Frieden

 

Der tiefere Sinn der Neutralitätsidee ist die Friedensidee. In diesem Sinn geht sie aus der Idee der Schweiz selbst hervor, ist sie die Ausstrahlung der Idee nach aussen. Bundesrat Petitpierre hat es deutlich ausgesprochen: „Grundsätze, die stets unsere Aussenpolitik geleitet haben“, sind: „mit allen Völkern in Frieden leben und an allen Versuchen zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf den verschiedensten und weitesten Gebieten teilzunehmen, um so die Machtbeziehungen zwischen den Staaten durch Rechtsbeziehungen zu ersetzen“. Der wahre Name der Neutralität ist also universelle Friedenspolitik, d.h. gleichzeitig grundsätzlicher Verzicht auf Machtpolitik im Verhältnis zu anderen Staaten.
Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 258f
 
Das Streben der Schweizer und Schweizerinnen geht in erster Linie auf Kontrolle von Gewalt und Macht, auf Sicherung von Frieden und Stabilität. 
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 52
 
„Die Schweiz ist ein geschichtlicher Sonderfall. Ein viersprachiger Kleinstaat, der bis heute durchgehalten hat, eingekreist von europäischen Ländern, die sich zweimal im 20. Jahrhundert in blutigen Weltkriegen bekämpft haben – wo gibt es das sonst? Die aussenpolitische Neutralität ist eine besondere geschichtliche Leistung. Sie hat einigen Millionen Menschen die Schrecken der zwei Weltkriege erspart. Von der Schweiz ist in den letzten Jahrhunderten nie eine Kriegsgefahr für andere Länder ausgegangen. Die Nichtbeteiligung an kriegerischen Auseinandersetzungen hatte immer einen doppelten Nutzen: für uns selbst und für alle anderen, die vor unserer Armee verschont blieben. Es ist unbestritten, dass der schweizerischen Neutralität immer eine internationale Funktion zukam, die von den anderen Staaten als solche anerkannt wurde. Dieser Nutzen bestand nicht nur im Aufbau des Roten Kreuzes oder in der Bereitschaft für „Gute Dienste im humanitären Bereich“.
Peter Mattmann-Allamand: Heile dich, Helvetia! Plädoyer für das Weiterbestehen der Schweiz. Das öko-logische und weltweit solidarische Nein zur EG. Verlag Gegen-Druck Luzern, 1992, S. 70
 
 
„Unsere gesamte Aussenpolitik steht im Dienst des Friedens. Der permanent neutrale Staat hat keine Gebietsforderungen zu stellen. (…) Eine Zurückhaltung drängt sich in der Einladung zu Gipfelkonferenzen für die Lösung von Konflikten oder im Erlass von Friedens- und Verständigungsappellen auf. Meist ist die Situation nämlich so, dass solche Initiativen den einen oder anderen Partner zu begünstigen scheinen, einen Verdacht, der ihren Erfolg von vornherein in Frage stellt.
Als einen Beitrag zur Friedenssicherung dürfen wir auch unsere Bemühungen zum Ausbau der internationalen Rechtsordnung erwähnen, sei es durch aktive Mitwirkung an internationalen Konferenzen zur Kodifikation oder den Ausbau des Völkerrechts sei es die vom Bundesrat in neurer Zeit wieder aufgenommenen Initiativen zum Abschluss von obligatorischen Vergleichs-, Gerichts- und Schiedsverträgen( ….) Angesichts der Krise des Völkerrechts handelt es sich hier gewiss um einen bescheidenen Beitrag.
Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 240f
 
 
Effektiv gründet die mit der Kleinstaatlichkeit verbundene Neutralität darauf, dass die Schweiz bewusst auf die politische Machtausübung gegen aussen verzichtet. Sie verzichtet global auf Parteinahme. Dies gilt auch für den Fall, dass in Zukunft die globalen Mächte, darunter vielleicht auch die EU, in Spannungen und Machtkämpfe geraten sollten. Diese dauernde universale Neutralität hat den Sinn, sich abzukoppeln vom Machtwahn von Grossmächten. Dieser Machtverzicht basiert darauf, dass die Geschichte der Eidgenossenschaft die Schweiz gelehrt hat: Macht und Gewalt sind entsetzliche Bedrohungen der Menschen und der Natur. Alles muss getan werden, diese grausame Geisel der Menschheit in ihrer Wirkung zu beschränken. Dazu gehören neben der bewaffneten Neutralität sicher auch internationale Vereinbarungen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von atomaren und biologischen Waffen, und im Hinblick auf die ökologischen Bedrohungen.
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 40
 
