Neutralität
Die schweizerische Aussenpolitik ist scheinbar einfach, aber in manchen Dingen doch auch heikel. Sie beruht auf dem Grundsatz der immerwährenden Neutralität, die von den Grossmächten am Wiener Kongress und neuerdings im Versailler Vertrag anerkannt worden ist. Diese Neutralität hat sich im Lauf der Jahrhunderte ausgebildet und sie bedeutet dreierlei: die Schweiz verzichtet auf Intervention in fremde Kriege, sie schliesst keine Bündnisse mit fremden Staaten, sie ist wesentlich ein Mittel zur Erhaltung der Unabhängigkeit eines Kleinstaates, der auf Gebietserweiterung endgültig und seit langem verzichtet hat. Aber dieses Neutralität ist bewaffnet, was heisst, dass sich die Schweiz im Notfall verteidigen würde, wenn ihre Neutralität und ihre Gebietshoheit verletzt würde. Subsidiär hat diese Neutralität der Schweiz gestattet, eine "Politik der guten Dienste" zu machen, sei es zugunsten der Opfer des Krieges, sei es, in dem sie internationale Organisationen und Konferenzen ihre Gastfreundschaft anbietet, sei es auf jede andere in ihrer Macht liegende Art. Die Schweiz ist sich bewusst, dass sie zur Aufrechterhaltung ihrer Neutralität das Vertrauen des Auslandes nötig hat; sie muss zuverlässig und glaubwürdig sein. In den internationalen Streitfragen ist die Schweiz bemüht, sich einer zurückhaltenden Stellungnahme zu befleissigen und ein unparteiisches und objektives Urteil zu bewahren.
J. R. von Salis. Schwierige Schweiz, Orell-Füssli, Zürich, 1968, S. 39f
Zusammen mit der direkten Demokratie und dem Föderalismus gehört die Neutralität zu den Grundpfeilern der Eidgenossenschaft. (…) Bei der "integralen Neutralität" verhält sich ein Land sowohl bei wirtschaftlichen Sanktionen wie auch bei militärischen Massnahmen neutral. Bei der "differentiellen Neutralität" beteiligt sich die Schweiz an wirtschaftlichen Sanktionen der Weltgemeinschaft und schliesst nur die Beteiligung an militärischen Massnahmen aus. Mit Ausnahme einer kurzen Zeit während der Existenz des Völkerbundes hat die Schweiz bis zum Konflikt am Golf an der integralen Neutralität festgehalten. In den 30er Jahren hatte sie sich verpflichtet, sich an gemeinsamen Sanktionen des Völkerbundes zu beteiligen. Als der Völkerbund aber 1935 Sanktionen gegen Italien wegen dessen Angriff auf Äthiopien ergriff, wirkte die Schweiz nur beschränkt mit. Sie kehrte 1938 wieder voll zum Prinzip der "integralen Neutralität" zurück.
Peter Mattmann-Allamand: Heile dich, Helvetia! Plädoyer für das Weiterbestehen der Schweiz. Das öko-logische und weltweit solidarische Nein zur EG. Verlag Gegen-Druck Luzern, 1992, S. 67
Das Haager Neutralitätsabkommen von 1907 verpflichtet die neutralen Staaten dazu, Einschränkungen der Ausfuhr kriegswichtiger Güter gegenüber beiden Konfliktparteien gleichmässig anzuwenden. Der Beitritt der Schweiz zur EG würde bedeuten, dass die Schweiz die integrale Neutralität für immer aufgibt und sich auf eine differentielle Neutralität beschränkt. Mit der Verwirklichung der Europäischen Union und der gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik wäre auch das Schicksal der differentiellen schweizerischen Neutralität innerhalb der EG besiegelt.
Peter Mattmann-Allamand: Heile dich, Helvetia! Plädoyer für das Weiterbestehen der Schweiz. Das öko-logische und weltweit solidarische Nein zur EG. Verlag Gegen-Druck Luzern, 1992, S. 68
Ich möchte der Kernfrage unseres aussenpolitischen Verhaltens nachgehen, ob der Grundsatz der immerwährenden bewaffneten Neutralität immer noch das beste Mittel sei, um unsere Unabhängigkeit zu bewahren. Es muss im Interesse der gebotenen Unterscheidung der Begriffe Neutralität und Neutralismus festgehalten werden, dass der neutralistische Staat lediglich das Fehlen jeder Bindung mit einem der grossen Machtblöcke zu unterstreichen wünscht, im übrigen aber durchaus frei sein will, eine Politik von Fall zu Fall zu betreiben.
Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 220
Die schweizerische Neutralität, wie sie 1815 erstmals verbrieft wurde, war weder eine geniale Eingebung der unterzeichnenden Grossmächte noch eine Gabe des Augenblicks. Sie war die Frucht, welche am Baum der dreihundertjährigen Aussenpolitik seit dem Rückzug der Schweizer aus der Grossmachtpolitik nach ihrer verlorenen Schlacht von Marignano (1515) herangereift war. Daher wurde die Schweiz nicht neutralisiert (wie Belgien 1831 und Österreich 1955), sondern ihre frei gewählte, bereits in den Grundzügen bestehende Neutralität wurde anerkannt, und zwar ausdrücklich, weil "die Neutralität und Unverletzbarkeit der Schweiz sowie ihre Unabhängigkeit von jedem fremden Einfluss dem wahren Interesse aller europäischen Staaten entspreche". Die Neutralität wurde also schon im Augenblick ihrer Beurkundung als ein Dienst an der Völkergemeinschaft begriffen."
Georg Thürer. Mitwirkung im Völkerleben 1956 In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 298
Man nennt unsere Neutralität "immerwährend" oder gar "ewig". Unser Staat ist aus Grundsatz stets neutral, nicht nur von Fall zu Fall. Man soll mit unserer Neutralität als einer Gewissheit rechnen können. Die Schweiz will nicht das eine Mal kriegen, das andere mal beiseite stehen, ein drittes Mal "noch nicht kriegführend", ein viertes "stellvertretend kriegführend" sein, oder wie die ausgeklügelten Bezeichnungen für zweifelhafte Haltungen heissen mögen. Wir haben indessen festzuhalten, dass nur der Staat neutral ist, nicht aber wir Schweizer als Einzelne. Wenn ein Schweizer in missverstandener Neutralität aufhört, sich angesichts von Recht und Unrecht im Welttheater eine klare eigene Meinung zu bilden und diese auch zu sagen, dann ist er ein Duckmäuser und reif für einen Maulkorb. Die Neutralität soll weder unser Gewissen noch unser aussenpolitisches Organ abstumpfen. Gerade der Neutrale soll bei Kriegen von ruhiger Warte aus eine sachliche Ansicht bilden und sie in Rede und Schrift offen und ohne Gehässigkeit ausdrücken. Der Dienst an der Wahrheit und am freien Land fallen dann zusammen.
Soldatenbuch, 1959, S. 82
"Immerhin hat es Momente gegeben, da ein Teil der öffentlichen Meinung unter dem Eindruck, die kollektive Sicherheit sei die Lösung der Zukunft oder der Kampf zwischen den Ideologien erfordere eine klare, mit der Neutralität nicht vereinbare Stellungnahme, bereit war, von der integralen Neutralität abzugehen. Die ausgesprochenste Tendenz in dieser Richtung bewirkte aber, namentlich unter der jungen Generation, der Europagedanke. Es schien vielen Mitbürgern einen Mangel an Mut und an Konsequenz zu dokumentieren, wenn die Schweiz, als oft aufgerufenes Vorbild eines kommenden einigen Europas, sich von einer aktiven Mitgestaltung fernhalte. (…)
Ausser Frage stehen für den neutralen Staat militärische und politische Bündnisse und der Beitritt zu eindeutig politischen Organisationen, namentlich dann, wenn ihre Ziele sich gegen andere Staaten oder Staatengruppen richten"
Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 220ff
Von jeher hat die Neutralität der Schweiz auch eine innenpolitische Funktion. Das Fernbleiben von Kriegen ausländischer Mächte ermöglichte es den eidgenössischen Orten im 16. Jahrhundert, ihre Autonomie zu bewahren, statt sich einer starken Zentralinstanz zu unterstellen, die für die Fortführung einer expansiven Aussenpolitik nötig gewesen wäre. In den Glaubenskriegen war die Neutralität nötig, um die konfessionell gespaltene Schweiz vor dem Auseinanderbrechen zu bewahren. Ähnliches gilt auch für die im Zeichen des Nationalismus geführten Kriege des 19. und 20. Jahrhunderts. In neuerer Zeit hat nun die Neutralität zunehmend die Rolle übernommen, die schweizerische Politik gegen aussen abzuschirmen. Dank der Neutralität konnte sich das politische Leben in der Schweiz fast ausschliesslich inneren Fragen zuwenden. Die Neutralität ermöglichte es, die Institutionen der direkten Demokratie immer weiter auszubauen und das auf Ausbalancierung aller inneren Kräfte ausgerichtete Konkordanzsystem zu entwickeln."
