Genossenschaft
- Aus der Idee der
Genossenschaft gehen bis zum heutigen Tag alle Eigenheiten der Schweiz hervor.
Der Föderalismus ist eine Selbstverständlichkeit, da die einzelnen Glieder ja
gerade zu dem Zweck zusammentraten, ihre eigene Daseinsweise zu erhalten. Von
ihrem Ursprung her lebt die Eidgenossenschaft – wie schon der Name sagt – in
einer ungebrochenen Tradition der Genossenschaft. Der Geist der
Genossenschaftlichkeit geht auf eine Zeit vor der Entstehung des modernen
Staates zurück. Die Alte Eidgenossenschaft war etwas wie eine Genossenschaft
von Genossenschaften. Dass sie als Staat demokratische Formen annehmen muss,
ist selbstverständlich. Natürlich war die Demokratie nie vollkommen und ist es
auch heute nicht. Ursprünglich war sie durch mannigfaltige soziale
Differenzierungen eingeschränkt. Aber die moderne Demokratie ist nichts anderes
als die Verallgemeinerung dessen, was von Anfang an lebendig gewesen war.
- Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996,
S.79f
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- Das
genossenschaftliche Gedankengut und Empfinden prägte doch offenkundig den Sinn
unseres Volkes in engeren und weiteren Kreisen. Der Grundzug der Genossenschaft
ist die Gleichberechtigung der Genossen, wie sie im Kernsatz der
Bundesverfassung gipfelt: „Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich“.
Gleichberechtigung heisst aber nicht Gleichförmigkeit oder gar Gleichschaltung.
Der Genosse soll sich in seinem persönlichen Bereich in den Schranken der
Ordnung, welche auch andern entsprechende Freiheit gewährt, frei entfalten
können.
- Georg Thürer. Die
Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im
Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 198
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- Die Schweizerische
Eidgenossenschaft wahrt in ihrem Namen die Erinnerung an die Tatsache, dass sie
aus einer Genossenschaft hervorgegangen ist. Sie soll auch ihres Ursprungs
eingedenk bleiben und ihr Staatsbürgertum immer wieder aus genossenschaftlichem
Geist erneuern.
- Georg Thürer. Die
Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im
Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 193
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- Die Eidgenossenschaft
ist, wie der Name schon sagt, geprägt vom Geist der Genossenschaft. Freiheit
war in der Zeit der Gründung etwas anderes als heute. Sie war eingebunden in
die Genossenschaft. Die Eidgenossen verteidigten nicht das menschenrecht
Freiheit, sondern die Selbständigkeit ihrer kleinen Gemeinschaften, in denen
allerdings die einzelne Persönlichkeit so, wie es angedeutet wurde, zur Geltung
kommen konnte. Die Gründungssage sowie die ganze historische Tradition enthält
beides: den Geist des genossenschaftlichen Zusammenhalts wie die entscheidende
Bedeutung der individuellen Tat oder der persönlichen Idee. Es liegt in dieser
genossenschaftlichen Tradition beschlossen, dass sich in der Schweiz weniger
als sonst wo privilegierte stände gebildet haben, welchen die Besorgung der
öffentlichen Aufgaben überlassen worden wäre, wie der Klasse der „Politiker“,
der der Militärkaste oder dem Stand der „Gebildeten“. In der Genossenschaft tragen
alle Verantwortung für alles. Kein Gebiet soll aus der Verantwortung der
Gemeinschaft entlassen werden. Die ursprüngliche genossenschaftliche Gesinnung
setzt sich in den bekannten Formen der modernen Schweiz fort: in der direkten
Demokratie, in dem Konkordanzsystem, der Kollegialität der Behörden, in dem
fortbestehenden Föderalismus. Wenn man nach dem Wesen eines schweizerischen
Nationalgeistes gefragt wird, kann man es am ehesten in dieser Tatsache finden,
dass das ganze Leben von dem kleinen Kreis getragen wird, von Familie,
Gemeinde, Region.
- Wolfgang von Wartburg
(Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis,
Schaffhausen 1990, S. 24f
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- Unsere Vision der
Schweiz verlangt aber vor allem mehr
liberalen Geist, eine tolerante Gesprächskultur. Der Schweizer war von jeher –
mit Recht – stolz auf seine Freiheit. Aber es war in erster Linie die Freiheit
seiner Genossenschaft, seines Staates, nicht die Freiheit der Menschenrechte.
In der Genossenschaft waren sowohl die Freiheit wie die Gleichheit als polare
Komponenten enthalten. Beide werden im Sinne der idealen Genossenschaft
überhöht und zusammengefasst in der selten bis zur wörtlichen Formulierung
gelangenden Brüderlichkeit. Vom einzelnen Individuum wird vor allem ein
Mittragen der Gemeinschaft erwartet und vielfach auch geleistet. Die
individuelle Freiheit ist in der Genossenschaft vor allem dadurch enthalten,
dass diese auf die freie Initiative des einzelnen angewiesen ist und ihr auch
Raum gibt.
- Wolfgang von
Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S.
172
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- In der Genossenschaft
hat jeder Genosse das Recht, Anträge zu stellen und beim Entscheid darüber mit
gleicher Stimmkraft mitzuwirken. Die gemeinsame Ordnung ergibt sich aus
Anregung, Gespräch und Beschluss. Die Aussprache und der Bürgerentscheid über
die wesentlichen Fragen bestehen in der gesamten Eidgenossenschaft.
- Georg Thürer. Die
Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im
Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 198
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- Die Genossenschaft
verbindet ihre Glieder auf Grund dreier „Selbst“: Selbsthilfe, Selbstverwaltung
und Selbstverantwortung. Wer ihr angehört, ist nicht Untertan, sondern
gleichberechtigter Mitbesitzer und Mitgestalter. Er hat auf den Tagungen das
gleiche Stimm- und Wahlrecht, im Gegensatz zu alten Ordnungen, welche Reiche
und Adlige mit grösserer Stimmkraft ausrüsteten als politisch Minderbemittelte,
ähnlich wie die Aktiengesellschaften der modernen kapitalistischen Wirtschaft
den Inhabern grosser Aktienpakete entsprechend mehr Einwirkung auf die
Entscheidungen gewährt als den Besitzern nur weniger Wertpapiere. Die
Persönlichkeit, ja die Menschenwürde wurde in der Genossenschaft gewahrt. Der
einzelne Genosse war von jeher „jemand“.
- Georg Thürer. Die
Genossenschaftsidee im schweizerischen Staat, 1977. In: Gemeinschaft im
Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 193
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- Auch
in unserer ältesten und den noch lebenden Demokratien darf der Ursinn des
Wortes nicht vergessen werden. Eidgenossenschaft bedeutet ursprünglich und
verpflichtend eine Gemeinschaft von Menschen, die sich gelobten, für einander
einzustehen, den Willen, das politische Leben gemeinsam zu gestalten. Da war
der Grund zum ersten, zum Ewigen Bund und blieb seine beste Grundlage. Die
staatliche Ordnung war nie Selbstzweck oder gar Gegenstand eines Kults, sondern
stets der Menschen wegen da.
- Georg Thürer.
Persönlichkeit und Volksgemeinschaft im eidgenössischen Bundesleben, 1949. In:
Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 146
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