Ebene in dieser Zeit entwickelte. Während die föderale Struktur erlaubte, dass die einzelnen Regionen bzw. Landesteile ihre eigene Kultur und Sprache im gemeinsamen Staat leben und entwickeln konnten, ermöglichten die direkten Volksrechte eine starke Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrem politischen System. Föderalismus und direkte Demokratie sind damit heute die zentralen und weithin unbestrittenen Grundelemente schweizerischer Identität und Integration.

Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz. Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig, Franz Vahlen, 1999, S. 1

 

 

Der heutigen Gestalt der schweizerischen Gemeinschaft liegt der spätmittelalterliche Genossensgeist zugrunde, der bis heute in zeitgemäss weiterentwickelter Form alle Bereiche des öffentlichen Lebens prägt. Mit der genossenschaftlichen Tradition hängt auch die republikanische Gesinnung zusammen, welche die dauernde Übermacht eines einzelnen, wie sie die Präsidenten anderer Staaten als Ersatzkönige innehaben, nicht erträgt.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 123

 

Die direkte Demokratie ist schon im genossenschaftlichen Geist veranlagt und bis heute von ihm geprägt. Sie arbeitet langsam. Man kann sich fragen, ob dies bei der Hektik unserer Zeit nicht gerade ein Vorteil sei. Diejenigen, die die Folgen einer Entscheidung tragen, müssen diese auch selbst herbeiführen und deshalb verantworten. Ausserdem bildet die direkte Demokratie eine wirksame Hemmung gegenüber dem in der Exekutive zu jederzeit veranlagten Zug zur Selbstherrlichkeit.            
Unsere heutige Demokratie steht dem Geist der urschweizerischen Genossenschaft näher als demjenigen der französischen Revolution. Allerdings war die helvetische Revolution notwendig, wenn schliesslich die Demokratie dem ganzen Land gleichmässig zugute kommen sollte.

Der Föderalismus ist die ursprüngliche Gestalt der schweizerischen Gemeinschaft selbst. Jeder Ort, der sich der Eidgenossenschaft anschloss, tat dies, um seine eigene Selbständigkeit und seine eigenen Traditionen bewahren zu können. Diese Gesinnung macht noch heute den Sinn der Eidgenossenschaft aus. Ein Waadtländer hat es ausgesprochen: “Ich liebe die Schweiz, weil sie mir ermöglicht Waadtländer zu sein.” Und der konservative Luzerner Politiker Phillipp Anton von Segesser schrieb 1848: “Für mich hat die Schweiz nur Interesse, weil der Canton Luzern – dieser ist mein Vaterland – in ihr liegt. Existiert der Canton Luzern nicht mehr als freies souveränes Glied der Eidgenossenschaft, so ist mir die selbe so gleichgültig als die grosse oder kleine Tartarei” (Brief an A. Heusler vom 09.02.1848).

Das friedliche Zusammenleben verschiedener Sprachen auf engem Raume ist natürlich nicht daraus zu erklären, dass die Schweizer etwa bessere Menschen wären, sondern aus der selbstverständlichen Übertragung, des genossenschaftlichen Prinzips auf die Sprachenfrage: Jeder lebt auf seine Weise und gesteht dem anderen dasselbe Recht zu. Es gibt in der Schweiz keine “Minderheiten”. Die Berechtigung, die Sprache der eigenen Region zu benutzen, ist an keine Zahl gebunden. Die kleinste Region hat dasselbe Recht, wie die bevölkerungsreichste.