Prof. Dietrich Schindler. Neutralität am Wendepunkt? NZZ, 22./23.9.1990
Für uns bleibt wichtig, dass unsere Neutralität bewaffnet ist. Die Geschichte lehrt, wie oft die edelsten Pergamente im Sturmwind des Krieges fortwirbelten und von der Machtgier zerfetzt wurden. Wenn unsere Neutralitätsurkunde dieses Schicksal nicht erlitt, so geschah es, weil alle Kriegsmächte unsere althergebrachte Politik der Nichteinmischung achteten oder sich doch unsere Armee nicht eines vielleicht nur augenblicklichen strategischen Vorteils willen zum Feinde machen wollten. Wer uns angreift, bricht unsere Neutralität und gibt uns in der Aussenpolitik volle Handlungsfreiheit. Jedenfalls wehrt sich unser Volk aufs äusserste, um eines Tages die Freiheit zurückzugewinnen.
Soldatenbuch, 1959, S. 82
Die dauernde, bewaffnete Neutralität der Schweiz hat sich über Jahrhunderte als bestes Mittel zur Erhaltung unserer Unabhängigkeit bewährt und gilt somit aus wohlverstandenem eigenen Interesse als Maxime unserer Aussenpolitik. Darüberhinaus kann unsere Neutralität aufgrund einer langen, übereinstimmenden Staatenpraxis und einer entsprechenden Rechtsüberzeugung der Staatengemeinschaft als ein Institut des Völkergewohnheitsrechts betrachtet werden.
Raymond Probst. Die internationale Friedensfunktion der schweizerischen Neutralität. In: Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 221
Als fremde Staatsmänner von Hitler ins Dritte Reich eingeladen und dort zu folgenschweren Zugeständnissen gezwungen wurden sprach Bundesrat Obrecht (1882 - 1940) in der Grenzstadt Basel den Schweizern Mitte Februar 1939 ins Gewissen:
"Das Ausland muss es wissen: Wer uns ehrt und in Ruhe lässt, ist unser Freund.
Wer dagegen unsere Unabhängigkeit und unsere politische Unversehrtheit angreifen sollte, dem wartet der Krieg! Wir Schweizer werden nicht zuerst ins Ausland wallfahren gehen."
Georg Thürer, Bundesspiegel, 1964, S. 120f
Die schweizerische Unabhängigkeit ist in Jahrhunderten ab Ende des 15. Jahrhunderts gewachsen. Die Erfahrung blutiger Kriege, insbesondere von Marignano, führten die Schweiz dazu, sich als ein Kleinstaat zu verstehen und ein Kleinstaat zu bleiben. Die gleiche Erfahrung führte zur sogenannten bewaffneten immerwährenden Neutralität, die seit Jahrhunderten, insbesondere seit dem Wienerkongress von 1815, international anerkannt wurde. Die bewaffnete Neutralität hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Schweiz von den zwei grossen Kriegen (1914 / 18 und 1939 / 45) in Europa verschont worden ist. Ohne ernst zu nehmende Armee wäre 1940 / 44 die neutrale Insel Schweiz, der Hort der Demokratie und das geistige Widerstandzentrum gegen die totalitäre Ideologie in Kontinentaleuropa, untergegangen. Wohl ist die Situation in Europa anders als vor 1939, aber die Menschen, insbesondere jene, die Macht lieben und ausüben, d.h. gewisse Politiker, sind nicht vor Machtwahn gefeit. Das Entsetzen über die Gewalt des Krieges bleibt. Diese seit Jahrhunderten gepflegte dauernde Neutralität hat daher in der Schweiz ein grosses Gewicht, ein grösseres als z.B. die Neutralität in Österreich und Schweden besitzt. Sie ist im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger tief verankert.
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 39