Ethik
- Der Volksstaat (l’état populaire), wie
Montesquieu die Demokratie auch nannte, ist die reine oder eben die direkte
Demokratie, das Volk herrscht selber, freilich nicht ohne Gesetze. Ein
Fürstenstaat braucht viel Rechtschaffenheit und den starken Arm eines
Herrschers; die Demokratie braucht noch etwas mehr, nämlich Tugend (vertu), um
zu funktionieren. “Denn wenn in einer Volksregierung (gouvernement populaire)
die Gesetze nicht mehr ausgeführt werden, wie das nur durch den Zerfall der
Republik geschehen kann, dann ist dieser Staat schon verloren.”
- Markus Kutter. Doch dann regiert das Volk. Ein
Schweizer Beitrag zur Theorie der direkten Demokratie, Allmann Verlag 1996, S.
150
-
-
- “Die Güter, die wir Schweizer mit unserem
Staate verteidigen, sind letztlich überstaatliche, kulturelle, ewige Werte, die
im Urteil der Weltgeschichte noch in späteren Jahrtausenden, am meisten wiegen.
Aus dieser Gewissheit schöpfen wir inmitten einer dunklen Gegenwart das sichere
Vertrauen in die Zukunft. Gewiss, der heutige Tag ist nicht unser, wohl auch
der morgige nicht; auszuharren bis übermorgen, das ist die Gegenwartsaufgabe
jedes Eidgenossen und jeder Eidgenossin.“
- Karl Meyer In: Wolfgang von Wartburg: Die
europäische Dimension der Schweiz, Novalis Schaffhausen, 1996, S. 130f
-
-
- Der eidgenössische Staatsgedanke ist nicht ein
Reglement, sondern eine schöpferische Idee und eine lebendige Wirklichkeit,
beides zugleich. Eidgenössischer Geist heisst Wille zur Freiheit und Wille zum
Recht, aber ebendeswegen auch: Bereitschaft zur Auseinandersetzung und zur
Verantwortung, - zu einer wahrhaft menschlichen Begegnung. Gerade darin liegt
der tiefe ethische und menschliche Gehalt der eidgenössischen Staatsidee, das,
wodurch eine wirkliche Gemeinschaft gestiftet wird.
- Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft.
Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 56
-
-
- „In aussenpolitischen Fragen muss der
Bundesrat versuchen, die ihm übertragenen Kompetenzen so auszuüben, dass die
öffentliche Meinung, wenn auch nicht in Einzelfragen, so doch in den grossen
Linien der Politik hinter ihm steht“
- Friedrich Traugott Wahlen, Die Schweiz in der
Welt, 7. Oktober 1965. In: Dem Gewissen verpflichtet , Fresh und Washmut
Verlag, Zürich Stuttgart, 1966, S. 217
-
-
- In der Idee der Eidgenossenschaft vereinigt
sich das Urälteste – die freiwillige Verbindung freier Bauern zu gemeinsamem
Zusammenleben – mit dem Allermodernsten, der Veranlagung zum freien sozialen
Experiment mündiger Menschen. Diese Idee ist entwicklungsfähig geblieben, weil
sie grundsätzlich nie mit einer Verpflichtung auf eine gemeinsame Theorie oder,
wie man es heute nennt, eine Ideologie verbunden wurde. Ihr konkreter Gehalt
ist offen, wird durch die moralische Phantasie der Beteiligten erfüllt.
- Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz.
Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 35
-
-
- Von der Idee her ist die Eidgenossenschaft die
Gemeinschaft mündiger Menschen. Was ihr ihren Gehalt gibt, sind Ideen, Taten,
Werke eigenständiger Persönlichkeiten, die ganz aus moralischer Phantasie, aus
ureigenem persönlichen Antrieb hervorgehen, individuelle Taten, die sozial
fruchtbar werden.
- Die Eidgenossenschaft ist ihrer Idee nach eine
zutiefst christliche Form der Gemeinschaft, denn das Christentum wendet sich
seinem eigentlichen Wesen nach an den geistigen Kern der menschlichen
Persönlichkeit.
- Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz.
Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 23
-
-
- Die Schweiz ist geistig ein „geöffnetes“ Land.
Die Hierarchie der Werte, welcher die Eidgenossenschaft zugeschworen ist, ist
ein Prinzip der Universalität, nicht der Separation und der
Ausschliesslichkeit. Der Geist allein erforscht und wägt die Dinge des Geistes.
Wo der Geist gilt, herrscht die Freiheit des Geistes.
- Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft.
Selbstbehauptung und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 102
-
-
- Die eidgenössische Staatsidee schliesst das
Bekenntnis zu einer Hierarchie der Werte ein, innerhalb welcher der politischen
Ordnung nur eine dienende oder „sichernde“ Funktion zukommt, das Bekenntnis zu
einer Wertordnung, die dem Staat selber vorgeordnet oder vorgegeben ist und die
er als solche nur gerade anerkennen und in ihrem ungestörten Bestand zu sichern
unternehmen kann. Es besteht daher eine tiefere, nicht bloss zufällig
historische Bindung zwischen der eidgenössischen Staatsidee und der
christlichen Religion. Denn im Christentum stellt jene „menschliche“, dem Staat
vorgeordnete und vorgegebene Wertordnung sich in der höchsten und gänzlich
unmissverständlichen und unkompromittierbaren Form dar.
- Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft.
Selbstbehauptung und Bewährung, Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 92f
-
-
- Die Voraussetzungen für jede fruchtbare Arbeit
an einer Erneuerung der inneren Haltung, die sich nur aus der Klarheit des
Geistes verwirklicht, ist, dass wir uns eine Vorstellung davon bilden, wohin
der Weg führen soll, eine Vorstellung vom modernen, mündigen, gottunmittelbaren
Menschen und der ihm gemässen Gesellschaft. In der Idee der Eidgenossenschaft
(nicht zu verwechseln mit dem Staat Schweiz) ist alles veranlagt, die
Anerkennung des Menschen als einer eigenständigen, im göttlichen Ursprung
gegründeten Persönlichkeit und die dieser Idee entsprechenden sozialen Formen
der Freiheit: der Wille zur Rechtsordnung
und zur gegenseitigen Hilfe. Worauf es ankommt, ist, diese Anlagen in
zeitgemässer Weise fortzuentwickeln zu einem Bewusstsein der Mitverantwortung
für die Zukunft der Menschheit und den Bestand der Schöpfung zu sichern.
- Wolfgang von Wartburg (Hrsg.), Wagnis Schweiz.
Die Idee der Schweiz im Wandel der Zeit, Novalis, Schaffhausen 1990, S. 255
-
-
- „Unser Wille zur Selbstbehauptung ist letzten
Endes unser Wille zur Ordnung von Freiheit und des Rechts und empfängt von daher seine Rechtfertigung,
den Charakter einer unverbrüchlichen Verpflichtung. Freiheit und Recht stellen
eine Ordnung dar, die dem gesamtmenschlichen Sein und Handeln eine Stätte
bereiten. Sie nimmt den Menschen bis in die höchsten Regionen des Geistes und
der Seele in den Schutz der Freiheit und in die nicht minder schützende Bindung
des Rechtsgedankens.
- Die Ordnung der Freiheit und des Rechtes ist
eine „menschliche“, gesamtmenschliche, nicht bloss eine politische Ordnung.
- Es gibt politische Ordnungen, die bewusst nur
den politischen Bereich ordnen und darüber hinaus den Menschen sich selbst
überlassen, also nur um die Sicherung einer gleichen Chance für alle besorgt
sind. Dieser Art scheint das politische Ideal der Demokratie insbesondere in
seiner nordamerikanischen Gestalt zu sein. Und es gibt Ordnungen, die die
politische Sphäre als die einzige oder jedenfalls höchste und normsetzende
Manifestation des nationalen Geistes betrachten und alle sonstigen menschlichen
Manifestationen in strenger Unterordnung und Hinordnung auf das politische zu
halten gewillt sind. Das ist die Ordnung des totalen Staates. (…) Die Ordnung
der Freiheit und des Rechts ist, weit über das Politische hinausgreifend, eine
wahrhaft menschliche, universale Lebensordnung. Hier wird das Menschliche in
seiner Gesamterscheinung nicht einem ihm fremden, politischen Gesetz
unterworfen, es wird aber auch nicht einer anarchischen Wucherung preisgegeben
und dem Zufallssieg (der Chance) der Vernunft überlassen.
- Wirkliche Kultur bedarf einer Sicherung durch
die politische Ordnung – wie übrigens auch durch gewisse wirtschaftliche
Unterlagen – ohne aber deswegen ein Erzeugnis, gewissermassen ein blosses
Epiphänomen des Politischen zu sein.
- Oskar Bauhofer. Eidgenossenschaft. Selbstbehauptung
und Bewährung, , Benziger, Einsiedeln, 1939. S. 89ff
-