Die schweizerische Neutralität ist weder von aussen auferlegt, noch ein blosses Mittel zur Selbstbehauptung. Sie ist ein Ausdruck, ein Wesenszug der Eidgenossenschaft selbst. Die primäre Aufgabe des Staates ist es, Recht und Frieden zu handhaben. Alles, was darüber hinausgeht, ist problematisch. Wird dieses Prinzip auch nach aussen gewendet, dann ergibt sich daraus mit Notwendigkeit der Verzicht auf Machtpolitik und damit auch der Verzicht auf Bündnisse mit machtpolitischem Zweck.
Die Aussenpolitik eines Staates, der grundsätzlich nichts anderes als Rechtsstaat sein will, ist die der Neutralität. Dies schliesst nicht aus, dass der neutrale Staat für Erhaltung oder Herstellung des Friedens in der Welt tut, was in seiner Macht steht, soweit er dadurch nicht in den Strudel der Machtpolitik hineingerissen wird. Das bedeutendste Beispiel für die Schweiz ist die Beherbergung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, dessen Mitglieder ausschliesslich Schweizer sind. Zahlreich sind die Beauftragungen von Schweizern durch die UNO (der die Schweiz nicht angehört) für schwierige Vermittlungsaktionen, bei denen Unparteilichkeit erfordert wird.
Nur der Neutrale kann die Menschenrechte ohne machtpolitische Rücksichten vertreten. Die schweizerische Neutralität ist in demselben Sinne “ewig” wie die Bünde selbst. Die Berechenbarkeit ihrer Aussenpolitik ist der beste Beitrag der Schweiz zum allgemeinen Frieden.
Neutralität ist die Alternative zur Kollektivsicherheit. In einer Kollektivorganisation (UNO, EU, NATO, Partnerschaft für den Frieden) geschieht entweder gar nichts, da niemand verantwortlich ist, oder sie wird zum Werkzeug der mächtigsten Partner. Der Beitritt zu einem Sicherheitskollektiv würde die Schweiz auf jeden Fall zum Komplizen der Machtpolitik machen, sie wäre für jeden Schritt mitverantwortlich, ohne doch an den Machtverhältnissen etwas ändern zu können. Die Glaubwürdigkeit der Neutralität dagegen wäre aufgehoben. Der Schweiz entsprechen allein der Verzicht auf Machtpolitik und die freiwillige Beschränkung auf eine reine Verteidigungsarmee, die angesichts der “Arglist der Zeit” –jeder Zeit – zur Selbstbehauptung notwendig ist.
Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 124f

 

Ein Ausdruck des genossenschaftlichen Gedankens ist auch, das Milizprinzip im öffentlichen Leben der Schweiz. Es gilt sowohl im Militär – wie auch im Zivilleben. Man denke an die zahlreichen nebenamtlichen Gemeindeämter, an die grosse Fülle von freiwilligen Hilfsorganisationen und lokalen kulturellen Veranstaltungen aller Art, die über das ganze Land verteilt sind.

Der Begriff der Schweizer Freiheit ist eine Art Zusammenfassung aller bisher genannten Eigenheiten. Sie meint zunächst die eigentlich politische Freiheit, die Unabhängigkeit des Landes von übergeordneten Mächten. Sie schliesst den grundsätzlichen Föderalismus ein, die Freiheit jeder kleinen Gemeinschaft, alles selbst zu entscheiden, was sie zu entscheiden vermag. Für den einzelnen Bürger heisst das, dass er auf jeder Stufe von der Gemeinde bis zum Bund, im Rahmen der verfassungsmässigen Ordnung und im Mass seiner eigenen Kräfte an der Gestaltung des Gemeinwesens teilnehmen kann. Diese Selbständigkeit reicht also bis in die eigentliche Basis der Gemeinschaft, den einzelnen Menschen. Auf Freiheit des Wortes, Freiheit der Initiative ist die Gemeinschaft angewiesen. Die modernen Menschenrechte wurden im Laufe der Liberalisierung der Gesellschaft im 19. Jahrhundert in der Schweiz wie selbstverständlich aufgenommen, ohne bisher verfassungsmässig kodiert zu sein.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 127

 

 

„Die Grundkonstanten des Schweizer Staatswesens:

Da ist der Wille, die Freiheit als höchstes Gut zu betrachten und sie nie als selbstverständlich zu nehmen, sondern sie stets auf Neue zu erobern und zu verteidigen.

Da ist die Zwillingsschwester der Freiheit, die Verantwortung, ohne die die Freiheit nicht Bestand haben kann und die uns die Freiheit so gebrauchen heisst, dass sie die Freiheit anderer nicht beeinträchtigt.

Da ist der Wille, sich nicht von der Furcht unterkriegen zu lassen und nie vor der zu unrecht gebrauchten Macht zu kapitulieren, sei sie nun militärisch, politisch oder wirtschaftlich.

Da ist der Wille zur unbedingten Wahrhaftigkeit, ohne welche die Freiheit nicht erhalten  und die Furcht nicht gebannt werden kann.

 Und da ist endlich das Wichtigste und Höchste von allem, der Glaube, dass unser Kleinstaat eine Sendung hat, dass wir etwas sehr Kostbares zu verteidigen haben und dass wir es verteidigen können, wenn wir nur wollen – an der inneren und an der äusseren Front.“

Friedrich Traugott Wahlen, Ein Wort an die Jungen, 1. August 1959 In: Dem Gewissen verpflichtet, Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 120

 

 

 

