Ethik


Der Volksstaat (l'état populaire), wie Montesquieu die Demokratie auch nannte, ist die reine oder eben die direkte Demokratie, das Volk herrscht selber, freilich nicht ohne Gesetze. Ein Fürstenstaat braucht viel Rechtschaffenheit und den starken Arm eines Herrschers; die Demokratie braucht noch etwas mehr, nämlich Tugend (vertu), um zu funktionieren. "Denn wenn in einer Volksregierung (gouvernement populaire) die Gesetze nicht mehr ausgeführt werden, wie das nur durch den Zerfall der Republik geschehen kann, dann ist dieser Staat schon verloren."
Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S. 150



"Die Güter, die wir Schweizer mit unserem Staate verteidigen, sind letztlich überstaatliche, kulturelle, ewige Werte, die im Urteil der Weltgeschichte noch in späteren Jahrtausenden, am meisten wiegen. Aus dieser Gewissheit schöpfen wir inmitten einer dunklen Gegenwart das sichere Vertrauen in die Zukunft. Gewiss, der heutige Tag ist nicht unser, wohl auch der morgige nicht; auszuharren bis übermorgen, das ist die Gegenwartsaufgabe jedes Eidgenossen und jeder Eidgenossin."
Karl Meyer In: Wolfgang von Wartburg: Die europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 130f



Der eidgenössische Staatsgedanke ist nicht ein Reglement, sondern eine schöpferische Idee und eine lebendige Wirklichkeit, beides zugleich. Eidgenössischer Geist heisst Wille zur Freiheit und Wille zum Recht, aber ebendeswegen auch: Bereitschaft zur Auseinandersetzung und zur Verantwortung, - zu einer wahrhaft menschlichen Begegnung. Gerade darin liegt der tiefe ethische und menschliche Gehalt der eidgenössischen Staatsidee, das, wodurch eine wirkliche Gemeinschaft gestiftet wird.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, Benziger, Einsiedeln, 1939, S. 56



"In aussenpolitischen Fragen muss der Bundesrat versuchen, die ihm übertragenen Kompetenzen so auszuüben, dass die öffentliche Meinung, wenn auch nicht in Einzelfragen, so doch in den grossen Linien der Politik hinter ihm steht"
Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet, Fresh und Washmut Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 217



In der Idee der Eidgenossenschaft vereinigt sich das Urälteste − die freiwillige Verbindung freier Bauern zu gemeinsamem Zusammenleben − mit dem Allermodernsten, der Veranlagung zum freien sozialen Experiment mündiger Menschen. Diese Idee ist entwicklungsfähig geblieben, weil sie grundsätzlich nie mit einer Verpflichtung auf eine gemeinsame Theorie oder, wie man es heute nennt, eine Ideologie verbunden wurde. Ihr konkreter Gehalt ist offen, wird durch die moralische Phantasie der Beteiligten erfüllt.
Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 35



Von der Idee her ist die Eidgenossenschaft die Gemeinschaft mündiger Menschen. Was ihr ihren Gehalt gibt, sind Ideen, Taten, Werke eigenständiger Persönlichkeiten, die ganz aus moralischer Phantasie, aus ureigenem persönlichen Antrieb hervorgehen, individuelle Taten, die sozial fruchtbar werden.
Die Eidgenossenschaft ist ihrer Idee nach eine zutiefst christliche Form der Gemeinschaft, denn das Christentum wendet sich seinem eigentlichen Wesen nach an den geistigen Kern der menschlichen Persönlichkeit.
Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 23



Die Schweiz ist geistig ein "geöffnetes" Land. Die Hierarchie der Werte, welcher die Eidgenossenschaft zugeschworen ist, ist ein Prinzip der Universalität, nicht der Separation und der Ausschliesslichkeit. Der Geist allein erforscht und wägt die Dinge des Geistes. Wo der Geist gilt, herrscht die Freiheit des Geistes.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 102



