Dem eigentlichen
Wortsinn nach ist Demokratie nicht mehr und nicht weniger als diejenige Form
der politischen Willensbildung, bei welcher dem Volk selbst die letzte
Entscheidung zusteht.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
115
Was
unser Wesen am deutlichsten darstellt: Es ist der Wille zur freien
Zusammenkunft, zu Rede und Gegenrede, zum Entscheid, wie ein gemeinsames
Anliegen zu gestalten sei. Gegenüber dieser demokratischen Grundhaltung treten
alle anderen sehr schätzenswerten Wesenszüge von der genauen Arbeit und vom
sauberen Wohnen über das gediegene Schulwesen und unsern sozialen Ausgleich bis
zum bündischen Aufbau, zur Neutralität und zum Roten Kreuz in den Hintergrund.
Sie alle sind ja nicht ohne Zusammenhang mit der demokratischen Grundhaltung,
und sie blicken zum Teil, wie Töchter zur Mutter, zu dieser Hausmeisterin im
Schweizerhaus auf.
Georg Thürer.
Eidgenössischen Selbstbehauptung und staatspolitische Verantwortung In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz.
Haupt-Verlag 1998, S. 319
Es liegt in der
genossenschaftlichen Tradition geschlossen, dass sich in der Schweiz weniger
als sonstwo privilegierte Stände gebildet haben, welchen die Besorgung der
öffentlichen Aufgaben überlassen worden wäre, wie der Klasse der “Politiker”
oder der Militärkaste oder dem Stand der “Gebildeten” . In der Genossenschaft
tragen alle die Verantwortung für alles. Kein Gebiet soll aus der Verantwortung
der Gemeinschaft entlassen werden. Die ursprüngliche genossenschaftliche
Gesinnung setzt sich in den bekannten Formen der modernen Schweiz fort: in der
direkten Demokratie, im Konkordanzsystem, in der Kollegialität der Behörden, im
fortbestehenden Föderalismus. Wenn nach
dem Wesen eines schweizerischen Nationalgeistes gefragt wird, kann man es am
ehesten in der Tatsache finden, dass das ganze Leben vom kleinen Kreis getragen
wird, von Familie, Gemeinde, Region. Für Ramuz war die eigentliche Heimat die
von der Rhone, ihren Tälern und ihrem See geprägte Landschaft, die Schweiz nur
eine notwendige politische Stütze. Das Grundmotiv allen “Schweizer Geistes” ist
enthalten in dem Satz von Gotthelf: “Im Hause muss beginnen, was leuchten soll
im Vaterland.” Pestalozzis Erziehungsidee geht von der Heiligkeit der Wohnstube
aus.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
57 f,
Warum halten wir an
der direkten Demokratie fest, trotz allen Mängeln, die sie haben mag, und allen
Bestrebungen, sie zu reduzieren? Gewiss nicht deshalb, weil sie eine
vollkommene Gesellschaft garantieren würde. Vielmehr ist unter der
Voraussetzung des mündigen Bürgers etwas anderes gar nicht möglich. Wir wollen
uns nicht von einer politischen Klasse unkontrolliert dahin führen lassen, wo
es ihr beliebt. Die direkte Demokratie ist die Form, in der die Mündigkeit des
Bürgers sich zur Geltung bringt.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
115 f
Die Schweiz verdankt
die politische und wirtschaftliche Stabilität auch ihren Institutionen, vor
allem ihrer föderalen Struktur sowie der direkten Demokratie, die sich auf
nationaler Ebene in dieser Zeit entwickelte. Während die föderale Struktur
erlaubte, dass die einzelnen Regionen bzw. Landesteile ihre eigene Kultur und
Sprache im gemeinsamen Staat leben und entwickeln konnten, ermöglichten die
direkten Volksrechte eine starke Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit
ihrem politischen System. Föderalismus und direkte Demokratie sind damit heute
die zentralen und weithin unbestrittenen Grundelemente schweizerischer
Identität und Integration.
Gebhard Kirchgässner,
Lars P. Feld, Marcel R. Savioz. Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich,
entwicklungs- und exportfähig, Franz Vahlen, 1999, S. 1
Der heutigen Gestalt
der schweizerischen Gemeinschaft liegt der spätmittelalterliche Genossensgeist
zugrunde, der bis heute in zeitgemäss weiterentwickelter Form alle Bereiche des
öffentlichen Lebens prägt. Mit der genossenschaftlichen Tradition hängt auch
die republikanische Gesinnung zusammen, welche die dauernde Übermacht eines
einzelnen, wie sie die Präsidenten anderer Staaten als Ersatzkönige innehaben,
nicht erträgt.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
123
Die direkte
Demokratie ist schon im genossenschaftlichen Geist veranlagt und bis heute von
ihm geprägt. Sie arbeitet langsam. Man kann sich fragen, ob dies bei der Hektik
unserer Zeit nicht gerade ein Vorteil sei. Diejenigen, die die Folgen einer
Entscheidung tragen, müssen diese auch selbst herbeiführen und deshalb
verantworten. Ausserdem bildet die direkte Demokratie eine wirksame Hemmung
gegenüber dem in der Exekutive zu jederzeit veranlagten Zug zur
Selbstherrlichkeit.
