Armee
Zur Abwehr von Gewalt unterhielt die Schweiz zum Zwecke des Schutzes, des Friedens und der Neutralität seit jeher unter erheblichen finanziellen Opfern eine Armee. Jeder Schweizer ist wehrdienstpflichtig oder hat mindestens einen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Der gesellschaftliche Wert der Wehrpflicht ist hoch, insbesondere für das Zusammengehörigkeitsgefühl sowie die demokratische Kontrolle der Streitkräfte. Eine ausgesprochene Eigenheit des schweizerischen Wehrmannes besteht darin, dass er seine persönliche Waffe ab Beginn der Rekrutenschule bis zum Ende seiner Dienstpflicht in seinen Händen behält. Er kann seine Waffe auch nach Ende der Dienstpflicht gegen ein geringes Entgelt erwerben. Damit im Zusammenhang steht das ausserdienstliche Schiesswesen in der Schweiz (Schützenvereine). Das Eidgenössische Feldschiessen, an dem gegen 200 000 Schützen teilnehmen, ist ein besonderes Kennzeichen der Schweiz. Auf diese Weise wird das Vertrauen des Staates zu seinen Mitbürgern bekundet und anderseits das Freiheits- und Selbstbewusstsein dieser Mitbürger gestärkt. Das Bewusstsein, eine eigene Waffe bei sich zu Hause zu besitzen, ist ein besonderes Kennzeichen vieler Schweizer.
Hans Baur. EU oder Direkte Demokratie. Oratio, Schaffhausen 1998, S. 41f



Wer sich seiner Haut oder gar für seine Freiheit nicht wehren würde, wäre ein zweifelhafter Schweizer. Werden wir freventlich angegriffen, so muss in uns der alte Kampfgeist der Freiheitskriege neu lebendig werden. Für eine solche Abwehr und nie und nimmer für einen Angriff auf friedliche Nachbarn stehen wir im Dienst.
Soldatenbuch, 1959, S. 80