Armee
- Zur Abwehr von Gewalt unterhielt die Schweiz
zum Zwecke des Schutzes, des Friedens und der Neutralität seit jeher unter
erheblichen finanziellen Opfern eine Armee. Jeder Schweizer ist
wehrdienstpflichtig oder hat mindestens einen zivilen Ersatzdienst zu leisten.
Der gesellschaftliche Wert der Wehrpflicht ist hoch, insbesondere für das
Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die demokratische Kontrolle der Streitkräfte.
Eine ausgesprochene Eigenheit des schweizerischen Wehrmannes besteht darin,
dass er seine persönliche Waffe ab Beginn der Rekrutenschule bis zum Ende seiner
Dienstpflicht in seinen Händen behält. Er kann seine Waffe auch nach Ende der
Dienstpflicht gegen ein geringes Entgelt erwerben. Damit im Zusammenhang steht
das ausserdienstliche Schiesswesen in der Schweiz (Schützenvereine). Das
Eidgenössische Feldschiessen, an dem gegen 200'000 Schützen teilnehmen, ist ein
besonderes Kennzeichen der Schweiz. Auf diese Weise wird das Vertrauen des
Staates zu seinen Mitbürgern bekundet und anderseits das Freiheits- und
Selbstbewusstsein dieser Mitbürger gestärkt. Das Bewusstsein, eine eigene Waffe
bei sich zu Hause zu besitzen, ist ein besonderes Kennzeichen vieler Schweizer.
- Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio,
Schaffhausen 1998, S. 41f
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- Wer sich seiner Haut oder gar für seine
Freiheit nicht wehren würde, wäre ein zweifelhafter Schweizer. Werden wir
freventlich angegriffen, so muss in uns der alte Kampfgeist der Freiheitskriege
neu lebendig werden. Für eine solche Abwehr und nie und nimmer für einen
Angriff auf friedliche Nachbarn stehen wir im Dienst.
- Soldatenbuch, 1959, S. 80
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