Gewisse Ökonomen und auch einzelne Politiker
kritisieren die direkte Demokratie. Drei der üblichen Hauptvorwürfe lauten:
Die
Bürger verstünden die Vorlagen nicht.
Die
Bürger würden durch den Einfluss von Interessensgruppen manipuliert.
Die
direkte Demokratie arbeite zu langsam und sei nicht flexibel genug.
Die zwei ersten Vorwürfe verkennen, dass die Mehrheit
der Parlamentarier nicht unbedingt klüger ist als die Mehrheit der breiten
Volkselite. Sie verkennen, dass der Einfluss der Interessensgruppen im
Parlament noch stärker ins Gewicht fällt als in der Volksabstimmung.
Richtig hingegen ist, dass die direkte Demokratie
langsamer arbeitet als die repräsentative. Das Gesetzgebungsverfahren wird
verlangsamt. Das langsamere Tempo hat auch Vorteile.
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio,
Schaffhausen 1998, S. 61, 62
- Der Konfrontation mit der Macht kann nicht ausgewichen
werden. Die Frage ist nur, auf welche Weise das günstigste Ergebnis erreicht
werden kann. In der direkten Demokratie muss das Ergebnis von Verhandlungen
nicht nur die Hürden der Regierung und ev. des Parlamentes, sondern auch die
Hürde der Volksabstimmung nehmen. Wenn die Hürde genommen ist, so ist das Ergebnis
glaubwürdiger und dauernd auch stabiler, als in einer repräsentativen
Demokratie. Aus der Angst, das Volk könnte emotionale Gefühle in einer
Abstimmung abreagieren, spricht wiederum das Misstrauen gegen die Klugheit der
Mehrheit des Volkes und allenfalls auch der Stände. Dieser Vorwurf ist im
Grunde antidemokratisch. Er ist gegen das Wesen der Demokratie gerichtet.
Wesentlich ist, dass Regierung und Parlament ein starkes Vertrauen zum Volk
haben und nicht im Grunde glauben, Bürger und Bürgerinnen seien den Problemen
nicht gewachsen oder sich gar durch Spott und Ironie von ausländischen
Politikern die Überzeugung nehmen lassen, die direkte Demokratie sei unter
allen schlechten Möglichkeiten die Beste. Dass die Politiker in ausländischen
Staaten, die repräsentativ regiert werden, immer versuchen, das Volk als
inkompetent zu erklären, ist bekannt. Diese Behauptung zeigt die eminente
Schwäche der repräsentativen Regierungen auf. Nicht mehr die Übereinstimmung
mit der Mehrheit des Volkes ist Massstab für den richtigen Entscheid, sondern
eine erwählte Lösung, obwohl dafür keine Garantie besteht und obwohl nachher
die Folgen dieses elitären, allfällig falschen Entscheides, vom ganzen Volke,
auch seiner Mehrheit, ausgetragen werden müssen.
- Hans Baur EU oder Direkte Demokratie. Oratio,
Schaffhausen 1998, S. 63f
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- Obwohl der Einfluss der Interessengruppen wegen des
offiziell durchgeführten Vernehmlassungsverfahrens in der Schweiz deutlicher sichtbar
ist als in anderen reinrepräsentativen Demokratien, könnte es sogar sein, dass
er insgesamt geringer ist als dort. Etwas vereinfacht könnte man formulieren,
dass es schwieriger ist, die Mehrheit des Volkes von 5 Millionen
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu kaufen als die Mehrheit eines Parlaments
mit 200 oder 500 Abgeordneten. Dies gilt dann verstärkt, wenn wegen des
bestehenden Fraktionszwanges gar nicht die Abgeordneten selbst, sondern nur die
Führungen der Regierungsfraktionen von einer Regelung überzeugt werden müssen.
