Konkordanz

 

Als im Jahr 1891 Josef Zemp als erster Katholisch-Konservativer in den Bundesrat gewählt wurde und als 1929 Rudolf Minger von der Bauern, Gewerbe und Bürgerpartei als Konsequenz der im Jahre 1918 durch eine Volksinitiative eingeführten Proportionalwahlen des Nationalrates in die oberste Landesbehörde eintrat, war damit entschieden, dass in unserem Land eine Opposition um der Opposition willen, wie sie in den Ländern mit Zweiparteiensystem besteht, kein Platz hat. Wir huldigen damit dem Grundsatz, dass die grossen staatserhaltenden Parteien an der Regierungsverantwortung teilhaben sollen, und dass sich die parlamentarische Opposition von Fall zu Fall in Sachfragen aus verschiedenen Lagern rekrutiert. Dieses System hat seine Vor- und Nachteile, aber man kann nicht die Vorteile verschiedener Systeme zu gleicher Zeit haben wollen. Es kommt übrigens auch hier mehr auf die Menschen als auf das System an. 
Friedrich Traugott Wahlen, Missbehagen im Wohlstand, 27. Juni 1964. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 205f
 
 
Im Gegensatz zu anderen Demokratien kennt die Schweizer Politik das Wechselspiel von Regierungs- und Oppositionspartei nicht. Seit 1848 wurde bei uns weder eine Bundesregierung gestürzt noch das Parlament vorzeitig aufgelöst. Kontinuität ist ihre augenfälligste Eigenschaft. Und diese Eigenschaft wird alle vier Jahre vom Stimmbürger bestätigt… Tatsächlich kann sich in der Schweiz keine politische Partei brüsten, mehr als einen Viertel der Wähler hinter sich zu scharen, und deshalb ist auch nicht einsichtig, welche den nun berufen wäre, die Macht für sich alleine zu beanspruchen.
Jean Ryniker, Fernand Rausser. Unsere Eidgenossenschaft. Mondo, Lausanne 1984, S. 30