Wir lesen nicht nur die Reden des Staatschefs, sondern auch sein Politisches Bekenntnis. Dann wissen wir, was friedliches Gebaren bedeutet.
Wir kennen die Wirklichkeit. Wir wissen, dass aggressive Grossmächte einen sehr hohen Anteil des Arbeitsertrages ihres Volkes für Kriegsrüstung ausgeben und einen gewaltigen Kriegsapparat unterhalten. Zehntausende von Panzern und Flugzeugen stehen in Bereitschaft. Fernlenkraketen können jeden Punkt der Erde mit Atomgeschossen erreichen.
Hunderttausende auserlesener Wissenschafter arbeiten ausschliesslich für den Krieg und die Vernichtung der Menschheit. Immer wieder werden friedliebende Nationen überfallen und den Machtsystemen solcher Grossmächte eingefügt. Jede freiheitliche Regung wird mit brutaler Gewalt unterdrückt.
Albert Bachmann, Georges Grossjean. Hrsg: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement: Zivilverteidigung, Miles Verlag, Aarau, 1969, S. 239
 
 
Die Neutralität kann als Privileg betrachtet werden, wenn sie es uns erlaubt, Kriegen wie jenen unseres Jahrhunderts zu entgehen. Es ist aber nur natürlich, wenn diesem Privileg auch Pflichten gegenüberstehen – nicht auferlegte Gebote, sondern aus freien Stücken akzeptierte Pflichten – zunächst im humanitären Bereich, dann aber auch, wenn sie dem Frieden dienen und dazu beitragen, störende Probleme zu regeln oder Streitigkeiten zwischen anderen Staaten auf friedliche Weise beizulegen.
Bundesrat Petitpierre In: Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 221
 
Seit dem späten Mittelalter haben die Eidgenossen auch immer wieder bei Händeln unter den Nachbarn zu schlichten versucht. Gewiss war die Eidgenossenschaft auch durch ihre Struktur zu einer solchen Friedenspolitik gezwungen. Aber die Beurteilung einer Gemeinschaft ergibt sich nicht aus der Betrachtung der Zwänge, denen sie ausgesetzt sein mag, sondern aus der Frage, was sie aus  solchen – angeblichen – Zwängen macht. Ihrer grundsätzlichen Friedenspolitik, genannt Neutralität, verdankt die Schweiz das internationale Ansehen, das ihr alle Dienste ermöglicht, die sie dem Frieden leistet: die Wirksamkeit des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, die machtpolitisch unverdächtige Katastrophenhilfe, die gegenseitige Vertretung der Interessen verfeindeter Staaten, diplomatische Vermittlungen der schwierigsten Art, wie z.B. zwischen Frankreich und Algerien, wobei oft eine Diskretion nötig ist, die alles Spektakuläre ausschliesst.
Die machtpolitische Unbescholtenheit ist eine der grössten Kraftreserven, welche die Schweiz in den Dienst des Weltfriedens stellen kann.
Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 259
 