Der Kern des Wesens der Schweiz sind ihre bewaffnete neutrale, freiheitliche, föderalistische Kleinstaatlichkeit, die auf Gewalt nach aussen verzichtet, und ihre Volksrechte (Referendum und Initiative). Diese basieren auf einer engen Zusammenarbeit des Parlamentes mit den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen, denen die letzte Entscheidungsgewalt, d.h. die Souveränität in der Schweiz zusteht. Die letzte Entscheidungsgewalt steht dem Volke zu, weil ein Volk nur frei und verantwortlich sein kann, wenn es sich selbst regiert. Schlussendlich spürt es die Folgen der Richtigkeit oder der Unrichtigkeit seiner Entscheidungen am eigenen Leibe. Die Souveränität steht ihm auch deswegen zu, weil die Beschlüsse eines Parlamentes, die von einer stillschweigenden (kein Referendum) oder von einer ausdrücklichen Volksmehrheit (nach Referendumskampf) gutgeheissen sind, eine höhere Legitimität aufweisen, als die Entscheidungen in einer repräsentativen Demokratie. In jener entscheiden ein paar hundert mehr oder weniger interessengebundene Parlamentarier und Parlamentarierinnen endgültig, was der Wille des Volkes sei und was zu dessen Wohle gereiche.

Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 9

 

 

 

Sich für die Demokratie begeistern heisst, sich für den Alltag begeistern, den Wochentag preisen statt den Festtag der Massenversammlung. Es wird stets weniger Zugkraft haben, für die Werktagheiligung einzutreten als für die Sonntagsheiligung. Wer aber darin ein würdiges Gegenstück  zu erblicken mag, der braucht keinen besonderen Mythos der Demokratie, denn er trägt ohnehin die geheime Glut im Herzen, welche steter wirkt als alles Feuerwerk, mit dem sich die Diktatur häufig selber beleuchtet und blendet. Er schätzt die Gunst, in einem Staat leben zu dürfen, der seine Stärke aus der Stille zieht und keine Steuern eintreibt, um seine Macht lärmend zur Schau stellen zu können (…) Die Demokratie allein gewährleistet dem Menschen, inmitten seiner Mitmenschen im würdigsten Sinn Mensch zu sein.

Georg Thürer. Tragik und Trost der Demokratie. 1936 In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 68:Wesen der DD Volksrechte

 

 

Dass in der Schweiz mancherlei (noch) besser bestellt ist als in anderen Ländern, verleitet die Schweiz dazu, sich besser zu dünken; dabei ist unser Erfolgsgeheimnis der kleine Kreis: die Überblickbarkeit. Wenn wir das nicht mehr begreifen, wie sollten es die grossen Nachbarn tun? – zwei Arbeitslosen lässt sich in einem 1000-Seelen-Dorf eher helfen als 2000 in einer Millionenstadt; hier sind sie zwei Unglückliche, dort 2000 Bezüger von Arbeitslosenunterstützung.

Jürg Tobler In: Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.163f

 

 

“Wenn man beim glücklichsten Volk der Welt Gruppen von Bauern ihre Staatsgeschäfte unter der Eiche erledigen und sich dabei weise betragen sieht, kann man die Spitzfindigkeiten der anderen Nationen, die sich mit Künstlichkeit und Geheimnistuerei zugleich berühmt und bemitleidenswert machen, nur verachten.”

Jean Jacques Rousseau In: Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S.28

 

 

 

Die Demokratie ist in der Schweiz nicht einfach die Herrschaft einer Mehrheit über die Minderheit; sie ist vielmehr Diskussion zwischen gleichberechtigten Bürgern; Ständen und Landesteilen – zwischen Kulturen, von denen keine ein Vorrecht besitzt. Wenn es ein Vorrecht gibt in der Schweiz, wären es die noblen einer berechtigten Rücksichtnahme auf Minderheiten – also besondere Pflichten der Mehrheit, die Anliegen der Minderheiten mit Verständnis zu behandeln. Es wäre ein erstrebenswerter Zustand, dass es keine Minderheiten mehr gäbe in der Schweiz – in dem Sinne, dass diejenigen, die sich in der Minderheit befinden, nicht das Gefühl haben, eine Minderheit zu bilden und als solche betrachtet werden. Nur keine Herablassung! Nur kein paternalistisches Wohlwollen! Das wäre unzeitgemäss. Wenn wir das Gefühl haben, dass diese oder jene Forderung einer Volksgruppe ungenügend begründet oder unzulässig ist, sollen wir es offen und mit guten Argumenten unsern gleichberechtigten Miteidgenossen sagen; wenn aber ihre Forderungen gute Gründe für sich haben, sollen wir mit ihnen gemeinsam für ihre Verwirklichung eintreten. Das eidgenössische Gespräch darf ebenso wenig mit gekrümmtem Rücken wie mit überlegenem Lächeln geführt werden.