Unsere heutige Demokratie steht dem Geist der urschweizerischen Genossenschaft
näher als demjenigen der französischen Revolution. Allerdings war die
helvetische Revolution notwendig, wenn schliesslich die Demokratie dem ganzen
Land gleichmässig zugute kommen sollte.
Der Föderalismus ist
die ursprüngliche Gestalt der schweizerischen Gemeinschaft selbst. Jeder Ort,
der sich der Eidgenossenschaft anschloss, tat dies, um seine eigene
Selbständigkeit und seine eigenen Traditionen bewahren zu können. Diese
Gesinnung macht noch heute den Sinn der Eidgenossenschaft aus. Ein Waadtländer
hat es ausgesprochen: “Ich liebe die Schweiz, weil sie mir ermöglicht
Waadtländer zu sein.” Und der konservative Luzerner Politiker Phillipp Anton von
Segesser schrieb 1848: “Für mich hat die Schweiz nur Interesse, weil der Canton
Luzern – dieser ist mein Vaterland – in ihr liegt. Existiert der Canton Luzern
nicht mehr als freies souveränes Glied der Eidgenossenschaft, so ist mir die
selbe so gleichgültig als die grosse oder kleine Tartarei” (Brief an A. Heusler
vom 09.02.1848).
Das friedliche
Zusammenleben verschiedener Sprachen auf engem Raume ist natürlich nicht
daraus zu erklären, dass die Schweizer etwa bessere Menschen wären, sondern aus
der selbstverständlichen Übertragung, des genossenschaftlichen Prinzips auf die
Sprachenfrage: Jeder lebt auf seine Weise und gesteht dem anderen dasselbe
Recht zu. Es gibt in der Schweiz keine “Minderheiten”. Die Berechtigung, die
Sprache der eigenen Region zu benutzen, ist an keine Zahl gebunden. Die
kleinste Region hat dasselbe Recht, wie die bevölkerungsreichste.
Die schweizerische
Neutralität ist weder von aussen auferlegt, noch ein blosses Mittel zur
Selbstbehauptung. Sie ist ein Ausdruck, ein Wesenszug der Eidgenossenschaft
selbst. Die primäre Aufgabe des Staates ist es, Recht und Frieden zu handhaben.
Alles, was darüber hinausgeht, ist problematisch. Wird dieses Prinzip auch nach
aussen gewendet, dann ergibt sich daraus mit Notwendigkeit der Verzicht auf Machtpolitik
und damit auch der Verzicht auf Bündnisse mit machtpolitischem Zweck.
Die Aussenpolitik eines Staates, der grundsätzlich nichts anderes als
Rechtsstaat sein will, ist die der Neutralität. Dies schliesst nicht aus, dass
der neutrale Staat für Erhaltung oder Herstellung des Friedens in der Welt tut,
was in seiner Macht steht, soweit er dadurch nicht in den Strudel der
Machtpolitik hineingerissen wird. Das bedeutendste Beispiel für die Schweiz ist
die Beherbergung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, dessen
Mitglieder ausschliesslich Schweizer sind. Zahlreich sind die Beauftragungen
von Schweizern durch die UNO (der die Schweiz nicht angehört) für schwierige
Vermittlungsaktionen, bei denen Unparteilichkeit erfordert wird.
Nur der Neutrale kann die Menschenrechte ohne machtpolitische Rücksichten
vertreten. Die schweizerische Neutralität ist in demselben Sinne “ewig” wie die
Bünde selbst. Die Berechenbarkeit ihrer Aussenpolitik ist der beste Beitrag der
Schweiz zum allgemeinen Frieden.
Neutralität ist die Alternative zur Kollektivsicherheit. In einer
Kollektivorganisation (UNO, EU, NATO, Partnerschaft für den Frieden) geschieht
entweder gar nichts, da niemand verantwortlich ist, oder sie wird zum Werkzeug
der mächtigsten Partner. Der Beitritt zu einem Sicherheitskollektiv würde die
Schweiz auf jeden Fall zum Komplizen der Machtpolitik machen, sie wäre für
jeden Schritt mitverantwortlich, ohne doch an den Machtverhältnissen etwas
ändern zu können. Die Glaubwürdigkeit der Neutralität dagegen wäre aufgehoben.
Der Schweiz entsprechen allein der Verzicht auf Machtpolitik und die
freiwillige Beschränkung auf eine reine Verteidigungsarmee, die angesichts der
“Arglist der Zeit” –jeder Zeit – zur Selbstbehauptung notwendig ist.
Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis
Schaffhausen, 1996, S. 124f
Ein Ausdruck des
genossenschaftlichen Gedankens ist auch, das Milizprinzip im
öffentlichen Leben der Schweiz. Es gilt sowohl im Militär – wie auch im
Zivilleben. Man denke an die zahlreichen nebenamtlichen Gemeindeämter, an die
grosse Fülle von freiwilligen Hilfsorganisationen und lokalen kulturellen
Veranstaltungen aller Art, die über das ganze Land verteilt sind.
Der Begriff der Schweizer
Freiheit ist eine Art Zusammenfassung aller bisher genannten Eigenheiten.