 
Die Erfahrung zeigt, dass der ständig neutrale Staat besonders häufig in die Lage kommt, anderen Gliedern der Völkergemeinschaft bei der Überwindung gegenseitiger Divergenzen, welche die Schweiz zu erbringen vermag, und ihrer Stellung als ständig neutraler Staat besteht offenkundig ein enger Zusammenhang.
Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Fähigkeit zu solchen Diensten auf die Neutralen beschränkt bleibt. Das Bemühen und die Verfahren zur Schlichtung zwischenstaatlicher Differenzen stehen auch anderen Staaten offen und werden von ihnen effektiv benützt. Faktisch ist es aber so, dass ein beträchtlicher Teil der „guten Dienste“ im weitesten Sinn des Wortes Staaten zufällt, die in einem Konflikt neutral geblieben sind. Verschiedene Elemente tragen dazu bei: In erster Linie stellt die Neutralität, insbesondere die ständige Neutralität eines Staates, und namentlich jene der Schweiz, schon an sich einen Friedensfaktor dar. Ein bestimmter Staat wird dadurch von vornherein künftigen Konflikten entzogen. Um als solcher Faktor erhalten zu bleiben, darf diese Neutralität indessen weder in ein politisches noch in ein militärisches Vakuum ausmünden. Sie setzt deshalb den Willen zur Verteidigung gegen Angriffe und die Bereitstellung militärischer Mittel voraus. Die bewaffnete Neutralität der Schweiz ist Ausdruck ihrer Entschlossenheit. Sie verleiht unserer Haltung Glaubwürdigkeit. Die derart unterbaute Neutralität bildet sodann in der Weltpolitik ein Element der Stabilität. Bekanntlich sind es auch unstabile Verhältnisse, die zwischenstaatlichen Streitigkeiten Vorschub leisten oder zur Ausweitung von Konflikten führen, weil sie Unsicherheitsfaktoren in das politische Kalkül der Mächte tragen. Die Politik des ständig neutralen Staates ist demgegenüber – dies liegt schon im Begriffe selbst – durch ihre Kontinuität charakterisiert; damit unterscheidet sich dieser Staat vom nur gelegentlich oder vorübergehend neutralen und erst recht vom wesensverschiedenen „neutralistischen“ Staat. Stabilität und Kontinuität machen ihrerseits die Politik des dauernd neutralen Staates berechenbar und gewähren damit den anderen Mächten Sicherheit. gerade diese letzten Elemente sind für eine internationale Zusammenarbeit, die bestand haben soll, eine wertvolle Voraussetzung. Die Gesamtheit der genannten Faktoren verschafft dem neutralen Staat das Vertrauen der Umwelt und lässt ihn in deren Augen für die Leistung „guter Dienste“ in manchen Fällen besonders geeignet erscheinen.
Raymond Probst. Die internationale Friedensfunktion der schweizerischen Neutralität, In:Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 222f
 
 
Die Neutralität geht von einem demokratischen „horizontalen“ Modell internationaler Beziehungen aus. In einem solchen Modell werden alle Länder unabhängig von ihrer Grösse und Macht als gleichberechtigte und souveräne Partner der Weltgemeinschaft akzeptiert. Grossmachtpolitik und Grossmachtansprüche haben darin keinen Platz. Der unabhängige Kleinstaat mit einer reinen Defensivarmee kann als institutionalisierter Verzicht auf Grossmachtpolitik gedeutet werden. Die erklärte Neutralität in kriegerischen Auseinandersetzungen ist eine Absage an militärische Konfliktlösungsstrategien. „Die Fortführung der Politik mit anderen Mitteln“ darf im nuklearen Zeitalter nicht mehr Krieg sein. Die schweizerische Neutralität entspricht in vielem den Vorstellungen einer Weltordnung, wie sie von den blockfreien Ländern im Rahmen der UNO in die Diskussion eingebracht wurde. Inzwischen ist der gestalterische Einfluss dieser Ideen am Schwinden. Der Golfkrieg 1991 hat gezeigt, dass das autoritäre, vertikale Modell der Weltordnung wieder im Aufschwung ist: Die mächtigsten und reichsten Länder regulieren nötigenfalls mit Waffengewalt die internationalen Beziehungen.
Peter Mattmann-Allamand: Heile dich, Helvetia! Plädoyer für das Weiterbestehen der Schweiz. Das öko-logische und weltweit solidarische Nein zur EG. Verlag Gegen-Druck Luzern, 1992, S. 73
 
 
Es ist dem Bundesrat selbstverständlich, dass ihm die Stellung der Schweiz in der Völkergemeinschaft, der die immerwährende Neutralität und das Bestreben nach universell normalen Beziehungen ihr besonderes Gepräge gibt, eine gewisse Zurückhaltung auferlegt. Es steht uns nicht zu, in den Ratssälen die Politik anderer Länder zu beurteilen oder gar Zensuren auszuteilen. Wir müssen den Möglichkeiten nachgehen, einen Beitrag an die friedliche Entwicklung der Völkergemeinschaft, nicht nur in politischer, sondern auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht zu leisten
Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 217
 