J. R. von Salis. Schwierige Schweiz, Orell-Füssli, Zürich, 1968, S. 55f

 

Die Schweiz ist die Heimat aller Minderheiten, weil die eidgenössische Lösung der Minderheitenfrage darin besteht, dass es im rechtlichen, im staatsrechtlichen Sinn gar keine Minderheiten gibt.; eine ganz einzigartige und geniale Lösung dieses in anderen Staaten so tragisch sich auswirkenden Problems.

Wenn es bei uns grundsätzlich keine Minderheiten gibt, so heisst das nicht bloss, dass die tatsächlichen (numerischen) Minderheiten jeder Art keinem Sonderstatus unterstehen; es heisst nicht bloss dies, dass sie minderen Rechtes sind. es heisst weit mehr: dass in der Schweiz keine „Minderheit“ irgendwelcher Art von der vollen Mitarbeit und Mitverantwortung ausgeschlossen sein kann. Die Schweizerische Eidgenossenschaft kann gar nicht und darf gar nicht auf diese Mitarbeit und Mitverantwortung verzichten: - sie hat geradezu ein Anrecht darauf, das ihr nur zum Schaden der gemeinsamen Wohlfahrt verweigert werden kann.

Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 214f

 

 

Das reine abstrakte demokratische Prinzip kennt keine Mitverantwortung und Mitbestimmung der „Opposition“, während die echte politische Opposition dadurch, dass sie eine legitime Mitverantwortung hat, vielmehr eine Komplementärkraft ist, also positiv fruchtbar ist und sich damit politisch legitimiert. Das reine demokratische Mehrheitsprinzip kennt neben und ausser sich nur eine „Minderheit“, die als solche gegenüber der „Mehrheit“ vollkommen unerheblich ist. Nach dem abstrakten demokratischen Prinzip hat eine „Minderheit“ in einem durchaus grundsätzlichen Sinne immer unrecht, denn sie ist ja nicht die „wahre“, durch die Mehrheit dargestellt Volksmeinung. 51 vom Hundert der hundertprozentige Volkswille!

Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 66

 

 

 

Die Würde einer kleinen und so komplexen Nation, wie die schweizerische es ist, liegt nicht darin, sich dem in den Metropolen in Schwung gebrachten Pendel des Zeitgeistes beflissen anzuhängen, sondern die Kräfte, die dieses nach links und rechts schleudern, jenseits der Zeit beisammen zu bewahren.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 164

 

 

Wir wollen uns regieren, und wir können`s

nicht And`re, um regiert zu sein von Andern.

Wir wollen glücklich sein auf unserm Feld

Mit dem, was es erzeugt, an unserm Herd

Mit seiner warmen Flamme. Jeder weiss,

Was wohl ihm tut; wir wollen es erklären

Vereint in der Gemeinde und wir spotten

Des mächt`gen Trugs, der Dich allein erhebt ...

(aufständischer Bauernsohn im Trauerspiel von  Theodor Curti: Hans Waldmann

In: Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S.76

 

 

Ein fast jubilierender Stolz erfüllte Curti Anfang des 20 Jahrhunderts. Die Wehrkraft beachteter, - die Neutralität gesicherter, - die Selbstverwaltung der Gemeinde, diese Elementarschule aller Demokratie unter milder Aufsicht des Staates, die freieste, - der öffentliche Unterricht das Gemeingut aller Bevölkerungsklassen, - ein Volks- und Kulturleben, das keinem nachsteht, - ein Gemeinwesen, in dem es noch arme und verschuldete, aber kein eigentliches Proletariat gibt, - die Freistatt der Verbannten, - der Sitz internationaler Ämter, welche die Keime eines künftigen Weltrechts hegen, - politische Rechte und soziale Institutionen, die Vorbilder für andere Völker werden können: das ist die Summe des Jahrhunderts.” Die Konklusion drängte sich ihm geradezu auf:

“Und so mag die Schweiz- mit jenem Worte Bonstettens an Johannes v. Müller zu reden - von der Alpenhöhe ihrer Ideen herab auf alle kommenden Zeiten und Jahrhunderte schauen, und die Schweizergeschichte sei die Geschichte selber des menschlichen Geschlechts!”

Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S. 91

 

 

Voraussetzung der direkten Demokratie ist auch, dass breite Bevölkerungskreise sich dem Mittelstand zurechnen, dass eine relativ stabile Parteienvielfalt herrscht und dass eine seriöse freie Meinungspresse vorhanden ist (Presse- und Medienfreiheit).