Sie meint zunächst die eigentlich politische Freiheit, die Unabhängigkeit des
Landes von übergeordneten Mächten. Sie schliesst den grundsätzlichen
Föderalismus ein, die Freiheit jeder kleinen Gemeinschaft, alles selbst zu
entscheiden, was sie zu entscheiden vermag. Für den einzelnen Bürger heisst
das, dass er auf jeder Stufe von der Gemeinde bis zum Bund, im Rahmen der
verfassungsmässigen Ordnung und im Mass seiner eigenen Kräfte an der Gestaltung
des Gemeinwesens teilnehmen kann. Diese Selbständigkeit reicht also bis in die
eigentliche Basis der Gemeinschaft, den einzelnen Menschen. Auf Freiheit des
Wortes, Freiheit der Initiative ist die Gemeinschaft angewiesen. Die modernen
Menschenrechte wurden im Laufe der Liberalisierung der Gesellschaft im 19.
Jahrhundert in der Schweiz wie selbstverständlich aufgenommen, ohne bisher
verfassungsmässig kodiert zu sein.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
127
„Die Grundkonstanten
des Schweizer Staatswesens:
Da ist der Wille, die
Freiheit als höchstes Gut zu betrachten und sie nie als selbstverständlich zu
nehmen, sondern sie stets auf Neue zu erobern und zu verteidigen.
Da ist die
Zwillingsschwester der Freiheit, die Verantwortung, ohne die die Freiheit nicht
Bestand haben kann und die uns die Freiheit so gebrauchen heisst, dass sie die
Freiheit anderer nicht beeinträchtigt.
Da ist der Wille,
sich nicht von der Furcht unterkriegen zu lassen und nie vor der zu unrecht
gebrauchten Macht zu kapitulieren, sei sie nun militärisch, politisch oder
wirtschaftlich.
Da ist der Wille zur
unbedingten Wahrhaftigkeit, ohne welche die Freiheit nicht erhalten und die Furcht nicht gebannt werden kann.
Und da ist endlich das Wichtigste und Höchste
von allem, der Glaube, dass unser Kleinstaat eine Sendung hat, dass wir etwas
sehr Kostbares zu verteidigen haben und dass wir es verteidigen können, wenn
wir nur wollen – an der inneren und an der äusseren Front.“
Friedrich Traugott
Wahlen, Ein Wort an die Jungen, 1. August 1959 In: Dem Gewissen verpflichtet,
Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 120
Der Kern des Wesens
der Schweiz sind ihre bewaffnete neutrale, freiheitliche, föderalistische
Kleinstaatlichkeit, die auf Gewalt nach aussen verzichtet, und ihre Volksrechte
(Referendum und Initiative). Diese basieren auf einer engen Zusammenarbeit des
Parlamentes mit den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen, denen die letzte
Entscheidungsgewalt, d.h. die Souveränität in der Schweiz zusteht. Die letzte
Entscheidungsgewalt steht dem Volke zu, weil ein Volk nur frei und
verantwortlich sein kann, wenn es sich selbst regiert. Schlussendlich spürt es
die Folgen der Richtigkeit oder der Unrichtigkeit seiner Entscheidungen am
eigenen Leibe. Die Souveränität steht ihm auch deswegen zu, weil die Beschlüsse
eines Parlamentes, die von einer stillschweigenden (kein Referendum) oder von
einer ausdrücklichen Volksmehrheit (nach Referendumskampf) gutgeheissen sind,
eine höhere Legitimität aufweisen, als die Entscheidungen in einer
repräsentativen Demokratie. In jener entscheiden ein paar hundert mehr oder
weniger interessengebundene Parlamentarier und Parlamentarierinnen endgültig,
was der Wille des Volkes sei und was zu dessen Wohle gereiche.
Hans Baur. EU oder
Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 9
Sich für die
Demokratie begeistern heisst, sich für den Alltag begeistern, den Wochentag
preisen statt den Festtag der Massenversammlung. Es wird stets weniger Zugkraft
haben, für die Werktagheiligung einzutreten als für die Sonntagsheiligung. Wer
aber darin ein würdiges Gegenstück zu
erblicken mag, der braucht keinen besonderen Mythos der Demokratie, denn er
trägt ohnehin die geheime Glut im Herzen, welche steter wirkt als alles
Feuerwerk, mit dem sich die Diktatur häufig selber beleuchtet und blendet. Er
schätzt die Gunst, in einem Staat leben zu dürfen, der seine Stärke aus der
Stille zieht und keine Steuern eintreibt, um seine Macht lärmend zur Schau
stellen zu können (…) Die Demokratie allein gewährleistet dem Menschen,
inmitten seiner Mitmenschen im würdigsten Sinn Mensch zu sein.
Georg Thürer. Tragik
und Trost der Demokratie. 1936 In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz.