 
Die Schweiz hat allen Ernstes und immer wieder zu prüfen, ob ihr Beitrag an den Weltfrieden und an der Kultur der Menschheit bedeutender und wirksamer ist, wenn sie ihn als Nummer einer grossen Reihe von Völkern oder aber auf eigenem Wege leistet, der indessen gar nicht der leichtere zu sein braucht. Angesichts der gegenwärtigen Weltlage sind wir der Überzeugung, dass weder der Welt noch unserem Land gedient wäre, wenn die Schweizer ihre Eigenart einschmölze d.h. ihre Volksherrschaft, ihren bündischen Aufbau, die Bürgerfreiheit und die Neutralität preisgäbe. Und Bundesrat Wahlen sprach dem Grossteil des Volkes aus der Seele, als er bekannte: “Ob wir es nun als Leistung oder als Gnade betrachten, so ist es wahr, dass das friedliche Zusammenleben der Stämme und Sprachen, die einen grossen Teil Europas ausmachen, innerhalb unserer Grenzen gleichzeitig ein Wunder und ein nachahmenswertes Beispiel darstellt, Für uns wenigstens muss es auch künftig für die Gestaltung Europas wegweisendes Vorbild bleiben.
Georg Thürer. Bundesspiegel, Ex Libris 1964 S. 141
 
 
Die Mehrzahl der Staaten sind Kleinstaaten. So haben zwei Drittel der Mitgliedstaaten der UNO weniger als zehn Millionen Einwohner. Ihre Zukunft liegt angesichts des weltweiten Zusammenwachsen und der Telekommunikation in ihrer geistigen und wirtschaftlichen Leistung. Die wirtschaftliche Leistung von Kleinstaaten ist pro Kopf allgemein höher als jene von Grossstaaten. Die Zukunft von Kleinstaaten liegt in der weltweiten Nützlichkeit ihrer Mitarbeit an Hilfe, Frieden und Wohlstand. Wer zum Kleinstaat und zur Ächtung der Gewalt ja sagt, muss die Beschränkung der Macht in Kauf nehmen.
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 52
 
 
Aufgabe eines gereiften kulturell vielgestaltigen Europas ist die Führungsaufgabe einer Grossmacht nicht. Auch nicht jene der Schweiz. Diese ist nach ihrer Tradition ein Kleinstaat, der auf die Machtausübung nach Aussen verzichtet und sich daher universal zur dauernden Neutralität verpflichtet hat. Soll sie - und allenfalls warum - diese erprobte ihr gemässe Haltung aufgeben? Ist dies nötig?
Hans Baur: EU oder direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 83, 84
 
Die Schweiz kennt keinen Angriffskrieg, auch nicht in der Gestalt des Präventivkrieges;  für die Schweiz gibt es nur – im strengsten Sinn des Wortes – die Landesverteidigung, Abwehr eines bewaffneten Angriffs.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 129
 
Freiheit und Friede gehören zusammen. Aber das ist keine pazifistische Kombination. Auch die Freiheit kennt das Schwert: aber das Schwert nicht als Instrument einer ruhelosen Machtgier und als Symbol der ruchlosen Gewalt, sondern das Schwert als Instrument der Ordnung und als Symbol des unverletzlichen Friedens.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 12
 
 
Eine geopolitische Funktion besass die schweizerische Neutralität seit ihrer Entstehung. 1825 anerkannten die europäischen Mächte diese Funktion ausdrücklich, in dem sie erklärten, die Neutralität der Schweiz liege im wahren Interesse ganz Europas. Die schweizerische Neutralität hatte die Aufgabe, zu verhindern, dass das strategisch wichtige Gebiet im Zentrum Europas Zankapfel und Kriegsschauplatz der Grossmächte wurde; gleichzeitig sicherte sie die Unabhängigkeit der Schweiz.
Nach dem Zweiten Weltkrieg fand die geopolitische Funktion in veränderten Verhältnissen ihre Fortsetzung im Rahmen des Ost-West-Konflikts. Zusammen mit der österreichischen bildete die schweizerische Neutralität ein Element der Stabilität und des Ausgleichs zwischen den zwei Blöcken.
Prof. Dietrich Schindler. Neutralität am Wendepunkt? NZZ, 22./23.9.1990
 