Hans Baur EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 68

 

 

Ob Demokratie, Föderalismus, Neutralität im schweizerischen Sinn fähig sein werden, die Probleme des 3. Jahrtausends zu meistern, wird sich zeigen müssen. Wenn sie jedoch einen Beitrag zur Entwicklung der politischen Kultur Europas zu geben vermögen, wie wir überzeugt sind, dann sind wir verpflichtet, ihre Erhaltung zu fordern. Sie sind nicht nur politisches Zeremoniell, wie sie gelegentlich missdeutet werden, obwohl sie auch das sein können. Sie enthalten ein Prinzip, nach deren Verwirklichung die ganz Welt strebt: die Beteiligung der Betroffenen an Entscheidungen, die sie selbst angehen, die Weigerung, über sich verfügen zu lassen. Wer ihre Abschaffung oder Reduktion fordert, ist verpflichtet, eine befriedigende Alternative aufzuweisen. Bloss wirtschaftliche Vorteile genügen nicht. Solidarität ist nur echt, wenn wir sie selbst erbringen, wenn sie uns nicht von einer übergeordneten Instanz auferlegt wird. Erzwungene Unterordnung ist nicht Solidarität.

Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 268

 

 

Das Bild des Rütlischwurs ist sehr aussagekräftig. Der Name des Ortes, wo der Schwur geleistet wird, entspricht dem Gehalt dieser Tat. Das Rütli ist ein gerodetes Stück Land. Der Wald war von jeher das Sinnbild der Verworrenheit menschlicher Existenz. Auf dem Rütli wird aus dem Urwald menschlicher Urwildheit, inmitten der Arglist der Zeit, eine Lichtung gerodet für Recht und Menschlichkeit. Der Bundesbrief von 1291 sagt dasselbe aus: er enthält nicht nur das Versprechen gemeinsamer Verteidigung, sondern er errichtet eine eigene Rechts- und Friedensordnung.

 

Der Ursprung und die tragende Kraft jedes Rechtszustandes ist die Rechtlichkeit des einzelnen Menschen. Ohne sie ist die Satzung wirkungslos. Die Gebärde des Eides ist das Urbild menschlicher Gemeinschaftsbildung. Mit der Schwurhand greift der Mensch in die Sterne, wo die ewigen Rechte beheimatet sind und bezeugt damit seine Gottunmittelbarkeit. Mit der Bundhand biete er dem Mitmenschen, was er sich an Rechtlichkeit erarbeitet hat. Die Verbindung der beiden Hände geht durch das Herz. In Worten ausgesprochen heisst dies: der Mensch verpflichtet sich zu sozialem Handeln aus persönlicher Verantwortung, aus persönlicher Gewissenhaftigkeit.

Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 21

 

 

 

 

Ursprünglicher Sinn des Bundes war zweifellos, dem Menschen in einer aus den Fugen geratenen Zeit ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Dazu bedurfte es einer neuen und festen Ordnung. Die Ordnung erfolgte vorerst einmal im weltlich-politischen Sinn durch die im Bundesbrief festgelegten Bestimmungen. Innerhalb des Bundesbereichs wird eine dauernde friedliche Ordnung geschaffen. An Stelle des namentlich in der kaiserlosen Zeit herrschenden Faustrechts tritt eine echte Friedensordnung; sie sorgt dafür, dass die auftretenden Konflikte statt durch nackte Gewalt durch Gerichte entschieden werden.

Diese Friedensordnung erstreckt sich  aber nur auf einen geographisch kleinen Bereich. Von Anfang an ist diese Kleinräumigkeit ein Kennzeichen des neuen Bundes. Die neue eidgenössische Ordnung ist keine grossflächige Zentralverwaltung, sondern sie will das kleinräumige Sonderdasein gewährleisten. Damit unterscheidet sich die schweizerische Staatsschöpfung grundsätzlich von der wichtigsten staatspolitischen Leistung des 13. Jahrhunderts – dem durch Kaiser Friedrich II. auf Sizilien geschaffenen Beamtenstaates.

Im Gegensatz zu den verschiedenen gleichzeitig entstehenden Fürstenstaaten gründet sich der Bund der Waldstätte im weiteren nicht auf die Vorherrschaft einer Familie – einer Dynastie, sondern auf der Gleichberechtigung freier Männer. Damit war von Anfang an ein bis heute lebendiges demokratisches Prinzip zur Anwendung gebracht worden.

Dieses republikanische Prinzip teilt der junge Bund mit zahlreichen – namentlich in Italien wirkungsvollen – neu entstehenden kleinen Stadtstaaten. (..) Die junge Eidgenossenschaft war eine Bauern-Republik.