Haupt-Verlag 1998, S. 68:Wesen der DD Volksrechte
Dass in der Schweiz
mancherlei (noch) besser bestellt ist als in anderen Ländern, verleitet die
Schweiz dazu, sich besser zu dünken; dabei ist unser Erfolgsgeheimnis der
kleine Kreis: die Überblickbarkeit. Wenn wir das nicht mehr begreifen,
wie sollten es die grossen Nachbarn tun? – zwei Arbeitslosen lässt sich in
einem 1000-Seelen-Dorf eher helfen als 2000 in einer Millionenstadt; hier sind
sie zwei Unglückliche, dort 2000 Bezüger von Arbeitslosenunterstützung.
Jürg Tobler In:
Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis
Schaffhausen, 1996, S.163f
“Wenn man beim
glücklichsten Volk der Welt Gruppen von Bauern ihre Staatsgeschäfte unter der
Eiche erledigen und sich dabei weise betragen sieht, kann man die
Spitzfindigkeiten der anderen Nationen, die sich mit Künstlichkeit und
Geheimnistuerei zugleich berühmt und bemitleidenswert machen, nur verachten.”
Jean Jacques Rousseau In: Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur
Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S.28
Die Demokratie ist in
der Schweiz nicht einfach die Herrschaft einer Mehrheit über die Minderheit;
sie ist vielmehr Diskussion zwischen gleichberechtigten Bürgern; Ständen und
Landesteilen – zwischen Kulturen, von denen keine ein Vorrecht besitzt. Wenn es
ein Vorrecht gibt in der Schweiz, wären es die noblen einer berechtigten
Rücksichtnahme auf Minderheiten – also besondere Pflichten der Mehrheit, die
Anliegen der Minderheiten mit Verständnis zu behandeln. Es wäre ein
erstrebenswerter Zustand, dass es keine Minderheiten mehr gäbe in der Schweiz –
in dem Sinne, dass diejenigen, die sich in der Minderheit befinden, nicht das
Gefühl haben, eine Minderheit zu bilden und als solche betrachtet werden. Nur
keine Herablassung! Nur kein paternalistisches Wohlwollen! Das wäre
unzeitgemäss. Wenn wir das Gefühl haben, dass diese oder jene Forderung einer
Volksgruppe ungenügend begründet oder unzulässig ist, sollen wir es offen und
mit guten Argumenten unsern gleichberechtigten Miteidgenossen sagen; wenn aber
ihre Forderungen gute Gründe für sich haben, sollen wir mit ihnen gemeinsam für
ihre Verwirklichung eintreten. Das eidgenössische Gespräch darf ebenso wenig
mit gekrümmtem Rücken wie mit überlegenem Lächeln geführt werden.
J. R. von Salis. Schwierige
Schweiz, Orell-Füssli, Zürich, 1968, S. 55f
Die Schweiz ist die Heimat aller Minderheiten, weil
die eidgenössische Lösung der Minderheitenfrage darin besteht, dass es im
rechtlichen, im staatsrechtlichen Sinn gar keine Minderheiten gibt.; eine ganz
einzigartige und geniale Lösung dieses in anderen Staaten so tragisch sich
auswirkenden Problems.
Wenn es bei uns grundsätzlich keine Minderheiten gibt,
so heisst das nicht bloss, dass die tatsächlichen (numerischen) Minderheiten
jeder Art keinem Sonderstatus unterstehen; es heisst nicht bloss dies, dass sie
minderen Rechtes sind. es heisst weit mehr: dass in der Schweiz keine
„Minderheit“ irgendwelcher Art von der vollen Mitarbeit und Mitverantwortung
ausgeschlossen sein kann. Die Schweizerische Eidgenossenschaft kann gar nicht
und darf gar nicht auf diese Mitarbeit und Mitverantwortung verzichten: - sie
hat geradezu ein Anrecht darauf, das ihr nur zum Schaden der gemeinsamen
Wohlfahrt verweigert werden kann.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung
und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 214f
Das reine abstrakte demokratische Prinzip kennt keine
Mitverantwortung und Mitbestimmung der „Opposition“, während die echte
politische Opposition dadurch, dass sie eine legitime Mitverantwortung hat,
vielmehr eine Komplementärkraft ist, also positiv fruchtbar ist und sich damit
politisch legitimiert. Das reine demokratische Mehrheitsprinzip kennt neben und
ausser sich nur eine „Minderheit“, die als solche gegenüber der „Mehrheit“
vollkommen unerheblich ist. Nach dem abstrakten demokratischen Prinzip hat eine
„Minderheit“ in einem durchaus grundsätzlichen Sinne immer unrecht, denn sie
ist ja nicht die „wahre“, durch die Mehrheit dargestellt Volksmeinung. 51 vom
Hundert der hundertprozentige Volkswille!
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung
und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 66
Die Würde einer
kleinen und so komplexen Nation, wie die schweizerische es ist, liegt nicht
darin, sich dem in den Metropolen in Schwung gebrachten Pendel des Zeitgeistes
beflissen anzuhängen, sondern die Kräfte, die dieses nach links und rechts
schleudern, jenseits der Zeit beisammen zu bewahren.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
164
Wir wollen uns
regieren, und wir können`s
nicht And`re, um
regiert zu sein von Andern.