 
Wir Schweizer haben uns ein demokratisches Instrumentarium gegeben, das mit unseren Uhren vergleichbar ist. Eine Präzisionsmechanik, in der jedes Rädchen unersetzlich ist und alles gut geschmiert sein muss, damit das Werk läuft. Ein Bijou, das mit den Diamanten und Rubinen des gesellschaftlichen und materiellen Erfolgs besetzt sind. Ein Gegenstand der Bewunderung, aber auch des Neides. Oder besser. Ein Modell. Ein Grund zum Stolz und gleichzeitig eine beständige Mahnung zur Bescheidenheit. Diese Demokratie muss lebendig bleiben, wenn sie nicht verkümmern und sinnlos werden soll. Ihre Grundsätze, die auf der Achtung der Minderheiten und der Respektierung des Mehrheitsentscheids beruhen, verdienen es, erhalten zu bleiben; ihre Anwendung in der Tagespolitik muss aber auch jederzeit überprüft werden dürfen. Niemand in diesem Land hat ein Monopol darauf, zu den Stützen des Staates oder zu seinen Kritikern zu gehören. Beide Aufgaben müssen von allen wahrgenommen werden. (…) Unsere Rechte – im weitesten Sinn ganz einfach die Menschenrechte - wahrzunehmen, darf für uns kein Privileg, sondern muss eine Pflicht sein. Doch um dieser Pflicht genügen zu können, müssen wir sowohl aufmerksam und offen gegenüber der Welt wie streng gegen uns selbst sein. Unsere Demokratie zu leben, kann so zu einem Engagement für die ganze Menschheit werden.
Jean Ryniker, Fernand Rausser. Unsere Eidgenossenschaft. Mondo, Lausanne 1984, S. 122
 
 
Das grösste und am besten gelungene Friedenswerk ist unser Staat selbst. Während die Mehrzahl der anderen Staatssystem darauf ausgerichtet ist, das Bestehende mit allen Mitteln der Macht zu konservieren, haben unsere Verfassungsgeber grossen Wert auf die Möglichkeit zu friedlicher Wandlung und Reform von innen heraus gelegt. Sie standen unter dem Eindruck der Französischen Revolution. Als politische Realisten wollten sie sich aber nicht mit der schwungvollen Proklamation von Menschenrechten begnügen, sie überlegten nüchtern, wie Revolutionen und Gewalt aus der Innenpolitik verbannt werden könnten und sie kamen zum Schluss, dass es nur einen Weg gebe: die Wandlungsfähigkeit der Institutionen oder, wie sie es ausdrückten, die leichte Revidierbarkeit der Gesetze. So schufen sie einen Staat der offenen Türe, offen und damit anpassungsfähig für zeitgemässe Neuerungen, wie sie aus dem Kräftespiel von Mehrheit und Opposition hervorgehen. 
Albert Bachmann, Georges Grossjean. Hrsg.: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement: Zivilverteidigung, Miles Verlag, Aarau, 1969, S. 16
 
 
“Das Geheimnis, das wesentlich zu unserm Dasein in Frieden und Freiheit beitrug, ist der Geist des gerechten Ausgleichs. Wir ertragen den protzigen Reichen so wenig, als unser christlich-demokratisches Gewissen den Bettel untätig hinnimmt. Als europäische Humanisten verketzern wir die Sprachen der anderen Gruppen nicht, sondern lernen und lieben sie.  So verschieden wir sind, so einig sind wir darin, dass die schweizerische Hausordnung mit Gesetzen und nicht mit Gewehren so geschaffen werden soll, wie es das wandelnde Leben verlangt. Das Beispiel einer redlichen Hausmeisterschaft ist auch ein Beitrag zum Neubau der Welt. Wir wollen es nicht predigen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen vorzuleben versuchen“
Georg Thürer. Bundesspiegel, Ex Libris 1964 S. 140
 
Das ganze Volk muss beseelt sein von der Sendung der Eidgenossenschaft, der Welt eine Freistatt der Menschenwürde zu erhalten und Hand in Hand mit andern Staaten und ihren Verbindungen die Wege zu einem gerechten Frieden zu suchen und zu sichern. Darum hat zum Beispiel die Hilfe an wirtschaftlich zurückgebliebene Völker nicht nur ökonomischen, sondern auch seelischen Wert, nicht zuletzt für uns selber, damit man in einem Volk, wo jeder sich sattessen kann, der Tatsache und der Ermahnung eingedenk bleibe, dass die Hälfte der Menschheit noch hungert.
Georg Thürer. Mitwirkung im Völkerleben 1956  In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 301
 
 
Schiedsgerichtliche und andere Verfahren der Streitschlichtung sind in der Schweiz schon früh ausgebildet worden, und es ist zweifellos kein Zufall, wenn in einer nahen Vergangenheit, namentlich im Völkerbund, schweizerische Juristen und Politiker eifrig bemüht waren, internationale Schieds- und Schlichtungsverfahren zu entwickeln. 
J. R. von Salis. Schwierige Schweiz, Orell-Füssli, Zürich, 1968, S. 27
 