Als weiteres Merkmal fällt auf, dass überaus wenig von einzelnen Persönlichkeiten bekannt ist. Offensichtlich ist der junge Bund die gemeinsame Tat einer ganzen Talschaft. Das genossenschaftliche Element kann deshalb als weiteres Charakteristikum gelten. Von Anfang an herrschte in der Eidgenossenschaft die Auffassung, eine wirkliche Friedensordnung sei auf die Dauer nur durch militärische Stärke gegen aussen zu verteidigen. Die Gründer des neuen Staates waren sich offensichtlich einig, dass keine friedliche politische Neuordnung von Bestand sein kann, wenn sie nicht Anschluss gewinnt an das Göttliche.

Sigmund Widmer. Illustrierte Geschichte der Schweiz. Ex Libris. Zürich, 1965, S. 106

 

 

Die Persönlichkeit ist ein Einzelmensch, der die übrigen in innerer Geschlossenheit, Denkvermögen, geistiger Beweglichkeit, Unternehmungslust und Willenskraft überragt. Besitzt er die Gabe der Menschenführung und spornt ihn die Freude, die Gesellschaft zu gestalten oder die innere Verpflichtung, sie einem Ideal entgegenzubilden, an, so tritt er uns als öffentlich wirkende Persönlichkeit entgegen. Eine politische Persönlichkeit ist umso erfolgreicher, je grösser ihr Witterungsvermögen für das augenblicklich Nötige und Mögliche aus dem Bereich des dauernd Wesentlichen ist. Nur wer die Grenzen der Gegebenheiten, auch diejenigen der eigenen Leistungskraft, richtig ermisst, vermag zielsicher vorzustossen.

Georg Thürer. Persönlichkeit und Volksgemeinschaft im eidgenössischen Bundesleben, 1949. In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 147

 

 

Ein guter Eidgenosse zu sein heisst hochhalten und leben, was zum besten Erbe der Vorfahren gehört: Füreinander einstehen, Freiheit lieben und die entsprechende Verantwortung tragen. Sind das längst erreichte oder überholte Ziele? Verlangt das Atomzeitalter nicht ganz andere Pläne und Menschen? Müssen wir nicht eher danach trachten, als Zeitgenossen auf der Höhe der Stunde zu sein, als Eidgenossen alten Schlages zu bleiben? Ein guter Eidgenosse aber weiss, dass er sich selber und unserem Vaterland schuldig ist, auch ein wacher Zeitgenosse zu sein. Wir wollen gerne alles Neue kennenlernen und das Gute und Gemässe auch übernehmen, aber nicht, weil es neu, sondern eben, weil es gut ist, das blinde Nachäffen des Allerneusten (das morgen ja schon in den zweiten Rang zurücksinkt) wäre keine gute Schweizerart. Wir haben auch den gesunden Ehrgeiz, der Welt selber Neues zu bieten, das Beste, was aus unseren Werkstätten, Köpfen und Herzen kommt.

Soldatenbuch, 1959, S. 73

 


Die Schweiz ist keineswegs etwas Besonderes dadurch, dass der Gehalt des Gründungsmythos sich nur hier verwirklichen könnte. Das Besondere ist, dass die Gemeinschaft, auch der Staat selbst aus diesem Impuls entstanden und bis heute aufgebaut sind. Die Eidgenossenschaft – der Bund der Eidgenossen - besteht vor dem Staat, jahrhundertelang bestand sie ohne Staat. Der Staat, den wir manchmal mit sehr zwiespältigen Gefühlen den Bund nennen, hat nur die Aufgabe, diesen Bund der Verschworenen zu festigen. Dieser ursprüngliche, geschworene Bund ist gegründet auf dem Gewissen, auf Treu und Glaube, auf dem Vertrauen in die Rechtlichkeit der Miteidgenossen.

Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 33

 

 

 

 

Wo immer in der Welt Freiheit untergeht, da hat auch die Schweiz eine Schlacht verloren“ Gottfried Keller

 

 

„Erinnert Euch daran, dass Politik zu deutsch Sorge um das öffentliche Wohl heisst. Glaubt mir, dass die Politik, wie jede menschliche Tätigkeit, rein oder schmutzig ist, je nachdem man sie mit reinen oder schmutzigen Händen anrührt. Und denkt auch daran, dass es ein Wesensmerkmal der Demokratie ist, dass in ihr die Politik um so reiner und durchsichtiger wird, je mehr Bürger sich aktiv um sie kümmern.“

Friedrich Traugott Wahlen, Ein Wort an die Jungen, 1. August 1959 In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 120 f)Wesen der DD

 

 

Das Neue am eidgenössischen Bund ist, dass hier Treu und Glaube (Treue zum gegebenen Wort und Glaube an die Rechtlichkeit des anderen) nicht mehr die hierarchische Beziehung zwischen Lehensherrn und Vasallen bestimmen, sondern die Gemeinschaft freier, gleichgestellter Männer begründen

Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 21

 

 

 

Wir müssten empfindliche Abstriche am Wohlergehen in Kauf nehmen, um das Wesentliche zu erhalten und es wäre kein Unheil, wenn alle diejenigen , welche ihren prunkenden Wagen nur haben, um nicht keinen zu haben, darauf verzichten müssten. Der Staatdenker Carl Hilty erklärte vor dem Zweiten Weltkrieg: Namentlich in schwierigen Zeiten, wie sie uns jetzt wohl ohne allen Zweifel bevorstehen, wird man ein Staatswesen nicht mit einer Bevölkerung erhalten, welche bloss noch Magenfragen kennt. Das Staatsleben, noch weit mehr als das Leben des Einzelnen, gewinnt seinen Wert und Gehalt durch die Grösse der Gedanken, die es leiten und beherrschen. Grosse Taten und Leiden adeln ein Volk, machen überhaupt erst eigentlich  ein Volk aus einem Haufen Menschen – und beide entspringen aus grossen Ideen, die ihm zuerst einmal aufgegangen sein müssen. (…) Die leitende Idee der Schweiz ist und bleibt auf alle Zeiten hinaus ihr ursprünglicher Gedanke: Erhaltung der uralten Volksfreiheit  in Europa auf alle kommenden Geschlechter.

Georg Thürer. Eidgenössische Selbstbehauptung und staatspolitische Verantwortung, 1963. In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 328

 

 

Unsere Sozialstruktur ist nicht, wie Oberflächlichkeit so leicht behauptet, veraltet. Sie stammt zwar aus uralter Überlieferung, enthält aber gleichzeitig die Anlage zum Allermodernsten: zu einer Gesellschaft mündiger Menschen, wie sie heute auf der ganzen Welt angestrebt wird, in der die Betroffenen selbst über das bestimmen könne, was sie angeht. Wenn uns Juristen damit beruhigen wollen, dass ja auch Europa inzwischen demokratisch geworden sei, so zeigt dies nur, dass sie den fundamentalen Unterschied nicht sehen zwischen einem Staat, in dem der Bürger alle vier Jahre das Recht hat, durch die Wahl zugunsten eines Parlamentes abzudanken, und dem anderen, in der er aufgerufen ist, über alle Fragen, die ihn angehen, nicht nur mitzureden, sondern mitzubestimmen.

Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 268f

 

 

Die direkte Demokratie setzt, gerade in den heutigen komplizierten Verhältnissen, einen ausserordentlichen Grad von Urteilsfähigkeit, von Sachlichkeit, ja von Selbstlosigkeit voraus. Dass solche Bedingungen nicht immer erfüllt werden können, liegt auf der Hand. Referendum und Initiative  sind nicht nur Instrumente verantwortungsvoller Freiheit. Sie können auch Instrumente des widerlichsten Egoismus sein, sofern dieser die materiellen und die propagandistischen Mittel findet, sich durchzusetzen. Das Resultat jeder Abstimmung  hängt von der moralischen Qualität der Stimmenden ab. Immer wieder sind neue Ideen über Initiativen verwirklicht worden. Aber ebensooft ist eine gute Idee von der Mehrheit zurückgewiesen worden. So ist jede Abstimmung gleichzeitig eine Stunde der Wahrheit: Sie offenbart etwas von der geistigen Reife eines Volkes.

Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 117 f

 

Das Staatsverständnis, das auf dieser untersten Ebene des Zusammenstehens zum Ausdruck kommt, ist ein (eid-)genossenschaftliches. Der Staat ist dabei nicht etwas Fremdes, Bösartiges, von aussen Aufgesetztes, sondern hier gilt tatsächlich noch “der Staat, das sind wir alle”. Die Öffentlichkeit der genossenschaftlichen Herkunft des Staates und die grosse Bedeutung der Gemeindeautonomie in der Schweiz mögen auch erklären, weswegen der helvetisch geprägte Liberalismus dem Staat vielleicht eine Spur weniger skeptisch, eine Spur bejahender gegenübersteht als der Liberalismus, der sich einst vor allem im Kampf gegen den feudalen Staat stählen musste. Der technokratische ökonomische Einwand, die nicht-zentrale Organisation des Staates und des Milizsystems als ihr fast natürliches Pendant seien ineffizient, mag zwar gelegentlich seine Berechtigung haben. Er übersieht aber, dass Zentralisierung und Professionalisierung – wie alles im Leben – ihren Preis haben. Dieser besteht nach aller Erfahrung unter anderem in weniger Bürgernähe und mehr “unfreiwilligem Staat”. Gegen “freiwilligen Staat” ist dagegen aus liberaler Sicht wenig einzuwenden.