Die eidgenössische Staatsidee schliesst das Bekenntnis zu einer Hierarchie der Werte ein, innerhalb welcher der politischen Ordnung nur eine dienende oder "sichernde" Funktion zukommt, das Bekenntnis zu einer Wertordnung, die dem Staat selber vorgeordnet oder vorgegeben ist und die er als solche nur gerade anerkennen und in ihrem ungestörten Bestand zu sichern unternehmen kann. Es besteht daher eine tiefere, nicht bloss zufällig historische Bindung zwischen der eidgenössischen Staatsidee und der christlichen Religion. Denn im Christentum stellt jene "menschliche", dem Staat vorgeordnete und vorgegebene Wertordnung sich in der höchsten und gänzlich unmissverständlichen und unkompromittierbaren Form dar.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 92f



Die Voraussetzungen für jede fruchtbare Arbeit an einer Erneuerung der inneren Haltung, die sich nur aus der Klarheit des Geistes verwirklicht, ist, dass wir uns eine Vorstellung davon bilden, wohin der Weg führen soll, eine Vorstellung vom modernen, mündigen, gottunmittelbaren Menschen und der ihm gemässen Gesellschaft. In der Idee der Eidgenossenschaft (nicht zu verwechseln mit dem Staat Schweiz) ist alles veranlagt, die Anerkennung des Menschen als einer eigenständigen, im göttlichen Ursprung gegründeten Persönlichkeit und die dieser Idee entsprechenden sozialen Formen der Freiheit: der Wille zur Rechtsordnung und zur gegenseitigen Hilfe. Worauf es ankommt, ist, diese Anlagen in zeitgemässer Weise fortzuentwickeln zu einem Bewusstsein der Mitverantwortung für die Zukunft der Menschheit und den Bestand der Schöpfung zu sichern.
Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz. Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 255



"Unser Wille zur Selbstbehauptung ist letzten Endes unser Wille zur Ordnung von Freiheit und des Rechts und empfängt von daher seine Rechtfertigung, den Charakter einer unverbrüchlichen Verpflichtung. Freiheit und Recht stellen eine Ordnung dar, die dem gesamtmenschlichen Sein und Handeln eine Stätte bereiten. Sie nimmt den Menschen bis in die höchsten Regionen des Geistes und der Seele in den Schutz der Freiheit und in die nicht minder schützende Bindung des Rechtsgedankens.
Die Ordnung der Freiheit und des Rechtes ist eine "menschliche", gesamtmenschliche, nicht bloss eine politische Ordnung.
Es gibt politische Ordnungen, die bewusst nur den politischen Bereich ordnen und darüber hinaus den Menschen sich selbst überlassen, also nur um die Sicherung einer gleichen Chance für alle besorgt sind. Dieser Art scheint das politische Ideal der Demokratie insbesondere in seiner nordamerikanischen Gestalt zu sein. Und es gibt Ordnungen, die die politische Sphäre als die einzige oder jedenfalls höchste und normsetzende Manifestation des nationalen Geistes betrachten und alle sonstigen menschlichen Manifestationen in strenger Unterordnung und Hinordnung auf das politische zu halten gewillt sind. Das ist die Ordnung des totalen Staates.∉(…) Die Ordnung der Freiheit und des Rechts ist, weit über das Politische hinausgreifend, eine wahrhaft menschliche, universale Lebensordnung. Hier wird das Menschliche in seiner Gesamterscheinung nicht einem ihm fremden, politischen Gesetz unterworfen, es wird aber auch nicht einer anarchischen Wucherung preisgegeben und dem Zufallssieg (der Chance) der Vernunft überlassen.
Wirkliche Kultur bedarf einer Sicherung durch die politische Ordnung − wie übrigens auch durch gewisse wirtschaftliche Unterlagen − ohne aber deswegen ein Erzeugnis, gewissermassen ein blosses Epiphänomen des Politischen zu sein.
Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung und Bewährung, Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 89ff