Bedeutsam ist, dass die Schweiz im Rahmen ihrer Tradition schon bald ein eigenes Zivilrecht geschaffen hat. Im Rahmen ihrer jahrhundertealten Erfahrungen hat sie schon früh eine Kultur der Schiedsgerichtsbarkeit ausgebildet, um Streitigkeiten wenn möglich friedlich beizulegen. Sie hat die Ausbildung der Schiedsgerichtbarkeit, die ursprünglich innenpolitisch ausgerichtet war, auf verschiedenen Ebenen in der ganzen Welt gefördert.
Hans Baur, EU oder direkte Demokratie. Oratio, 1998, S. 22
 
Wenn es nicht guteidgenössische Tradition wäre, den Standpunkt der Minderheiten mit besonderer Liebe und Umsicht zu verfechten und ihm von seiten der Mehrheit Gehör einzuräumen, so gäbe es überhaupt keine Eidgenossenschaft. Gerade in diesem Punkt können und sollen wir – so will mir scheinen – Vorbild für andere Völker sein.
Friedrich Traugott Wahlen, Stadt und Land, Ustertag 1947 In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 57
 
 
Es mag sein, dass die Mehrsprachigkeit zuweilen umständlich ist. Sie war aber nie ein Sprengstoff wie in anderen Staatswesen, wo man die eigene Sprache vergöttert und andere verketzert. In nationalistischen Staaten wird in grossen Worten verkündet, wer die gleiche Sprache rede, gehöre auch in den gleichen Staat, und wer darin eine andere Sprache rede, habe umzulernen oder auszuwandern, sonst sei kein innerer Friede möglich.
 
 
Nirgends in Europa werden auf so engem Raum so viele Sprachen geredet wie hier, und doch entfremden dies die Schweizer einander nicht wie die Bauleute des babylonischen Turms, denn in der Sprache de Herzens verstehen wir uns alle: Wir wollen die Freiheit füreinander und miteinander. Es ist nicht der kleinste Dienst am vielsprachigen Europa zu zeigen, dass das politische Zusammenleben verschiedensprachiger Menschen und Völker bei gutem Willen möglich ist und sogar seelisch bereichert. Gerade der Kleinstaat bedarf dieser Verbindung mit grossen Kulturbereichen
Soldatenbuch, 1959 S. 49
 
 
Geschenke des Geistes, die ein Land durch begnadete Bürger der Völkergemeinschaft vermitteln kann, sind berechtigterer Grund zu nationalem Hochgefühl als Eroberungen durch Waffen
Friedrich Traugott Wahlen, Das Rote Kreuz und die Eidgenossenschaft, 19. Mai 1963. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 177
 
 
Unsere Neutralität ist ja längst kein “Stillesitzen“ mehr wie vor Jahrhunderten. Schon die Tatsache, dass die aus eigener Kraft bewachte Schweiz die vermittelnde Stätte bot, wo entscheidende Verhandlungen über die Kapitulation im zweiten Weltkrieg stattfinden konnten, offenbarte die Bedeutung einer unverdächtigen Friedensinsel im Kriegsmeer. Wie sehr man auf den Friedenswillen der Schweiz baute, ergab sich daraus, dass sie von mehr Kriegführenden um die Vertretung der Interessen gebeten wurde als andere Staaten der Erde. Dabei lag sie nicht wie die Türkei, Schweden, Irland und Portugal am Rande, sondern mittendrin im brennenden, blutenden Erdteil. Das Ausland traute auch seither der ewigen Neutralität und dem Wehrwillen der Schweiz, wie er auch im Aufbau des neuen Zivilschutzes zum Ausdruck kommt. Die Landesgrenzen waren seit 1815 stabiler als die aller anderen Staaten des Erdteils. Niemand im Inland wünschte, niemand im Ausland fürchtete einen eidgenössischen Angriff. Auch die guten Dienste bürgten für den redlichen Willen der Eidgenossenschaft. Das Internationale Rote Kreuz baut seine segensreiche Tätigkeiten weiter aus. Dazu trat unter Leitung von Rodolfo Olgiati die Schweizerspende, welche Zehntausende von Kindern in allen darbenden Nationen Europas vor dem Hungertode bewahrte. Die Kinderhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes ermöglichte während des zweiten Weltkrieges und kurz danach 150 000 darbenden Knaben und Mädchen einen vierteljährigen Erholungsaufenthalt in der Schweiz. Dabei fiel einem auf, wie oft gerade arme und kinderreiche Familien ihr Heim einem Elendkinde öffneten. Es war Mitgefühl und Dankbarkeit gegenüber Gott, was aufrechten Menschen im verschonten Volk die Dienste des barmherzigen Samariters zur Gewissenspflicht machte. Andere genossen das Wohlergehen, das die Hochkonjunktur in nie geahntem Masse brachte, recht leichtsinnig, und die Genusssucht nahm bald genug überhand. Dabei braucht die Eidgenossenschaft gerade heute ein Geschlecht, das zu den inneren Werten steht, die den Bund festigten und Land und Volk befreiten.
Georg Thürer. Bundesspiegel, Ex Libris 1964 S. 139f
 