Gerhard Schwarz in: Walter Hirt, Robert Nef Richard C. Ritter – Eigenständig

Die Schweiz – ein Sonderfall Verlag moderne Industrie, 2002 S. 47/48

 

Das dem Staat anvertraute Gewaltmonopol, das das Entsetzen der Gewalt bändigt, steht schlussendlich allen Bürgern/innen zu. Die zivile Macht steht über Armee und Polizei. Die Bürgerschaft ist der wahre Souverän.

 

Die letzte Verantwortung und das letzte Entscheidungsrecht stehen direkt den Bürgern/innen zu. Sie wissen am unmittelbarsten, was in ihrem langfristigen Interesse liegt. Wenn sie falsch entscheiden, haben sie die Fehlentscheidung ihrer Mehrheit und deren Folgen direkt zu verantworten und zu tragen.

 

Die Übereinstimmung zwischen Regierenden und Regierten wird auf diese Weise möglichst gesichert. Das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen ist grösser als bei der repräsentativen Demokratie. Die sogenannten Transaktionskosten sind geringer. Die Identifizierung mit dem Staat ist denkbar gross. Der Staat, das sind auch wir. Dadurch werden Frieden und Stabilität, die höchsten Werte in einem Staate, gewahrt.

 

Die politischen Stimm- und Wahlrechte hängen mit den Freiheitsrechten eng zusammen. Beide entspringen der gleichen Wurzel: Der Würde und dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Diese Würde ist nur gewahrt, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin direkt an der obersten Gewalt im Staate teilhat und zugleich durch die grossen Freiheitsrechte einen vom Staat möglichst geschützten und grossen Freiraum für die Kreativität und Entfaltung seiner Persönlichkeit besitzt. Das individuelle Glücksgefühl wird durch die Liberale, direkt-demokratische Staatsform infolge der Erfahrung des persönlichen Entscheidungsspielraums und der freien Verantwortung erhöht. Die innere Befriedigung in der Arbeit erzeugt erfahrungsgemäss hohe Leistung (intrinsische Motivation). Je höher die Mitentscheidungsmöglichkeit, desto mehr engagieren sich Menschen für gemeinsam bestimmte Ziele und machen sie zu ihren eigenen. Auf diese Weise ist am ehesten gesichert, dass Menschen lokal in Frieden zusammenleben und wirken können.

Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 53, 54

 

 

Wie jede Institution wird auch die Demokratie erst durch ihren angemessenen Vollzug sinnvoll. Sie ist sich selbst nicht Mass, sonst wäre die vollkommenste Routine auch ihre angemessene Form. Sie bleibt auf eine Höheres und Letzlicheres ausgerichtet. (…) Unsere demokratischen Volksrechte müssen eingebettet bleiben in ein lebendiges geschichtliches Bewusstsein, sie müssen sich einordnen in die vorgegebene Wirklichkeit unseres eidgenössischen Daseins. Geschichtliche Verantwortung, der Wille zur Eidgenossenschaft und zum eidgenössischen „bonum commune“ ist der mässigende d.h. der massgebende, mass-setzende Faktor.

Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 183

 

 

Es ist kein Zufall und gewiss ein Sinnbild, dass der Name Schwyz von einer bergbäuerlichen Siedlung auf eine Markgenossenschaft übertragen wurde, die sich zum Freistaat des Landes Schwyz auswuchs, und aus dieser Bezeichnung des wohl demokratisch führenden Länderorts wurde – erstmals 1415 bezeugt – der Ländername Schweiz (mundartlich Schwiiz). Ein Dorfname ging also über die Markgenossenschaft und die Landsgemeinde in den Staatsnamen ein.

Georg Thürer. Die Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 194

 

 

Was müsste eine Theorie der direkten Demokratie leisten? Sie müsste die verfassungsmässigen Grundlagen für Referendum, Initiative und Abberufung formulieren, das Zusammenspiel solcher Volksrechte mit den Mechanismen der parlamentarisch- repräsentativen Demokratie umschreiben, ihre gesellschaftlichen (und das hiesse auch: ihre parteipolitischen) Voraussetzungen definieren, die Einflüsse auf das politische Geschehen – etwa Wahlen, Koalitionsverträge und entscheidende Verwaltungsvorgänge- untersuchen; sie müsste nach ihren Auswirkungen und Spätfolgen, auch nach ihrer Effizienz und ihren (an was gemessenen?) Nachteilen befragt werden. Und natürlich ständen ihre verschiedenen. Ausformungen nach unterschiedlichen Gemeinwesen in einer föderalistischen Hierarchie zur Diskussion.

Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S. 150