Die Entwicklung bis zur EWG: Verhinderung freiheitlicher Zusammenschlüsse
und Neutralität als Grundlage von Friedenspolitik
Gemäss
Brockhaus Enzyklopädie stand am Anfang der Europäischen Union der
Marschallplan der USA, zu deren Durchführung die europäischen Staaten 1948 die
Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) gründen
mussten. Sie stellte neben der 1949 gegründeten NATO (für die ehemaligen
US-Alliierten) ein Mittel dar, die europäischen Staaten an die USA zu binden
und die US-Interessen gegenüber der Sowjetunion als konkurrierender Grossmacht
durchzusetzen. Die NATO verpflichtete zur politischen und wirtschaftlichen
Zusammenarbeit sowie zum militärischen Beistand. Die Bürger der europäischen
Länder waren mit der geplanten europäischen politischen Union unter
Vorherrschaft von Deutschland und Frankreich nicht einverstanden. Deshalb legten
sich die Akteure (z.B. der in den USA ausgebildete Franzose Jean Monnet unter
Robert Schuman) auf einen Plan fest, nach dem zunächst die Europäische
Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951) gegründet wurde. Es war in keiner
Weise ein Friedensprojekt wie uns das die Eu heute weismachen will. Es ging nur
darum, das bis dahin bündnisfreie Deutschland an Frankreich und damit auch an
die NATO zu ketten. Was den USA geopolitischen Machtgewinn brachte, erschien den
Westeuropäern lange als einziger Schutz vor dem Kommunismus. Mit diesem
Schachzug wurden die europäischen Staaten daran gehindert, ähnlich wie Belgien
in der Zwischenkriegszeit und die Schweiz seit Jahrhunderten, neutrale Staaten
zu werden. Statt als Vasallen den USA oder der Sowjetunion zu dienen, hätten
die europäischen Staaten damit für Jahrzehnte die Macht der zwei Weltmächte
kleiner halten und halbwegs eigenständige Friedens- statt Machtpolitik
praktizieren können. Nur zufällig entstand aus dem kalten Krieg kein heisser
Krieg in Europa – stattdessen 50 Jahre lang Stellvertreterkriege in der ganzen
Welt mit Millionen von Toten. Statt Friedenspolitik und Lösung von Hunger,
Armut und Krankheit auf der Welt wurden Milliarden Franken in den Aufbau von
Waffenarsenalen gesteckt und der Verstand der Menschen auf Kriegsdrohung
gelenkt.
An Stelle der
gescheiterten Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) im Jahre 1954 und
der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) wurden die Europäischen
Staaten eng an die USA gebunden. Aus dem Brüsseler Pakt europäischer Staaten
von 1948, mit dem sie sich zukünftig vor Deutschland schützen wollten,
bildeten einflussreiche Personen 1954 die Westeuropäische Union (WEU) im Rahmen
der NATO, der auch Deutschland eingegliedert wurde. Aus dem Wunsch eines grossen
Teiles der europäischen Bevölkerung nach „Nie wieder Krieg“ wurde nichts.
Auch Deutschland musste wieder Soldaten statt Botschafter des Friedens
ausbilden.
EU - Zwang zur Aufhebung der Selbstbestimmung
In Europa
bestand in den 50er Jahren der Plan, die wirtschaftliche Entwicklung mit einem
Freihandelsabkommen zwischen allen Ländern zu befördern, die der OEEC angehörten.
Die Souveränitätsrechte wären aber bei den Völkern, also den jeweiligen Bürgern
in Europa geblieben. Mit der Gründung der sogenannten EWG (Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft) von 1957 durch die Römer Verträge wurden diese
freiheitlichen Pläne hintertrieben. Die Strukturen verknüpften sichtbare
wirtschaftliche Verbesserungen mit dem Zwang zur schrittweisen Entmündigung der
Bürger in einer politischen Union. Laut Brockhaus Enzyklopädie (Band 6, S.
652) wurde dieser Plan von einflussreichen, US-amerikanischen Theoretikern für
europäische Integration (Funktionalisten) ausgearbeitet: „Form follows
function“, das heisst einzelne staatliche Funktionen, werden herausgebrochen,
gemeinsam verwaltet, so dass Sachzwänge entstehen zur Vereinnahmung weiterer
Funktionen in eine übergeordnete Verwaltung, die dann eine neue Struktur
erzwingt. Mit der Folge, dass die europäischen Staaten nicht mehr in der Lage
sind, wichtige soziale und ökonomische Bereiche selbständig zu steuern.
Beispiele für diese Zusammenlegung sind der Wegfall der Zollgrenzen (Europäischer
Binnenmarkt) und die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung (über
den ECU zum Euro). So stellt auch die Eu-Ratspräsidentschaft zu 50 Jahren Römische
Verträge fest, dass mit der Schaffung der 4 Freiheiten (Waren,
Dienstleistungen, Personen und Kapital) die Souveränität der Völker und damit
deren Handlungsspielräume eingeschränkt wurde. Es handelt sich ausdrücklich
darum, abhängig zu werden. (www.eu2007.de/de/The_Council_Presidency/treaties_of_rome/Index.html)
Für Demokratien heisst dies, die Selbstbestimmung der Bürger zu verlieren.