Wir wollen glücklich
sein auf unserm Feld
Mit dem, was es
erzeugt, an unserm Herd
Mit seiner warmen
Flamme. Jeder weiss,
Was wohl ihm tut; wir
wollen es erklären
Vereint in der
Gemeinde und wir spotten
Des mächt`gen Trugs,
der Dich allein erhebt ...
(aufständischer
Bauernsohn im Trauerspiel von Theodor
Curti: Hans Waldmann
In: Markus Kutter.
Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten
Demokratie, Allmann Verlag 1996, S.76
Ein fast
jubilierender Stolz erfüllte Curti Anfang des 20 Jahrhunderts. Die Wehrkraft beachteter,
- die Neutralität gesicherter, - die Selbstverwaltung der Gemeinde, diese
Elementarschule aller Demokratie unter milder Aufsicht des Staates, die
freieste, - der öffentliche Unterricht das Gemeingut aller Bevölkerungsklassen,
- ein Volks- und Kulturleben, das keinem nachsteht, - ein Gemeinwesen, in dem
es noch arme und verschuldete, aber kein eigentliches Proletariat gibt, - die
Freistatt der Verbannten, - der Sitz internationaler Ämter, welche die Keime
eines künftigen Weltrechts hegen, - politische Rechte und soziale
Institutionen, die Vorbilder für andere Völker werden können: das ist die Summe
des Jahrhunderts.” Die Konklusion drängte sich ihm geradezu auf:
“Und so mag die
Schweiz- mit jenem Worte Bonstettens an Johannes v. Müller zu reden - von der
Alpenhöhe ihrer Ideen herab auf alle kommenden Zeiten und Jahrhunderte schauen,
und die Schweizergeschichte sei die Geschichte selber des menschlichen
Geschlechts!”
Markus Kutter. Doch
dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten
Demokratie, Allmann Verlag 1996, S. 91
Voraussetzung der
direkten Demokratie ist auch, dass breite Bevölkerungskreise sich dem
Mittelstand zurechnen, dass eine relativ stabile Parteienvielfalt herrscht und
dass eine seriöse freie Meinungspresse vorhanden ist (Presse- und
Medienfreiheit).
Hans Baur EU oder
Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 68
Ob Demokratie,
Föderalismus, Neutralität im schweizerischen Sinn fähig sein werden, die
Probleme des 3. Jahrtausends zu meistern, wird sich zeigen müssen. Wenn sie
jedoch einen Beitrag zur Entwicklung der politischen Kultur Europas zu geben
vermögen, wie wir überzeugt sind, dann sind wir verpflichtet, ihre Erhaltung zu
fordern. Sie sind nicht nur politisches Zeremoniell, wie sie gelegentlich missdeutet
werden, obwohl sie auch das sein können. Sie enthalten ein Prinzip, nach deren
Verwirklichung die ganz Welt strebt: die Beteiligung der Betroffenen an
Entscheidungen, die sie selbst angehen, die Weigerung, über sich verfügen zu
lassen. Wer ihre Abschaffung oder Reduktion fordert, ist verpflichtet, eine
befriedigende Alternative aufzuweisen. Bloss wirtschaftliche Vorteile genügen
nicht. Solidarität ist nur echt, wenn wir sie selbst erbringen, wenn sie uns
nicht von einer übergeordneten Instanz auferlegt wird. Erzwungene Unterordnung
ist nicht Solidarität.
Wolfgang von Wartburg
(Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis,
Schaffhausen 1990, S. 268
Das Bild des
Rütlischwurs ist sehr aussagekräftig. Der Name des Ortes, wo der Schwur
geleistet wird, entspricht dem Gehalt dieser Tat. Das Rütli ist ein gerodetes
Stück Land. Der Wald war von jeher das Sinnbild der Verworrenheit menschlicher
Existenz. Auf dem Rütli wird aus dem Urwald menschlicher Urwildheit, inmitten
der Arglist der Zeit, eine Lichtung gerodet für Recht und Menschlichkeit. Der
Bundesbrief von 1291 sagt dasselbe aus: er enthält nicht nur das Versprechen
gemeinsamer Verteidigung, sondern er errichtet eine eigene Rechts- und
Friedensordnung.
Der Ursprung und die
tragende Kraft jedes Rechtszustandes ist die Rechtlichkeit des einzelnen
Menschen. Ohne sie ist die Satzung wirkungslos. Die Gebärde des Eides ist das
Urbild menschlicher Gemeinschaftsbildung. Mit der Schwurhand greift der Mensch
in die Sterne, wo die ewigen Rechte beheimatet sind und bezeugt damit seine
Gottunmittelbarkeit. Mit der Bundhand biete er dem Mitmenschen, was er sich an
Rechtlichkeit erarbeitet hat. Die Verbindung der beiden Hände geht durch das
Herz. In Worten ausgesprochen heisst dies: der Mensch verpflichtet sich zu
sozialem Handeln aus persönlicher Verantwortung, aus persönlicher
Gewissenhaftigkeit.