(…)
- Zwar ist ein solcher Einfluss auch in direkten
Demokratien möglich, aber wegen der grösseren Unabhängigkeit der Parlamentarier
von der Regierung und wegen der potentiellen Opposition durch das Volk sind
seiner Wirksamkeit vergleichsweise enge Grenzen gesetzt. Der oben angesprochene
und häufig beklagte „Status Quo Bias“ der direkten Demokratie trägt nämlich
auch dazu bei, dass es in ihr für (insbesondere kleine) einzelne Gruppen viel
schwieriger ist, für sich Sondervorteile herauszuholen, als in einer rein repräsentativen
Demokratie, wo ein Volk solchen Sondervorteilen nicht zustimmen muss.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S.31f
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- Die direkte Demokratie könne aufgrund der besonderen
Tradition und Kultur zwar in der Schweiz funktionieren, aber nicht in Deutschland (oder in
Gesamteuropa), wo eine solche Tradition fehle. An diesem Argument ist richtig,
dass in der Schweiz eine besondere Kultur des politischen Diskurses besteht,
die sich z.B. deutlich von jener in der Bundesrepublik Deutschland
unterscheidet. Diese Kultur, auf die im nächsten Kapitel näher eingegangen
wird, ist aber nicht nur eine Voraussetzung, sondern auch eine Folge der
direkten Demokratie: Sie kann sich überhaupt nur dann entwickeln, wenn die
Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit haben, über Sachfragen abzustimmen.
Das Fehlen einer solchen Kultur bzw.
Tradition kann daher kein Argument gegen die Einführung der direkten Demokratie
sein, es mag als Argument dafür dienen, diese schrittweise und beginnend mit
den unteren staatlichen Ebenen einzuführen. So könnte sich eine solche Kultur
auch in Deutschland entwickeln.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S.33f
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- Schaut man genauer hin, was sich hinter dem Ruf nach
stärkerer politischer Führung verbirgt, so finden sich regelmässig drei
Elemente. Zum einen wird übersehen, dass es eine wichtige Funktion der
Verfassung ist, die Bürgerinnen und
Bürger auch vor den von ihnen gewählten Politikern zu schützen. Zweitens
kann man eine Überschätzung der Möglichkeiten wie auch der Realität politischer
Führung in den repräsentativen Demokratien der westlichen Welt erkennen. Und
drittens macht sich Enttäuschung darüber breit, dass bestimmte Forderungen
spezifischer, meist bürgerlicher Interessengruppen, im Parlament oder in der
Regierung nicht die gewünschte Beachtung finden.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S. 168
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- Einwände zur Langsamkeit:
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- In der direkten Demokratie der Schweiz ist der Status
Quo gegenüber neuen Lösungen leicht bevorzugt. Was Verfassungsfragen angeht, so
ist diese Bevorzugung sicher sinnvoll.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S. IX
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- Die Tatsache, dass der normale Gesetzgebungsprozess in
der Schweiz etwas langsamer verläuft als in anderen (parlamentarischen)
Demokratien, ist jedoch entgegenzustellen, dass wegen des Initiativrechts das
politische System in der Schweiz dann, wenn sich die etablierten Parteien einem
neuen Problem verschliessen, sehr viel schneller reagieren kann als z.B. in der
Bundesrepublik Deutschland. Dies hat sich mehrfach im Bereich des
Umweltschutzes gezeigt. Bereits am 6. Juni 1971 wurde in einer Volksabstimmung
Artikel 24 septies, der den Umweltschutz zur Staatsaufgabe macht, mit
überwältigender Mehrheit von Volk und Ständen in die alte Bundesverfassung
aufgenommen. Es dauerte fast ein Vierteljahrhundert, bis am 27. Oktober 1994
mit Art. 20a eine entsprechende Bestimmung in das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden konnte.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S. 22
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- Am 26. November 1989 wurde über eine Initiative
abgestimmt, wonach die Armee abzuschaffen sei. Auch hier gab es vor der
Abstimmung eine intensive und zum Teil sehr hitzige Diskussion. Bekanntermassen
handelt es sich in der Schweiz bei der Armee um eine „heilige Kuh“. Mit Ausnahme
der Sozialdemokraten und der Gewerkschaften, die beide auf eine Empfehlung
verzichteten, empfahlen alle politisch relevanten Partien und
Wirtschaftsverbände sowie die Regierung und beide Kammern des Parlaments die
Ablehnung. Aufgrund dieser geschlossenen Haltung des gesamten politischen
Establishments und des traditionellen Bekenntnisses der Schweizer zu ihrer
Armee wurde allgemein erwartet, dass nur ein geringer Anteil der
Stimmberechtigten die Initiative unterstützen würde, eine zehnprozentige
Zustimmung wurde von vielen bereits als hoch angesehen. Das tatsächliche
Ergebnis war deutlich anders als erwartet: Zwar wurde die Initiative deutlich
abgelehnt, aber bei einer recht hohen Stimmbeteiligung von 69,2% stimmten
immerhin 35,6 Prozent für eine Abschaffung. Dieses Resultat erschütterte das
schweizerische Selbstverständnis, und schon bald wurden verschiedene
Erleichterungen für Armeegegner erwogen, wie z.B. die Einführung eines
Zivildienstes.