Zumal die Eu keine Gewaltenteilung kennt und deshalb laut Definition als
Despotie bezeichnet werden muss. Nicht die Geschichte führt zu Zentralisierung,
sondern Machtinteressen, die die Bürger entmündigen.
EFTA - Die freiheitliche Alternative
Dass sich
niemand täuscht. Diese Pläne waren damals schon deutlich. Die Schweiz und Österreich
initiierten die EFTA (Europäische Freihandelszone), insbesondere im Hinblick
auf den Schutz ihrer Unabhängigkeit und ihrer Neutralität, der sich auch
Grossbritannien, Portugal, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland und später
Island anschlossen. Ausdrückliches Ziel war es, die Freiheit der Bürger, die
Souveränität der Rechtsstaaten nicht zu beeinträchtigen. Es sollte weder ein
gemeinsamer Markt entstehen noch eine Wirtschafts- oder Währungsunion
angestrebt werden. Zum Beispiel wurde bewusst kein eigener bürokratischer Körper
wie in der EWG eingeführt, der den selbständigen Ländern ihre Funktionen
wegnehmen hätte können. Ebenfalls nahm man die Landwirtschaft in den EFTA-Ländern
ausdrücklich vom Freihandel aus, weil diese ein wichtiger Pfeiler für die
Unabhängigkeit eines Staates darstellt. Hingegen wollte die EWG die
Selbst-versorgung von Anfang an auflösen und hat auf die Vereinheitlichung der
Landwirtschaftspolitik besonderen Wert gelegt, weil so die Ernährungssouveränität
der Bürger aufgehoben wird. Es ist zu beachten. Die wirtschaftliche Entwicklung
war in den EFTA-Staaten immer besser. Trotzdem wurde sie geschwächt, indem
zuerst England 1973 auf politischen Druck der USA und später andere Staaten in
die EWG ein und aus der EFTA austraten.
Die EU – Krieg und Machtstreben statt Frieden und Völkerrecht
Der
Maastrichter Vertrag 1991 entmündigte die Bürger und die souveränen Staaten
in der EU in weiteren Politikbereichen, insbesondere der Aussen- und
Kriegspolitiker: „Die Mitgliedsstaaten unterstützen die Aussen- und
Sicherheitspolitik der Union aktiv und vorbehaltlos im Geiste der Loyalität und
der gegenseitigen Solidarität.“(Art. 11.2)
Gleichzeitig mit dem Maastrichter Vertrag erweckte man die Westeuropäische
Verteidigungsunion (WEU) als ehemaliger Teil der Nato wieder zum Leben - ein
Gebilde, das jahrzehntelang keine Rolle mehr gespielt hatte - und machte sie zu
einem Teil der EU (Art. 17). In der WEU waren die meisten EU-Mitgliedstaaten
vertreten, ausgenommen die neutralen Länder. Man beschloss auf dem Petersberg
in Bonn am 19.6.1992, dass die WEU 4 Aufgaben durchzuführen hätte: humanitäre
Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Aufgaben sowie Kampfeinsätze
bei der Krisenbewältigung, einschliesslich Massnahmen zur Herbeiführung des
Friedens (friedenserzwingende Massnahmen), d.h. also Krieg. So konnte die
Planung neben der EU weitergeführt werden. Im Amsterdamer Vertrag von 1997
wurden dann diese 4 Petersberger
Aufgaben in den Vertrag der EU übernommen. (Art. 17.2) Die Durchführung
der Kriege wurden der WEU übergeben (Art. 17.3). Damit konnte man den neutralen
Ländern vorspielen, sie seien immer noch neutral. Im Nizza Vertrag im Jahr 2000
hat man einfach alle Artikel über die WEU herausgenommen, so dass die 4
Petersberger Aufgaben nun - ohne weitere Worte darüber zu verlieren - Teil der
EU Politik sind und von dieser auch ausgeführt werden. Die neutralen Staaten
finden sich damit in einem Militärbündnis wieder ohne darüber befunden zu
haben. Deshalb hat Schweden die Neutralität schon offen und Österreich in der
Praxis aufgegeben. Seither ist Tür und Tor dafür geöffnet, dass die EU den
Weltfrieden durch ihre Interessenspolitik gefährdet – sei es beim Boykott von
Österreich, auf dem Balkan, in Afghanistan oder im Iran. Die Befriedung des
eigenen Herrschaftsbereiches EU ist kein Friede.
Diethelm Raff, Präsident Verein für Direkte Demokratie und Selbstversorgung www.direkte-demokratie.ch,
www.diethelm-raff.ch, ++41 79 822 77
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