 
Eines steht unzweifelhaft fest: Die Existenz des neutralen Kleinstaates Schweiz als Sitz des Internationalen Roten Kreuzes ist eine wesentliche, um nicht zu sagen eine absolute Voraussetzung für seine Funktionsfähigkeit. Wenn man sich der Leistungen des Internationalen Roten Kreuzes während der beiden Weltkriege erinnert, so wird klar, dass sie von einem kriegführenden Staat aus nicht hätten erbracht werden können. Nur in einem neutralen Land konnte sich das internationale Komitee die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wahren. Mit der schweizerischen Neutralität steht und fällt auch die Wirkungsmöglichkeit des Internationalen Komitees. Wer den Gedanken vertritt, die schweizerische Neutralität sei überlebt, soweit es sich um rein schweizerische oder zwischenstaatliche Interessen handelt, sollte auch diese Seite der Frage überlegen.
Friedrich Traugott Wahlen, Das Rote Kreuz und die Eidgenossenschaft, 19. Mai 1963. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 186
 
Die Doktrin des Roten Kreuzes lässt sich nicht von einem Tag zum anderen „erlernen“. Sie muss aus einer Tradition schöpfen können, die in Fleisch und Blut übergegangen ist, und in der natürlich der Bürger des permanenten neutralen Staates die bestmögliche Vorschulung besitzt.
Friedrich Traugott Wahlen, Das Rote Kreuz und die Eidgenossenschaft, 19. Mai 1963. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 183
 
 
Was die Neutralität der Schweiz betrifft, so dürfen wir festhalten, dass sie nicht nur Stellung abseits bedeutet; unser Land war in seiner Geschichte nicht nur Reduit der eigenen Sicherheit, sondern auch Zufluchtsort bedrohter Menschen und Gedanken und Standort helfender und heilender Menschlichkeit. 
Friedrich Traugott Wahlen, Modell Schweiz, 5. Mai 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 216
 
 
Es ist erwähnenswert, dass die erste international Organisation, die internationale Fernmeldeorganisation und der Weltpostverein mit Gründungsjahr 1875 auf Initiative des Bundesrates gegründet wurden. Ihnen voran ging die Gründung des Internationalen Roten Kreuzes, das war nicht einer aussenpolitischen Initiative des Bundesrates entsprang, aber von ihm in weiser Voraussicht gefördert wurde.
Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 222f
 
 
Dank der Neutralität haben sich ein Viertel aller internationalen Organisationen in unserm Land angesiedelt, das auf dem Globus so winzig erscheint. Man denke zum Beispiel an den Weltpostverein, den Welttelegraphenverein, das Zentralamt für internationalen Eisenbahnverkehr, die Meteorologische Weltorganisation, die Internationale Arbeitsorganisation, die Europäische Wirtschaftsorganisation (ECE), das Internationale Erziehungsamt (BIF), das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), das europäische Institut für kernphysikalische Forschung, das Internationale Presseinstitut usw.
Soldatenbuch, 1959 S. 73f
 