Wolfgang von Wartburg
(Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis,
Schaffhausen 1990, S. 21
Ursprünglicher Sinn
des Bundes war zweifellos, dem Menschen in einer aus den Fugen geratenen Zeit
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Dazu bedurfte es einer neuen und festen
Ordnung. Die Ordnung erfolgte vorerst einmal im weltlich-politischen Sinn durch
die im Bundesbrief festgelegten Bestimmungen. Innerhalb des Bundesbereichs wird
eine dauernde friedliche Ordnung geschaffen. An Stelle des namentlich in der
kaiserlosen Zeit herrschenden Faustrechts tritt eine echte Friedensordnung; sie
sorgt dafür, dass die auftretenden Konflikte statt durch nackte Gewalt durch
Gerichte entschieden werden.
Diese Friedensordnung
erstreckt sich aber nur auf einen
geographisch kleinen Bereich. Von Anfang an ist diese Kleinräumigkeit ein
Kennzeichen des neuen Bundes. Die neue eidgenössische Ordnung ist keine
grossflächige Zentralverwaltung, sondern sie will das kleinräumige Sonderdasein
gewährleisten. Damit unterscheidet sich die schweizerische Staatsschöpfung
grundsätzlich von der wichtigsten staatspolitischen Leistung des 13.
Jahrhunderts – dem durch Kaiser Friedrich II. auf Sizilien geschaffenen
Beamtenstaates.
Im Gegensatz zu den
verschiedenen gleichzeitig entstehenden Fürstenstaaten gründet sich der Bund
der Waldstätte im weiteren nicht auf die Vorherrschaft einer Familie – einer
Dynastie, sondern auf der Gleichberechtigung freier Männer. Damit war von
Anfang an ein bis heute lebendiges demokratisches Prinzip zur Anwendung
gebracht worden.
Dieses
republikanische Prinzip teilt der junge Bund mit zahlreichen – namentlich in
Italien wirkungsvollen – neu entstehenden kleinen Stadtstaaten. (..) Die junge
Eidgenossenschaft war eine Bauern-Republik.
Als weiteres Merkmal
fällt auf, dass überaus wenig von einzelnen Persönlichkeiten bekannt ist.
Offensichtlich ist der junge Bund die gemeinsame Tat einer ganzen Talschaft.
Das genossenschaftliche Element kann deshalb als weiteres Charakteristikum
gelten. Von Anfang an herrschte in der Eidgenossenschaft die Auffassung, eine
wirkliche Friedensordnung sei auf die Dauer nur durch militärische Stärke gegen
aussen zu verteidigen. Die Gründer des neuen Staates waren sich offensichtlich
einig, dass keine friedliche politische Neuordnung von Bestand sein kann, wenn
sie nicht Anschluss gewinnt an das Göttliche.
Sigmund Widmer.
Illustrierte Geschichte der Schweiz. Ex Libris. Zürich, 1965, S. 106
Die Persönlichkeit
ist ein Einzelmensch, der die übrigen in innerer Geschlossenheit, Denkvermögen,
geistiger Beweglichkeit, Unternehmungslust und Willenskraft überragt. Besitzt
er die Gabe der Menschenführung und spornt ihn die Freude, die Gesellschaft zu
gestalten oder die innere Verpflichtung, sie einem Ideal entgegenzubilden, an,
so tritt er uns als öffentlich wirkende Persönlichkeit entgegen. Eine
politische Persönlichkeit ist umso erfolgreicher, je grösser ihr
Witterungsvermögen für das augenblicklich Nötige und Mögliche aus dem Bereich
des dauernd Wesentlichen ist. Nur wer die Grenzen der Gegebenheiten, auch
diejenigen der eigenen Leistungskraft, richtig ermisst, vermag zielsicher
vorzustossen.
Georg Thürer.
Persönlichkeit und Volksgemeinschaft im eidgenössischen Bundesleben, 1949. In:
Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 147
Soldatenbuch, 1959, S. 73
Die Schweiz ist keineswegs etwas Besonderes dadurch, dass der Gehalt des
Gründungsmythos sich nur hier verwirklichen könnte. Das Besondere ist, dass die
Gemeinschaft, auch der Staat selbst aus diesem Impuls entstanden und bis heute
aufgebaut sind. Die Eidgenossenschaft – der Bund der Eidgenossen - besteht vor
dem Staat, jahrhundertelang bestand sie ohne Staat. Der Staat, den wir manchmal
mit sehr zwiespältigen Gefühlen den Bund nennen, hat nur die Aufgabe, diesen
Bund der Verschworenen zu festigen. Dieser ursprüngliche, geschworene Bund ist
gegründet auf dem Gewissen, auf Treu und Glaube, auf dem Vertrauen in die
Rechtlichkeit der Miteidgenossen.
Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die
Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 33
“Wo immer in der Welt Freiheit untergeht, da hat auch die Schweiz eine Schlacht verloren“ Gottfried Keller
„Erinnert Euch daran,
dass Politik zu deutsch Sorge um das öffentliche Wohl heisst. Glaubt mir, dass
die Politik, wie jede menschliche Tätigkeit, rein oder schmutzig ist, je
nachdem man sie mit reinen oder schmutzigen Händen anrührt. Und denkt auch
daran, dass es ein Wesensmerkmal der Demokratie ist, dass in ihr die Politik um
so reiner und durchsichtiger wird, je mehr Bürger sich aktiv um sie kümmern.“
Friedrich Traugott
Wahlen, Ein Wort an die Jungen, 1. August 1959 In: Dem Gewissen verpflichtet ,
Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 120 f)Wesen der DD
Das Neue am
eidgenössischen Bund ist, dass hier Treu und Glaube (Treue zum gegebenen Wort
und Glaube an die Rechtlichkeit des anderen) nicht mehr die hierarchische Beziehung
zwischen Lehensherrn und Vasallen bestimmen, sondern die Gemeinschaft freier,
gleichgestellter Männer begründen
Wolfgang von Wartburg
(Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis,
Schaffhausen 1990, S. 21
Wir müssten empfindliche
Abstriche am Wohlergehen in Kauf nehmen, um das Wesentliche zu erhalten und es
wäre kein Unheil, wenn alle diejenigen , welche ihren prunkenden Wagen nur
haben, um nicht keinen zu haben, darauf verzichten müssten. Der Staatdenker
Carl Hilty erklärte vor dem Zweiten Weltkrieg: Namentlich in schwierigen
Zeiten, wie sie uns jetzt wohl ohne allen Zweifel bevorstehen, wird man ein
Staatswesen nicht mit einer Bevölkerung erhalten, welche bloss noch Magenfragen
kennt. Das Staatsleben, noch weit mehr als das Leben des Einzelnen, gewinnt
seinen Wert und Gehalt durch die Grösse der Gedanken, die es leiten und
beherrschen. Grosse Taten und Leiden adeln ein Volk, machen überhaupt erst
eigentlich ein Volk aus einem Haufen
Menschen – und beide entspringen aus grossen Ideen, die ihm zuerst einmal
aufgegangen sein müssen. (…) Die leitende Idee der Schweiz ist und bleibt auf
alle Zeiten hinaus ihr ursprünglicher Gedanke: Erhaltung der uralten
Volksfreiheit in Europa auf alle
kommenden Geschlechter.
Georg Thürer.
Eidgenössische Selbstbehauptung und staatspolitische Verantwortung, 1963. In:
Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 328
Unsere Sozialstruktur
ist nicht, wie Oberflächlichkeit so leicht behauptet, veraltet. Sie stammt zwar
aus uralter Überlieferung, enthält aber gleichzeitig die Anlage zum
Allermodernsten: zu einer Gesellschaft mündiger Menschen, wie sie heute auf der
ganzen Welt angestrebt wird, in der die Betroffenen selbst über das bestimmen
könne, was sie angeht. Wenn uns Juristen damit beruhigen wollen, dass ja auch
Europa inzwischen demokratisch geworden sei, so zeigt dies nur, dass sie den
fundamentalen Unterschied nicht sehen zwischen einem Staat, in dem der Bürger
alle vier Jahre das Recht hat, durch die Wahl zugunsten eines Parlamentes
abzudanken, und dem anderen, in der er aufgerufen ist, über alle Fragen, die
ihn angehen, nicht nur mitzureden, sondern mitzubestimmen.
Wolfgang von Wartburg
(Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen
1990, S. 268f
Die direkte
Demokratie setzt, gerade in den heutigen komplizierten Verhältnissen, einen
ausserordentlichen Grad von Urteilsfähigkeit, von Sachlichkeit, ja von
Selbstlosigkeit voraus. Dass solche Bedingungen nicht immer erfüllt werden
können, liegt auf der Hand. Referendum und Initiative sind nicht nur Instrumente
verantwortungsvoller Freiheit. Sie können auch Instrumente des widerlichsten
Egoismus sein, sofern dieser die materiellen und die propagandistischen Mittel
findet, sich durchzusetzen. Das Resultat jeder Abstimmung hängt von der moralischen Qualität der
Stimmenden ab. Immer wieder sind neue Ideen über Initiativen verwirklicht
worden. Aber ebensooft ist eine gute Idee von der Mehrheit zurückgewiesen
worden. So ist jede Abstimmung gleichzeitig eine Stunde der Wahrheit: Sie
offenbart etwas von der geistigen Reife eines Volkes.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
117 f
Das Staatsverständnis, das auf dieser
untersten Ebene des Zusammenstehens zum Ausdruck kommt, ist ein
(eid-)genossenschaftliches. Der Staat ist dabei nicht etwas Fremdes,
Bösartiges, von aussen Aufgesetztes, sondern hier gilt tatsächlich noch “der
Staat, das sind wir alle”. Die Öffentlichkeit der genossenschaftlichen Herkunft
des Staates und die grosse Bedeutung der Gemeindeautonomie in der Schweiz mögen
auch erklären, weswegen der helvetisch geprägte Liberalismus dem Staat
vielleicht eine Spur weniger skeptisch, eine Spur bejahender gegenübersteht als
der Liberalismus, der sich einst vor allem im Kampf gegen den feudalen Staat
stählen musste. Der technokratische ökonomische Einwand, die nicht-zentrale
Organisation des Staates und des Milizsystems als ihr fast natürliches Pendant
seien ineffizient, mag zwar gelegentlich seine Berechtigung haben. Er übersieht
aber, dass Zentralisierung und Professionalisierung – wie alles im Leben –
ihren Preis haben. Dieser besteht nach aller Erfahrung unter anderem in weniger
Bürgernähe und mehr “unfreiwilligem Staat”. Gegen “freiwilligen Staat” ist
dagegen aus liberaler Sicht wenig einzuwenden.