- Dadurch, dass das politische System auf Anstösse von
unten schnell reagieren kann, gibt es ein Gegengewicht gegen die längere Dauer
des Gesetzgebungsprozesses. Dabei bedarf es allerdings zumindest etwa 2% der
Bevölkerung, die sich für eine Initiative aktivieren lassen, um ein Thema
offiziell in die Diskussion einzubringen. Wie das Thema der Abschaffung der
Armee zeigt, ist dies jedoch selbst bei Themen möglich, von denen man zunächst
annehmen würde, dass sie kaum Resonanz in der Bevölkerung finden. Dass
andererseits die Parteien ihr Vorstellungen in der Schweiz gelegentlich oder
vielleicht sogar häufig nicht in der von ihnen gewünschten Weise durchsetzen
können, da sie am Widerstand des Volkes scheitern, bedeutet nicht, dass das
politische System langsam oder unflexibel ist. Es ist vielmehr Ausdruck dafür,
dass es den Präferenzen seiner Bürger mehr Gewicht beimisst als andere (rein
repräsentativ) demokratische Systeme. Darin einen Nachteil des politischen
Systems der Schweiz zu sehen, ist mit einem demokratischen Standpunk schwerlich
vereinbar.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S. 23f
-
- Einschliesslich Vernehmlassungsverfahren und
Referendumsmöglichkeit dauert es relativ lange, bis ein Gesetz endgültig in
Kraft treten kann. Dies stützt die weit verbreitete Auffassung, dass das System
der direkten Demokratie vergleichsweise langsam sei, weshalb das System der
repräsentativen Demokratie besser geeignet sei, auf wechselnde politische
Bedürfnisse zu reagieren.
- Dies ist insofern richtig, als es in der Schweiz nicht
möglich ist, in einer bestimmten Situation ein Gesetz sehr schnell zu
verabschieden und in Kraft treten zu lassen. Wird gegen dieses Gesetz das
Referendum ergriffen, so kann der gesamte Prozess auch dann, wenn das
Referendum nicht erfolgreich ist, lange dauern. Dagegen aber steht, dass nach
Art. 165 die Möglichkeit besteht, dass ein Bundesgesetz, dessen Inkrafttreten
keinen Aufschub duldet, von der Mehrheit der Mitglieder jedes Rates für
dringlich erklärt werden und sofort in Kraft gesetzt werden kann. Soweit dieses
Gesetz eine Verfassungsgrundlage hat, unterliegt es dem nachträglichen
fakultativen Referendum. Wird das Referendum ergriffen, tritt der Beschluss ein
Jahr nach seiner Annahme ausser Kraft, falls er nicht vorher vom Volk
angenommen wurde. Hat dieses Gesetz keine Verfassungsgrundlage, so ist es zu
befristen, und es unterliegt nachträglich (wie eine Verfassungsänderung) dem
obligatorischen Referendum, welches innerhalb eines Jahres durchgeführt werden
muss.
- Ist eine Regelung wirklich wichtig, so sollte es kein
Problem sein, die Stimmbürger davon zu überzeugen und (im Falle eines
Referendums) auch ihre Zustimmung zu erhalten. Entscheidet das Volk im
Referendum jedoch anders, so besteht das Problem nicht darin, dass das Verfahren
zu langsam ist, sondern dass das Volk offensichtlich mit Mehrheit eine andere
Auffassung vertritt als die politische Elite. Genau dafür, d.h. um in solchen
Situationen Regierungen und Parlament an das Volk zurückzubinden, sind die
Instrumente der direkten Demokratie jedoch geschaffen worden.
- Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R. Savioz.
Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und exportfähig,
Franz Vahlen, 1999, S. 21f
-
Ein weiterer Vorwurf
kommt aus Ecken, die im Grunde der Mehrheit des Volkes nicht trauen. Der
Vorwurf lautet:
Die direkte
Demokratie enge den aussenpolitischen Spielraum von Regierung und Parlament zu
sehr ein. Sicher ist, dass auch das Tempo von aussenpolitischen Verhandlungen
langsamer wird. Das Aushandeln von gleichgewichtigen Verträgen ist besonders
zeitraubend. Teilweise werden mehrere Anläufe nötig, bis das Gleichgewicht in
Abmachungen gefunden ist. Besonders schwierig wird das Aushandeln, wenn eine der
Parteien, zum Beispiel in concreto die EU, dazu neigt, politische Macht
auszuspielen. Aber das Aushandeln von bilateralen Verträgen ist immer noch
besser, als wenn die Schweiz einer politischen Macht, weil sie ihr angehört,
noch intensiver ausgeliefert ist. Z.B. das Aushandeln der Frage einer auch für
die Schweiz befriedigenden Lösung bezüglich des Personenverkehrs oder des
Transitverkehrs wäre in einem Ministerrat noch schwieriger zu erreichen,
d.h. wahrscheinlich unerreichbar, als
wenn die Regierung in langwierigen Verhandlungen mit Geduld und Ausdauer einen
Vertrag aushandelt, im Hintergrund gestützt durch die Mehrheit oder gar ein
praktisch einiges Volk.
Hans Baur EU oder
Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 63
Ein organisatorisches
Argument, welches nicht für die Beschränkung der direkten Demokratie in der
Schweiz, aber gegen ihre Einführung in der Bundesrepublik Deutschland häufig
ins Feld geführt wird, ist die Grösse des Gemeinwesens: In der kleinen Schweiz
mit ihren im Vergleich zu den Gliedstaaten anderer Länder kleinen Kantonen
könne ein solches System zwar funktionieren, in der sehr viel grösseren
Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht. Dieses Argument negiert zum einen die
amerikanischen Erfahrung: der Bundesstaat Kalifornien mit einer stark
ausgeprägten direkten Demokratie hat immerhin 32,3 Millionen Einwohner und eine
Fläche von 411500 Quadratkilometern, was 115 Prozent der Fläche der
Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Gebhard Kirchgässner, Lars P. Feld, Marcel R.
Savioz. Die direkte Demokratie. Modern, erfolgreich, entwicklungs- und
exportfähig, Franz Vahlen, 1999, S.33
Nun sei nicht
verschwiegen, dass der genossenschaftliche Geist ausser seinen grossen Vorzügen
wie alle menschlichen Erscheinungen auch seine schwerwiegenden Schattenseiten
hat. Der Föderalismus kann sich so auswirken, dass gültige, notwendige, vom
Volk angenommene Gesetze wegen passiven Widerstandes der Lokalbehörden oder der
Bevölkerung selbst schlechterdings nicht durchgeführt werden können. Man hat
für diesen Tatbestand den Begriff mangelnde “Akzeptanz” erfunden. Die
Konkordanzdemokratie, die sich erst im 20. Jahrhundert eingebürgert hat – im
19. Jahrhundert herrschten im Bund und Kantonen vorwiegend starke
Einzelparteien - , hat die Wirkung, dass die wirklichen Konflikte nicht mehr
ausgefochten, sondern von mehr oder weniger faulen Kompromissen übermalt
werden. Die allgemeine Verfilzung ist ein Ärgernis, das alle Verhältnisse
vergiftet, aus dem aber kaum ein Ausweg in Sicht ist. Andererseits hat sie auch
ihre Vorteile, indem sie keine auswechselbaren Spitzen duldet, an welcher
fremde Gewalten ihre Befehle oder Zumutungen richten könnten. So scheiterten
zum Beispiel deutsche Versuche, während des Krieges die Schweizer Presse zum
Schweigen zu bringen, da keine Instanz ausfindig zu machen war, welche die
Kompetenz hatte, die Presse zu massregeln. Herbert Lüthy nennt diesen
Tatbestand das schweizerische “Puffersystem”.
Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
60
Dass die politischen
Eliten in der EU, die die direkte Demokratie kaum richtig kennen und die
Machtbeschränkung fürchten, über diese Demokratieform spötteln, ist bekannt.
Hans Baur EU oder
Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 62f