Freiheit

 

“Ich finde es beglückend sinnvoll, dass uns Schweizer nicht das einigt, was wir haben. Sondern vielmehr das, was wir gemeinsam erstreben. Wir haben nicht gleichen Stammesursprung und weder gleiche Sprache noch gleiches Bekenntnis, allein wir haben den gleichen einsatzbereiten Glauben an unser Volk als dem erprobten und dem berufenen Träger der demokratischen Idee. Deutscher kann man allem Anschein nach dem Rasseglauben zufolge sein - Schweizer muss man - kulturell gesprochen - tagtäglich werden. Deutsche Nation ist zunächst ein ethnographischer Begriff, schweizerische Nation muss vor allem ein ethischer Begriff sein. Der Deutsche gibt nach der herrschenden Lehre sein Deutschtum mit der Reinheit des Blutes preis; der Schweizer aber gibt sein Schweizertum mit seiner Freiheit auf.
Diese Freiheit ist dreifacher Natur: es handelt sich um die Freiheit des Staates vom Ausland, um die Freiheit des Bürgers im Staat gegenüber seinen mächtigen Landsleuten und endlich um die Freiheit des Bürgers vom Staat selbst. Der totalitären Lehre von der staatlichen Allmacht geht vor allem der Sinn für die dritte Art der Freiheit ab, während unser J.H. Pestalozzi gerade das Heil darin erblickt, dass der Staat vermenschlicht und beileibe nicht der Mensch verstaatlicht werde.
Georg Thürer. Tragik und Trost der Demokratie. 1936 In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 65
 
 
“Der Kleinstaat ist vorhanden, damit ein Fleck auf der Welt sei, wo die grösstmögliche Quote der Staatsangehörigen Bürger im vollen Sinne des Wortes sind. Denn der Kleinstaat hat überhaupt nichts als die wirkliche tatsächliche Freiheit, wodurch er die gewaltigen Vorteile des Grossstaates, selbst dessen Macht, ideal völlig aufwiegt.”
Jacob Burckhardt, Weltgeschichtliche Betrachtungen. Über geschichtliches Studium in J. Burckhardt, Gesammelte Werke, Band IV, Schwabe, Basel 1956, S. 24
 
Staatsbürgerliche Freiheiten bestehen nur da, wo von ihr gestaltend Gebrauch gemacht werden kann, wo der Staatsbürger seiner Stimme Gehör zu schaffen vermag, wo die Überschaubarkeit der Verhältnisse es ihm ermöglicht, sich ein Urteil zu bilden. 
Friedrich Traugott Wahlen, Vom Wesen der Verantwortung 20. Januar 1962, In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 171
 
 
“Die Demokratie erweist sich als eine anspruchsvolle Staatsform. Sie erlaubt uns keinen Urlaub vom Staatsdienst und auch nicht von der Weltgeschichte. Wir müssen unsere Beobachtung der Weltlage auf der Höhe der Zeit halten, nicht um uns möglichst wendig anzupassen, sondern um es beizeiten zu erkennen, wenn Gefahren für den freien Menschen heraufziehen und welche Gelegenheiten sinnvoller Mitwirkung sich bieten. Denn letzten Endes ist auch uns die Freiheit nicht nur für den Hausgebrauch da, sondern ein Wort Gottfried Kellers lässt uns nicht los: Wo immer in der Welt Freiheit untergeht, hat die Schweiz eine Schlacht verloren. 
Georg Thürer. Eidgenössische Selbstbehauptung und staatspolitische Verantwortung, 1963. In: Gemeinschaft im Staatsleben der Schweiz. Haupt-Verlag 1998, S. 326
 
 
Die aktiven Stimmbürger und Stimmbürgerinnen haben in einer direkten Demokratie auch die Fähigkeit, einen übermässigen Interventionismus des Parlamentes, des Bundesrates und der Verwaltung zu begrenzen und für eine der Marktwirtschaft angemessene, absolut notwendige freiheitliche Ordnungspolitik zu sorgen.
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 60
 
Für uns steht die Idee der Freiheit des Menschen in selbstgewählter Gemeinschaft an erster Stelle.
Albert Bachmann, Georges Grossjean. Hrsg: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement: Zivilverteidigung, Miles Verlag, Aarau, 1969, S. 15
 
„Lieber einfach leben und frei dastehen als in goldenen Ketten kriechen müssen. Darum gelobten die rhätischen Bergleute, deren Vorfahren einst beim Ahornbaum zu Truns geschworen hatten, einander zu helfen, solang Grund und Grat bestehen: O freie Armut, stolz und gut, Der Ahnen Kraft und Kern. Ich schütze Dich mit tapferem Mut Wie meine Augenstern.“
Soldatenbuch, 1959, S. 48
 
 
Wahre Freiheit macht edelmütig und bescheiden und nicht unverschämt.
Heinrich Pestalozzi, Christoph und Else
 
 
Um das Jahr 1200 taucht die Gemeinde der Freien am Schamser Berg als selbständig handelndes starkes Gemeinwesen mit einem selbstgewählten Ammann und eigenem genossenschaftlichem Grundbesitz auf.” Einen eigenartigen Verband bildeten die Freien zu Laax, die 1283 sogar von König Rudolph von Habsburg anerkannt wurden und ihre eigene Gerichtsbarkeit verwalteten. Dann kamen ebenfalls im 13. Jahrhundert Walser in das Quellenland des Hinterrheins. Der Freiherr von Vaz , der ihre kriegerischen Qualitäten schätzte, gewährte ihnen die Gemeindeautonomie, so dass auch sie ihren Ammann selber wählten. Kurz danach tauchten sie als eigentliche Kolonisten in Davos auf und verbreiteten sich in weitere Täler. “Persönliche Freiheit und günstiges Besitzrecht am Boden auf der Grundlage der freien Erbleihe kamen allen Walsergemeinden zuteil”
Friedrich Pieth In: Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S.38