Gerhard Schwarz in: Walter Hirt, Robert
Nef Richard C. Ritter – Eigenständig
Die Schweiz – ein Sonderfall Verlag moderne Industrie, 2002 S. 47/48
Das dem Staat
anvertraute Gewaltmonopol, das das Entsetzen der Gewalt bändigt, steht
schlussendlich allen Bürgern/innen zu. Die zivile Macht steht über Armee und
Polizei. Die Bürgerschaft ist der wahre Souverän.
Die letzte
Verantwortung und das letzte Entscheidungsrecht stehen direkt den Bürgern/innen
zu. Sie wissen am unmittelbarsten, was in ihrem langfristigen Interesse liegt.
Wenn sie falsch entscheiden, haben sie die Fehlentscheidung ihrer Mehrheit und
deren Folgen direkt zu verantworten und zu tragen.
Die Übereinstimmung
zwischen Regierenden und Regierten wird auf diese Weise möglichst gesichert.
Das Vertrauensverhältnis zwischen ihnen ist grösser als bei der repräsentativen
Demokratie. Die sogenannten Transaktionskosten sind geringer. Die Identifizierung
mit dem Staat ist denkbar gross. Der Staat, das sind auch wir. Dadurch werden
Frieden und Stabilität, die höchsten Werte in einem Staate, gewahrt.
Die politischen
Stimm- und Wahlrechte hängen mit den Freiheitsrechten eng zusammen. Beide
entspringen der gleichen Wurzel: Der Würde und dem Selbstbestimmungsrecht des
Menschen. Diese Würde ist nur gewahrt, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin
direkt an der obersten Gewalt im Staate teilhat und zugleich durch die grossen
Freiheitsrechte einen vom Staat möglichst geschützten und grossen Freiraum für
die Kreativität und Entfaltung seiner Persönlichkeit besitzt. Das individuelle
Glücksgefühl wird durch die Liberale, direkt-demokratische Staatsform infolge
der Erfahrung des persönlichen Entscheidungsspielraums und der freien
Verantwortung erhöht. Die innere Befriedigung in der Arbeit erzeugt
erfahrungsgemäss hohe Leistung (intrinsische Motivation). Je höher die
Mitentscheidungsmöglichkeit, desto mehr engagieren sich Menschen für gemeinsam
bestimmte Ziele und machen sie zu ihren eigenen. Auf diese Weise ist am ehesten
gesichert, dass Menschen lokal in Frieden zusammenleben und wirken können.
Hans Baur. EU oder
Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 53, 54
Wie jede Institution
wird auch die Demokratie erst durch ihren angemessenen Vollzug sinnvoll. Sie
ist sich selbst nicht Mass, sonst wäre die vollkommenste Routine auch ihre
angemessene Form. Sie bleibt auf eine Höheres und Letzlicheres ausgerichtet.
(…) Unsere demokratischen Volksrechte müssen eingebettet bleiben in ein
lebendiges geschichtliches Bewusstsein, sie müssen sich einordnen in die
vorgegebene Wirklichkeit unseres eidgenössischen Daseins. Geschichtliche
Verantwortung, der Wille zur Eidgenossenschaft und zum eidgenössischen „bonum
commune“ ist der mässigende d.h. der massgebende, mass-setzende Faktor.
Oskar Bauhofer.
Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln,
1939. S. 183
Es ist kein Zufall
und gewiss ein Sinnbild, dass der Name Schwyz von einer bergbäuerlichen Siedlung
auf eine Markgenossenschaft übertragen wurde, die sich zum Freistaat des Landes
Schwyz auswuchs, und aus dieser Bezeichnung des wohl demokratisch führenden
Länderorts wurde – erstmals 1415 bezeugt – der Ländername Schweiz (mundartlich
Schwiiz). Ein Dorfname ging also über die Markgenossenschaft und die
Landsgemeinde in den Staatsnamen ein.
Georg Thürer. Die
Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im
Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 194
Was müsste eine Theorie
der direkten Demokratie leisten? Sie müsste die verfassungsmässigen Grundlagen
für Referendum, Initiative und Abberufung formulieren, das Zusammenspiel
solcher Volksrechte mit den Mechanismen der parlamentarisch- repräsentativen
Demokratie umschreiben, ihre gesellschaftlichen (und das hiesse auch: ihre
parteipolitischen) Voraussetzungen definieren, die Einflüsse auf das politische
Geschehen – etwa Wahlen, Koalitionsverträge und entscheidende
Verwaltungsvorgänge- untersuchen; sie müsste nach ihren Auswirkungen und
Spätfolgen, auch nach ihrer Effizienz und ihren (an was gemessenen?) Nachteilen
befragt werden. Und natürlich ständen ihre verschiedenen. Ausformungen nach
unterschiedlichen Gemeinwesen in einer föderalistischen Hierarchie zur
Diskussion.
Markus Kutter. Doch
dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten
Demokratie, Allmann Verlag 1996, S. 150