 
Zum Bundesbrief:
Der Bundesbrief von 1291 war ein Landfriedensbündnis. Das Ziel aller altgermanischen Rechtsetzung war ursprünglich Friedenssicherung. “Friedlos-Erklärung“ bedeutet so viel als Ausstossung aus der Friedensgemeinschaft, also Ausbürgerung, um modern zu reden. Jene Grundurkunde spricht denn auch schon von einer Art Sanktionen gegenüber dem Friedensbrecher, der dem bestellten Schiedsgericht kein Gehör verleiht. Wer seinem Spruche die Nachachtung versagt, soll von den übrigen Rechtswilligen dazu gezwungen werden, ebenso der Angreifer im bereits begonnenen Bürgerkrieg. Wir sehen mit Erstaunen, in welchem Masse die Wirklichkeit unseres ewigen Bundes mit der noch so unverwirklichten Idee des heutigen völkerumfassenden Friedensbundes zusammenfällt, der in unserem Lande seinen Sitz genommen hat.
Georg Thürer. Tragik und Trost der Demokratie, 1936.  In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 66f
 
 
Der Mitmensch ist unser Ideal, und wir streben mit allen Menschen guten Willens nach einer Zeit, in welcher sich auch alle Völker als Mitvölker erkennen und zusammenfinden.  Was in der vielgestaltigen und mehrsprachigen Schweiz im kleinen möglich geworden ist, sollte auch eines wirklich schönen Tages im grossen erreichbar sein. Diese Hoffnung zum vornherein abzuschwören wäre unschweizerisch; ihre Erfüllung schon für morgen oder übermorgen zu erwarten, wäre allerdings wirklichkeitsfremd. Das Beispiel eines gesunden Bundeslebens grundverschiedener Gruppen dem Vaterlande und der Welt zu erhalten, ist auch ein Beitrag an den Völkerfrieden, den wir als Eidgenossen und als Zeitgenossen ersehnen.
Soldatenbuch, 1959, S. 74
 
 
Die  Neutralität ist seit Jahrhunderten zu einem Teil der schweizerischen Identität und Ihres  Selbstverständnisses geworden. Völkerrechtlich verankert ist sie seit 1815,  praktiziert aber wird sie schon wesentlich länger,  eigentlich seit Beginn der Neuzeit. Das bedarf einer historischen Erklärung. In ihrer spätmittelalterlichen  Entstehungs- und  Entfaltungszeit war die Eidgenossenschaft bekanntlich weit davon entfernt, neutral zu sein. Sie griff zu und expandierte, wo sich ihr Gelegenheit dazu bot, stürzte sich in stets neue Konflikte, die fast unvermeidlich zu Kriegen führten, ja sie trieb es so weiter, bis sie von einem drei- über einen  achtörtigen schliesslich zu einem dreizehnörtigen Staatenbund herangewachsen war, umgeben von einem Kranz von zugewandten und Untertanenländer. 1513 war diese stürmische Phase ihrer Entwicklung abgeschlossen, die Kriege um Oberitalien als eine Drehscheibe des europäischen Staatssystems hielten jedoch an.
Die Wende von Marignano 1515 war ein schwerer Rückschlag, keine Katastrophe, wurde jedoch im Bewustsein der erfolgsgewohnten und verwöhnten Eidgenossenschaft zu einer solchen – umsomehr, als die Niederlage sich ein paar Jahre später, 1522 bei Bicocca (unweit Mailands), diesmal an der Seite der Franzosen wiederholte und die Hoffnungen auf die Lombardei definitiv begrub. Wesentlicher noch als solch äussere Anstösse war ein grundsätzlicher Mentalitätswandel, der damals um sich griff und mit dem  Stichwort “Reformation” fixiert werden kann. Wie man weiss, fanden Zwinglis Predigten und Ermahnungen einen  Ausgangspunkt in seinem Kriegserleben als Feldprediger: Tiefe Erschütterung durch das sinnlose Blutvergiessen in Kriegen, welche die Eidgenossenschaft überhaupt nicht in ihrer Existenz berührten , sondern in rein materiellen Soldinteressen ihren Ursprung hatten. Solch mitreissende Verkündigungen fanden in seiner Wirkungsstätte Zürich derartigen Wiederhall, dass diese nicht nur als erste Reichsstadt sich zur Reformation, sondern auch vom Soldbündnis mit Frankreich zurücktrat und damit eine wichtige Einnahmequelle für einen  Teil der städtischen Elite verschüttete. Das war ein faktischer Anfang der Neutralität ein Bekenntnis zu einem non-committment, dessen Wirkungen sich damals noch nicht absehen liessen.
Peter Stadler. Neutralität und schweizerisches Selbstverständnis. In: Walter Hirt, Robert Nef, Richard C. Ritter. Eigenständig. Die Schweiz – ein Sonderfall. Verlag moderne Industrie, 2002 S.201f