Milizsystem

 

Eine Vorsichtsmassnahme gegen die Zusammenballung von Macht in wenigen Händen oder in einer bestimmten Elite erfolgt durch das allgemeine Milizsystem. Dieses sieht vor, dass die Gewalt möglichst nicht durch Menschen ausgeübt wird, die professionell und ohne anderweitigen Beruf nur die betreffende Machtstellung, z.B. das Amt eines Nationalrates, eines Ständerates, eines Kantonsrates, etc. inne haben. So ist die Armee eine Milizarmee, d.h. die allermeisten Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere üben einen Beruf aus und sind nur zeitweise in der Armee tätig. Die meisten Gemeinderäte, Richter erster Instanz, Feuerwehrsleute, etc., üben ihr Amt nur im Nebenberuf aus. Einzig wenn es unumgänglich ist, werden die Ämter professionell verwaltet, z.B. durch Bundesräte, Bundesrichter, Regierungsräte, Kantonsrichter, oberste Chargen der Armee, etc. Auch auf diese Weise wird ein Damm gegen eine zu grosse Machtzusammenballung aufgerichtet. Auf diese Weise können privates Wissen und persönliche Tüchtigkeit organisch und preiswert dem Gemeinwesen zu Verfügung gestellt werden. Die Bürgerschaft identifiziert sich Kraft des Milizsystems stark mit Gemeinde, Kanton, Bund und Armee. Das Milizsystem sichert die demokratische Kontrolle der Armee. Es ist in Zukunft noch wichtiger für den weiteren Aufbau der Pflegedienste, der Spitex, der Alterspflege, etc. “In einem funktionierenden Gemeinwesen ist Arbeit weit mehr als Erwerb”.

Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 50, 51